HP-Zulassung

Für die Eröffnung einer Heilpraxis ist die „Zulassung zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ notwendig.

Nach der Ausbildung beantragt die Anwärter*in die amtsärztliche Überprüfung bei dem für ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt und bekommt dann den Prüfungsort und-termin mitgeteilt. Die Überprüfungen folgen den im HP-Gesetz festgelegten Richtlinien, können aber von Bundesland zu Bundesland recht verschieden ausfallen, ebenso wie die fälligen Gebühren.
Entgegen mancher Meinungen gibt es allerdings keine „leichten oder schweren Prüfungsorte“. Die amtsärztliche Überprüfung ist überall anspruchsvoll.