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Erstattung von Heilpraktikerinnen*leistungen durch gesetzliche Krankenkassen

Seit 2012 dürfen in Deutschland gesetzliche Krankenkassen Leistungen von Heilpraktikerinnen* und naturheilkundliche Medikamente/Präparate erstatten.

Dies war bis 2011 durch das Sozialgesetzbuch untersagt.

Ob Ihre Kasse heilpraktische Leistungen und in welchem Umfang übernimmt, müssen Sie bei Ihrer Kasse nachfragen.

Sprechen Sie Ihre Heilpraktikerin* an, wenn Sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen. Eventuell kann Sie Ihnen weiterhelfen.


Wichtig für Sie zu wissen:
Heilpraktikerinnen* unterliegen keinem festen Honorarkatalog. Über ihren individuellen Honorarsatz gibt die Heilpraktikerin* gerne Auskunft.

Wir weisen darauf hin, dass diese Erstattung durch die Krankenkassen in den meisten Fällen nur ein kleiner Beitrag zu den tatsächlich sinnvollen Leistungen sein kann. Zum Kennen-lernen einer naturheilkundlichen Methode und für eine ausführliche Anamnese (= Gespräch zur Ermittlung der Krankheitsgeschichte) ist es jedoch eine sehr gute Möglichkeit.

Stand April 2020

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