Heilpraktiker-Überprüfungsleitlinien seit 2018
Am 7.12.2017 sind die neuen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz bekannt gemacht worden und traten am 22.03.2018 in Kraft.
Hier finden Sie alle Informationen zur Prüfung sowie den Prüfungsinhalten.