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Für freien Zugang zu Informationen - Ein Update zum § 219 a

Kristina Hänel wurde die Veröffentlichung von Informationen zum Ablauf eines Schwangerschaftsabbruchs auf ihrer Homepage per Gerichtsbeschluss nach § 219 a am 19.1.21 verboten. Da aber alle anderen Personen diese Informationen veröffentlichen dürfen, gibt es nun Informationsseiten, die möglichst vielfältig geteilt werden sollten.

Das Bündnis für Sexuelle Selbstbestimmung hat eine Solidaritätserklärung verfasst, dort findet ihr alle relevanten Links:

https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/16554/solidaritaetsbekundung-kristina-haenel