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Beitrittsbedingungen

Mitgliedschaft gemäß § 4 der Satzung:
In den Verein können ausschließlich Frauen als Mitfrauen eintreten. Gemäß den in § 2 dargelegten Zielen des Vereins können in den Verein aufgenommen werden:

Aktiver Status:
a) Einzelmitfrauen, die im Besitz der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung sind. Frauen, die die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde anstreben. Die Erlaubnis strebt diejenige an, die sich im Selbststudium vorbereitet oder an Fachkursen und Fachfortbildungsveranstaltungen teilnimmt oder eine entsprechende Schule besucht.
b) Verbände und Vereine, deren Ziel mit den vorgenannten Absichten des Vereins übereinstimmt.

Passiver Status:
Frauen, welche die Bestrebungen des Vereins als fördernde Vereinsmitfrauen unterstützen wollen.

Frauen, die dem Verein beitreten wollen, stellen einen schriftlichen Antrag. Entscheidung über die Aufnahme trifft der Vorstand. Bei Unstimmigkeiten darüber entscheidet die Mitfrauenversammlung.

 

Hinweise:

  • Mit der Aufnahme in den Verein werden Satzung und das Selbstverständnis des Verbandes anerkannt.

  • Der Verband ist offen für alle Heilpraktikerinnen (auch sektorale Heilpraktikerinnen mit eingeschränkter Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz), Heilpraktikerschülerinnen und naturheilkundlich interessierte Frauen. Eine Vollmitfrauschaft kann jede Heilpraktikerin und Heilpraktikerschülerin erlangen.

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