Anmeldung der Praxis

Zur Praxisaufnahme müssen wir uns anmelden

  • beim Gesundheitsamt, das für den Praxisort zuständig ist
  • bei der Berufsgenossenschaft BGW
    (Weiteres siehe Punkt „Versicherungen“)
  • beim zuständigen Finanzamt

Das Gesundheitsamt kann, auch das ist verschieden je nach Wohnort/Bundesland, eine Praxisbegehung vornehmen, oft vor Eröffnung, aber auch später.
⇒ Siehe auch Anforderungen an den Praxisraum.

Bei der BGW sind Angestellte zu melden, hier wird ein geringer Jahresbeitrag erhoben.
Für Hilfskräfte in der Praxis, z.B. Bürohilfen und Reinigungskräfte, muss eine Betriebsnummer beim Arbeitsamt beantragt werden zur Absicherung und Abführung der Lohnnebenkosten. Es lohnt sich, sich über die Möglichkeiten einer Anstellung gut zu informieren!