Änderungen durch das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) haben Heilpraktiker*innen die klassische Eigenbluttherapie entzogen.
Änderungen durch das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) haben Heilpraktiker*innen die klassische Eigenbluttherapie entzogen.