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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des § 219a StGB

Stellungnahme des Nationalen Netzwerkes Frauen und Gesundheit zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB)

Sehr geehrter Herr Bundesjustizminister Buschmann,
das Nationale Netzwerk Frauen und Gesundheit, ein Zusammenschluss von 18 Organisationen, die sich bundes- oder landesweit für eine Verbesserung der Frauen- und Mädchengesundheit einsetzen, begrüßt das geplante Gesetz zur Aufhebung des Verbotes der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch sehr. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Frauen Zugang zu medizinisch fundierten Informationen zu verschaffen und sie damit in die Lage zu versetzen, informierte Entscheidungen zu treffen – was die Wahl ihrer Ärztin/ ihres Arztes betrifft und was ggf. einen Schwangerschaftsabbruch betrifft.
Die Aufhebung des § 219a StGB muss zudem damit einhergehen, dass laufende Verfahren eingestellt werden und bereits auf dieser Rechtsgrundlage verurteilte Ärztinnen und Ärzte straffrei ausgehen. Das halten wir für ein wichtiges politisches Signal auch denjenigen gegenüber, die in den vergangenen Jahren als selbst ernannte „Lebensschützer*innen“
Ärzt*innen diffamiert und durch systematische Recherche zur Anzeige gebracht haben.
Darüber hinaus fordern wir Sie auf, die geplante Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, die im Koalitionsvertrag angekündigt ist, noch in diesem Jahr einzusetzen. Zudem wäre es außerordentlich wichtig, wenn bei der Besetzung dieser Kommission die Zivilgesellschaft ausreichend repräsentiert wäre. Die
Organisationen des Nationalen Netzwerkes Frauen und Gesundheit (s. www.nationalesnetzwerk-frauengesundheit.de ) sind zudem bereit, mit ihrer fachlichen Expertise diesen
Prozess und die Kommissionsarbeit zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
für das Nationale Netzwerk Frauen und Gesundheit
Dr. Ute Sonntag
(Koordination des Nationalen Netzwerkes Frauen und Gesundheit)

Hannover, den 16. Februar 2022

Komplette Erklärung als PDF

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