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HPV-Impfung und Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs - Ausgewogene Gesundheitsinformationen unerwünscht

Pressemitteilung vom Nationalen Netzwerk Frauen und Gesundheit, die Lachesis e.V. im Mai 2014 mit unterzeichnet hat

Derzeit steht eine unabhängige und ausgewogen informierende Broschüre zu Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und HPV-Impfung unter dem Beschuss des Berufsverbandes der Frauenärzte und des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte. Die Broschüre wird von dem interdisziplinären „Nationalen Netzwerk Frauen und Gesundheit“ herausgegeben. Zahlreiche Frauengesundheitsorganisationen wie der pro familia Bundesverband, der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF), Lachesis e.V., Verein von Frauen zur Förderung der Naturheilkunde    Berufsverband für Heilpraktikerinnen sowie der Bundesverband der Frauengesundheitszentren e. V. sind Mitglied im Nationalen Netzwerk Frauen und Gesundheit. Die Broschüre informiert ausführlich über Gebärmutterhalskrebs und Themen, die damit in Zusammenhang stehen, zum Beispiel über die herkömmliche zytologische Früherkennungsuntersuchung (PapTest), über den HPV-Test und über die HPV-Impfung. „Ziel ist es, Frauen, Mädchen und deren Eltern die höchstpersönliche Entscheidung für oder gegen eine Untersuchung bzw. Impfung zu erleichtern“, so Dr. Ute Sonntag, Koordinatorin des Netzwerks. Die Broschüre erschien 2008 und wurde 2011 aktualisiert. Finanziert wurde sie von der TK (Techniker Krankenkasse) und von der BARMER GEK
(www.nationales-netzwerk-frauengesundheit.de).

Die HPV-Impfung lässt noch Fragen offen
Der Berufsverband der Frauenärzte beklagt, dass die Broschüre kritische Informationen zur HPV-Impfung enthalte und verlangt, diese zu entfernen und durch eine positive Bewertung der Impfung zu ersetzen. „Fakt ist, dass die Broschüre ausgewogen und auf der Basis wissenschaftlicher Studien die Vor- und Nachteile der Impfung darstellt“, betont Susanne Steppat vom Deutschen HebammenVerband. Glücklicherweise haben sich die anfänglichen Befürchtungen gegenüber der bei Zulassung  unzureichend erforschten Impfung nicht bestätigt. Dies wurde 2011 in die Aktualisierung der Broschüre berücksichtigt. Entgegen der Einschätzung des Berufsverbands der Frauenärzte sind aber längst nicht alle Fragen im Zusammenhang mit der HPV Impfung beantwortet.  So weiß man nichts über die langfristigen Auswirkungen der Impfung, wie lange der Impfschutz anhält oder ob tatsächlich weniger Frauen an Gebärmutterhalskrebs sterben. Und wie die Impfung mit der Krebsfrüherkennung verzahnt werden soll.

Die derzeitige Praxis der Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung ist reformbedürftig
Expertinnen und Experten beraten derzeit in verschiedenen Gremien, welche Form der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs das beste Nutzen-Schadensverhältnis hat. In Deutschland sieht das Programm bisher vor, dass bei Frauen ab dem 20. Lebensjahr einmal jährlich ein zytologischer Abstrich (Pap-Test) durchgeführt wird. Dabei ist bekannt dass die häufigen Pap-Tests besonders bei jungen Frauen zu unnötig vielen Diagnosen von verdächtigen Zellveränderungen führen, die sich fast immer wieder von selbst zurückbilden. Dies führt zu Übertherapien und geht mit großen psychischen Belastungen für die Frauen einher. Außerdem erhöht zum Beispiel die Entfernung des verdächtigen Gewebes durch eine Konisation ( Kegelschnitt), das Risiko für Schwangerschafts- und Geburtskomplikationen. Ein Screeningprogramm, das den HPV-Test einbezieht und die Untersuchungsintervalle für Frauen, bei denen der HPV-Test keinen Befund zeigte, verlängert, könnte die Zahl der überflüssigen Diagnosen und Behandlungen erheblich reduzieren. Eine 2013 im anerkannten Wissenschaftsmagazin Lancet veröffentlichte europäische Studie mit insgesamt 180.000 Teilnehmerinnen zeigt, dass ein HPV-Test-basiertes Screening ab 30 Jahren mit Intervallen von drei bis fünf Jahren, Frauen effektiv vor Gebärmutterhalskrebs schützt (1).

Auch in Deutschland will der Gesetzgeber die Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses neu regeln.  Das 2013 verabschiedeten Krebsfrüherkennungs-und -registergesetz (KFRG) (http://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2013-02/kfrg-tritt-in-kraft.html ) regelt die Versorgungsstandards bei der Struktur und Qualität der Untersuchung und orientiert sich dabei an den Europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung der Krebsfrüherkennung. „Das Nationale Netzwerk Frauen und Gesundheit begrüßt die Qualitätssicherung in diesem Bereich. Das war lange überfällig.“ Betont Prof. Dr. Daphne Hahn, Vorsitzende des pro familia Bundesverbandes.

Wenig Verständnis hat das Netzwerk für die Haltung des Berufsverbandes der Frauenärzte, der um die Beibehaltung der bisherigen Praxis kämpft. Er kündigte sogar die Mitarbeit in der Leitlinie zur Früherkennung des Gebärmutterhalskrebs auf, zusammen mit anderen Fachverbänden (zum Beispiel Deutsche Gesellschaft für Zytologie), die daran interessiert sind, weiterhin nur den Pap-Test in jährlichen Intervallen ab dem 20. Lebensjahr durchzuführen.

Es geht um viel Geld – bei der einen wie bei der anderen Methode. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist derzeit mit der Umsetzung der veränderten Screening-Praxis betraut. Das Nationale Netzwerk Frauen und Gesundheit fordert den G-BA auf, den Vorgang zu beschleunigen und die Krebsfrüherkennung auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnis neu zu regeln. Die finanziellen Interessen einzelner Berufs- und Lobbygruppen müssen dabei außen vor bleiben.

(1)    Ronco, G. et al. (2013): Effi cacy of HPV-based screening for prevention of invasive cervical cancer: follow-up of four European randomised controlled trials. In: The Lancet, Nov. 3, 2013, published online. www.thelancet.com

Ansprechpartnerinnen:
Dr. Ute Sonntag, Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V.,
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Dr. Maria Beckermann, Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF),
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Stand: 27.5.2014

 

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