Ausbildung zur Heilpraktikerin

Die Ausbildung zur Heilpraktikerin ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt.
Den Beruf können diejenigen ausüben, die die Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern beim Gesundheitsamt bestehen.

Hierzu gibt es seit 2018 Überprüfungsleitlinien.

Am 7.12.2017 sind die neuen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern nach § 2 des Heilpraktikergesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Buchstabe i der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz bekannt gemacht worden und traten am 22.03.2018 in Kraft.

Jede angehende Heilpraktikerin muss sich eigenverantwortlich um eine geeignete Prüfungsvorbereitung und Ausbildung kümmern. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht als Heilpraktikerin und um später erfolgreich behandeln zu können, bedarf es einer fundierten Ausbildung in einer naturheilkundlichen Therapiemethode.