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Qualitätssicherung
in einer globalisierten Welt
Zertifikate und Biopiraterie - auch bei indigenen Heiler/innen in
Mexiko ein umstrittenes Thema
Vom 21. – 24. Mai 2009
fand die 45. Lachesis-Verbandstagung „Heilen und heil werden“ statt,
eine Begegnung von indigenen und europäischen Heilweisen. Heilerinnen
der Maya-Kultur in Chiapas, einer abgelegenen Bergregion in Mexiko,
und Heilpraktikerinnen aus Deutschland trafen sich zum interkulturellen
Erfahrungsaustausch.
Die Arbeit dieser Heilerinnen
in Mexiko ist eingebunden in ein von den Indigenas aufgebautes Zentrum
für traditionelle indianische Medizin. Dieses Zentrum wurde
von ihnen gegründet, um das Wissen über diese Medizin
zu bewahren und weiter zu entwickeln. Die Medizin der Tzeltal- und
Tzotzil-Indigenas beruht auf tausendjähriger Erfahrung und
ausgiebigem Kontakt zwischen Mensch und Natur. Es ist ein ganzheitlicher
Therapieansatz, der den Körper, die Seele und die Regeln der
Gemeinschaft mit einbezieht. Heute existieren dort fünf verschieden
Bereiche: Heiler/in, die den Puls fühlt; Heiler/in, die in
den Bergen betet; Heiler/in, die die Knochen kennt; Heiler/in, die
die Pflanzen kennt, und die Hebamme.
Neben dem interessanten
fachlichen Austausch wurde auf dem Treffen auch über das Thema
Qualitätssicherung gesprochen. An dem Beispiel der Hebammen
und der Pflanzenheilkundigen in Mexiko wurde deutlich, wie die Globalisierung
alle Gebiete der Welt trifft.
Die staatliche Gesundheitsversorgung in dieser Region ist im Allgemeinen
schlecht. Um diese zu verbessern hat die Regierung angefangen, eine
zertifizierte Hebammen-Ausbildung anzubieten. Diese Ausbildung greift
einerseits Teilaspekte aus dem ganzheitlichen Ansatz der traditionellen
Medizin auf und vermittelt andererseits schulmedizinisches Wissen.
Die schwangeren Frauen bevorzugen die zertifizierten Hebammen, da
sie das Zertifikat als Qualitätsmerkmal ansehen. Nun ist die
Zahl der Komplikationen seit Einführung des Zertifikats gestiegen.
Bei der empirischen Erhebung der Zahlen wird aber kein Unterschied
gemacht, ob die Schwangere von einer zertifizierten oder traditionellen
Hebamme begleitet worden ist. Die traditionellen Hebammen fühlen
sich zu Unrecht in Misskredit gebracht. Denn was bedeutet die Zertifizierung:
Es liegt der Verdacht nahe, dass es nur um die Festschreibung eines
Minimalstandards geht – sicher notwendig – aber eben nur das Minimum
an hygienischem und medizinischem Wissen – wobei die westlich orientierte
Schulmedizin das Minimum festlegt. Die Erfahrung durch das praktische
Lernen bei der traditionellen Hebamme, welches viel Wissen über
die Geburtshilfe hinaus vermittelt, wird bei den Zertifikaten kaum
oder nur unzureichend berücksichtigt. Auch aus diesem Grund
haben sie sich zusammen geschlossen, um in dem Zentrum den ganzheitlichen
Aspekt der traditionellen Heilweise der Bevölkerung nahe zu
bringen und die Wertschätzung der eigenen Kultur und Tradition
zu erhalten.
Ein weiteres Beispiel
für den mangelnden Respekt und die geringe Beachtung von Zusammenhängen
ist die Vereinnahmung des indigenen Pflanzenwissens durch die westlich
orientierte Medizin. Die pflanzenheilkundigen Frauen berichteten
uns, dass die zur Heilung benötigten Pflanzen jeweils frisch
geerntet werden. Die Ernte erfolgt mit Achtsamkeit und unter Berücksichtigung
des Naturschutzes. In den letzten Jahren sind in die Bergregionen
Vertreter aus europäischen Ländern gekommen, um dort Pflanzen
sammeln und in Monokulturen anbauen zu lassen, die in Europa als
Heilmittel Verwendung finden. Diese Biopiraterie gipfelt darin,
dass die Firmen für diese Pflanzen Patente angemeldet haben.
Das heißt, dass die Bevölkerung vor Ort zwar wie bisher
die Pflanzen sammeln kann, doch rechtlich ist es ihnen nicht mehr
gestattet, daraus Arzneimittel herzustellen und in der Heilkunde
einzusetzen. Den Indigenas ist dies unvorstellbar. In ihrem Zentrum
schließen sie sich auch zusammen, um dieser Biopiraterie entgegen
zu treten.
Während der Tagung drängten sich uns als Heilpraktikerinnen
und Vertreterinnen der Naturheilkunde in Europa immer wieder Parallelen
zu unserer Geschichte und derzeitigen politischen Situation auf.
Dort wie hier geht es um den Schutz traditioneller Heilweisen und
die Erhaltung der Therapiefreiheit.
Ebenfalls sind die
Parallelen zur Qualitäts- und Zertifizierungsdebatte erstaunlich,
obwohl die kulturellen und sozialen Grundlagen so unterschiedlich
sind. Unsere Fragen sind sich ähnlich: Bietet Zertifizierung
Qualität? Wer wird geschützt: Patient/innen oder bestimmte
Therapieansätze? Wer hat Zugang zu welchen Heilmitteln, welche
Beschränkungen werden auferlegt, wer hat die Definitionsmacht?
Bisher hat die Einführung von Standards in der Regel zur Reduzierung
auf nach Maßstäben der evidenzbasierten Medizin überprüfbares
Wissen geführt. Bei aller Berechtigung, eine Diskussion zu
Qualitätssicherung zu führen und Kriterien für Qualität
festzulegen, müssen wir offen bleiben für die Ganzheitlichkeit
des Heilungsprozesses – das ist unsere Stärke.
Mehr Informationen:
Berufsverband für Heilpraktikerinnen
LACHESIS e.V
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
Mehr Infos: www.medicinamaya.org
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Angst
vor Brustkrebs - informiertes Handeln in Vorsorge, Diagnose und
Therapie
Informationsveranstaltungen zu Mammographie-Reihenuntersuchungen
Aus aktuellem Anlass haben wir uns
als Berufsverband entschlossen eine bundesweite Veranstaltungsreihe
zum Thema Mammographie zu organisieren. Auch wenn in einigen Mammographie-Referenzzentren
Informationsveranstaltungen stattfinden, sehen wir uns veranlasst,
unabhängig von finanziellen Interessen, den betroffenen Frauen
kritische Informationen zukommen zu lassen.
Ein bundesweites Mammographiescreening gibt gesunden
Frauen zwischen 50 und 65 Jahren die Möglichkeit alle 2 Jahre
die Brust röntgen zu lassen. Ziel dieser Reihenuntersuchung
ist, durch Früherkennung die Streuung durch den Brustkrebs
im Organismus zu verhindern und ihn mittels Entfernung (Operation),
Chemotherapie und Hormontherapie frühzeitig zu behandeln.
Es gibt viele Fragen in diesem Zusammenhang:
- Welche Relevanz hat die
Strahlenbelastung im Verhältnis zu einer frühzeitigen
Diagnose?
- Was bedeutet eine frühzeitige Diagnose für
die Patientin und welche Chancen hat sie?
- Gibt es eine echte Brustkrebsvorsorge?
- Welches sind die derzeitig diskutierten Auslöser
für Brustkrebs und wie können wir unsere Brüste
schützen?
- Ist Krebs ein Damoklesschwert und welche Fragen
tauchen mit diesem Begriff auf.
Thema des Vortrags werden auch weitere Brustkrebsdiagnosemöglichkeiten
sein.
Wir wollen mit diesen Vorträgen sowohl Klientinnen
als auch Therapeutinnen erreichen
Termine:
Donnerstag 1. Februar
2007 Augsburg
Samstag 10. Februar 2007 Frauengesundheitszentrum Sirona, Wiesbaden
Montag 12. März 2007 Frauenzentrum Erfurt
Dienstag 13. März 2007 Werder/Havel
Mittwoch 14. März 2007 Frauentreff Stralsund
Donnerstag 15. März 2007 Frauenbildungsnetz Rostock
Freitag 16. März 2007 Hamburg
Mittwoch 11. April 2007 "Women's Business Park" Bonn
Donnerstag 12. April 2007 Heilpraktikerinnenpraxis Bea Marcin Neukirchen
(NRW)
Freitag 13. April 2007 Marburg
Weitere Veranstaltungen sind geplant in Augsburg,
Bamberg, Ulm, Roth ...
Referentinnen:
Sigrid Schellhaas, HP, zertifizierte Mamma Care Spezialistin, Beraterin
im Frauengesundheitszentrum
Elisabeth Benzing, HP, zertifizierte Mamma Care Spezialistin
Ein Info-Flyer mit den genauen Orten und Daten,
zum Auslegen und Weitergeben,
bitte in der Geschäftsstelle anfordern!
Informationen:
Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS
e.V.
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
Email:
, www.lachesis.de
Download der Informationen zu der Veranstalungsreihe:
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Sollten Sie Interesse haben in Kooperation mit uns
eine Informationsveranstaltung zu organisieren, dann melden Sie
sich in der Geschäftsstelle.
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Gesundheitsreform
und Zwangs-Vorsorgeuntersuchungen
Gesundheitspolitik weiterhin Lobbyarbeit für Krankenkassen.
Kostenentlastung der Krankenversicherungen auf dem Rücken schwerstkranker
Menschen.
- Presseerklärung -
Der Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS
e.V. kritisiert den vorliegenden Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform
und sieht in dem Zwang zur Vorsorge das Grundrecht auf körperliche
Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht der Patientin/des
Patienten in Frage gestellt. In der Gesundheitsreform 2006 wird
für chronisch Kranke die Belastungsgrenze für Zuzahlungen
von den allgemein geltenden 2 % auf 1 % der Einnahmen zum Lebensunterhalt
reduziert. Die günstigere Belastungsgrenze für Zuzahlungen
soll nur dann gelten, wenn die Betroffenen sich regelmäßig
an Gesundheitsvorsorgemaßnahmen beteiligt haben. Diese Regelung
lässt vollkommen außer Acht, dass die Untersuchungen
in ihrer Wirksamkeit und Aussagekraft selbst in Fachkreisen höchst
umstritten sind. Das Bild vom "unmündigen" Patienten
und ein Medizinsystem, das nur standardisierte Untersuchungs- und
festgelegte Behandlungsmöglichkeiten zulässt, werden gestärkt.
Dies wirft die Frage auf, welche Sanktionen in Zukunft auf Menschen
zukommen, die zum Beispiel aus ethischen oder medizinischen Gründen
die pränatale Diagnostik ablehnen oder sich weigern ihre Erbanlagen
auf bestimmte Risikofaktoren untersuchen zu lassen.
Wir warnen davor, dass durch den vorliegenden Gesetzentwurf
die Tür zu einer staatlich verordneten Einheitsmedizin geöffnet
wird, welche von der Pharmaindustrie und anderen Lobbygruppen maßgeblich
bestimmt wird und deren Erfolg sich an Aktienkursen und nicht am
Wohl der/des Einzelnen und der Gesunderhaltung der Bevölkerung
ausrichtet.
Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V.
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
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Gesundheitsreform: Gefahr für das Selbstbestimmungsrecht
der Frauen
- Presseerklärung -
Die Krebsvorsorge bei Frauen stellt den höchsten
Anteil der durchgeführten "Vorsorgeuntersuchungen"
dar.
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform sieht vor, dass
die günstigere Belastungsgrenze für Zuzahlungen nur dann
gelten soll, wenn die Betroffenen sich regelmäßig an
den Gesundheitsvorsorgemaßnahmen beteiligt haben.
Diese Untersuchungen sind jedoch nicht unumstritten. Zahlreiche
Studien ziehen mittlerweile den Nutzen in Zweifel. Die psychische
Belastung durch "falsch positive" Ergebnisse und die direkte
Gesundheitsschädigung durch Strahlenbelastungen am Beispiel
der Mammographie sollten als risikoverstärkend in Betracht
gezogen werden. Eine Nutzen-Risiko-Analyse im Einzelfall ist unumgänglich.
Diese Vorsorgeuntersuchungen verhindern keine Erkrankung. Es sind
Verdachtsuntersuchungen zur Früherkennung - doch es gibt keinen
deutlichen wissenschaftlichen Nachweis, dass sie einen Einfluss
auf die Senkung der Sterblichkeitsrate haben. Die massive Verschlechterung
der Lebensqualität nach der Diagnose "Krebsverdacht"
lässt uns ein "Recht auf Nichtwissen" in die Diskussion
bringen.
Der Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V. kritisiert
den vorliegenden Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform und sieht in
dem Zwang zur Vorsorge das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
und das Selbstbestimmungsrecht der Patientin/des Patienten in Frage
gestellt.
November 2006
Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V.
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
Email:
, www.lachesis.de
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20 Jahre Ottawa
Charta der WHO - eklatanter Widerspruch zur Gesundheitsreform.
- Presseerklärung -
"Gesundheitsförderung zielt auf einen
Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung
über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur
Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen." (WHO, Ottawa
Charta zur Gesundheitsförderung, 21. November 1986)
In der Gesundheitsreform 2006 wird für chronisch
Kranke die Belastungsgrenze für Zuzahlungen von den allgemein
geltenden 2 % auf 1 % der Einnahmen zum Lebensunterhalt reduziert.
Diese günstigere Belastungsgrenze soll aber nur dann gelten,
wenn die Betroffenen sich regelmäßig an Gesundheitsvorsorgemaßnahmen
beteiligt haben.
Zahlreiche Organisationen, Selbsthilfegruppen und auch die Patientenbeauftragte
der Bundesregierung haben sich inzwischen zu Wort gemeldet und die
"Bestrafungsmentalität" gegenüber schwerkranken
Menschen kritisiert.
Die Krebsvorsorge bei Frauen stellt den höchsten
Anteil der durchgeführten so genannten Vorsorgeuntersuchungen.
Diese Untersuchungen sind jedoch nicht unumstritten. Zahlreiche
Studien ziehen mittlerweile den Nutzen in Zweifel: die psychische
Belastung durch "falsch positive" Ergebnisse und die direkte
Gesundheitsschädigung durch Strahlenbelastungen am Beispiel
der Mammographie sollten als risikoverstärkend in Betracht
gezogen werden.
Diese Vorsorgeuntersuchungen verhindern keine Erkrankung. Es sind
Verdachtsuntersuchungen zur Früherkennung - doch es gibt keinen
deutlichen wissenschaftlichen Nachweis, dass sie einen Einfluss
auf die Senkung der Sterblichkeitsrate haben. Die massive Verschlechterung
der Lebensqualität nach der Diagnose "Krebsverdacht"
lässt uns ein "Recht auf Nichtwissen" in die Diskussion
bringen, zumal es in vielen Fällen vollkommen unklar ist, ob
sich aus einzelnen auffälligen Zellen eine "Krebserkrankung"
entwickelt.
Wir wenden uns gegen einen "Untersuchungszwang"
bei gesunden und symptomfreien Frauen und fordern die Verpflichtung
zu einer ausgewogenen Information durch die Politik und in den Arztpraxen,
damit die Betroffenen in ihrer Entscheidungskompetenz und Selbstbestimmung
gestärkt werden.
Selbstverständlich befürworten wir alle Bemühungen
zur Qualitätssicherung in der Mammographie. Wenn Verdachtsmomente
bestehen, sollte jede Frau eine Diagnose erhalten, die nach strengen
Qualitätskriterien erstellt wurde.
Betrachten wir Gesundheit als einen ganzheitlichen
Prozess, ist auch die Krebserkrankung als ein multifaktorielles
Geschehen anzusehen. Die Lebensqualität zu verbessern und durch
eine selbstbestimmte Lebensweise die Gesundheit zu stärken
und zu erhalten, ist die wirksamste mögliche Krebsprävention.
Dabei ist es wichtig, die Menschen in ihrer Selbstwahrnehmung zu
stärken. Die Selbstuntersuchung der Brust ist nachweislich
mit die effektivste Form der Früherkennung des Brustkrebses.
Kein Apparat kann so kontinuierlich, individuell und sensibel Veränderungen
unseres Körpers wahrnehmen. Leider vertrauen viele Menschen
zunehmend eher dem Ergebnis der "Maschine" und es besteht
die Gefahr, dass nach einem negativen Befund die Aufmerksamkeit
nachlässt und so erste Krankheitszeichen übersehen werden.
Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass eine Patientin, welche aufgrund
von geübter Selbstbeobachtung ein "ungutes Gefühl"
hat, die notwendige und sinnvolle Untersuchung per Ultraschall selbst
bezahlen muss, da diese nicht dem Standard entspricht. Kommt sie
aber der Aufforderung zum "Mammographie-Screening" nicht
nach, weil sie ihre Brust regelmäßig selbst untersucht
und aus guten Gründen die Strahlenbelastung ablehnt, wird sie,
falls sie Jahre später an Brustkrebs erkranken sollte, mit
einem verdoppelten Eigenanteil bestraft.
Als Berufsverband für Heilpraktikerinnen warnen
wir davor, ein Medizinsystem zu etablieren, das nur standardisierte
Untersuchungs- und festgelegte Behandlungsmöglichkeiten zulässt.
Dabei wird vollkommen ignoriert, dass eine Vielzahl von Diagnosemöglichkeiten,
Therapien und Heilmitteln zur Verfügung steht, die für
die Patientin/den Patienten individuell ausgesucht werden müssen.
Gerade in den Praxen der HeilpraktikerInnen sammeln sich vermehrt
chronisch Kranke, denen die Standards der Schulmedizin nicht mehr
helfen und für die die Naturheilkunde eine Alternative zum
oft jahrelangen Leidensweg und zur teuren Dauermedikation mit nicht
unerheblichen Nebenwirkungen ist.
Das oberste Prinzip einer fortschrittlichen Gesundheitspolitik ist,
wie schon am 21. November 1986 in der Ottawa-Charta der WHO festgeschrieben,
die Selbstbestimmung der/des Einzelnen zu stärken und so für
alle Menschen ein umfassendes körperliches, seelisches und
soziales Wohlbefinden zu erlangen. Diese Selbstbestimmung ist durch
die anstehende Gesundheitsreform gefährdet.
Der finanzielle und moralische Druck, welcher so ausgeübt wird,
lässt uns die Frage stellen, welche Sanktionen in Zukunft auf
Menschen zukommen, die zum Beispiel aus ethischen oder medizinischen
Gründen die pränatale Diagnostik ablehnen oder sich weigern
ihre Erbanlagen auf bestimmte Risikofaktoren untersuchen zu lassen.
Wir warnen davor, dass durch den vorliegenden Gesetzentwurf die
Tür zu einer staatlich verordneten Einheitsmedizin geöffnet
wird, welche von der Pharmaindustrie und anderen Lobbygruppen maßgeblich
bestimmt wird und deren Erfolg sich an Aktienkursen und nicht am
Wohl der/des Einzelnen und der Gesunderhaltung der Bevölkerung
ausrichtet.
November 2006
Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS
e.V.
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
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Was
bedeutet "AUSÜBUNG DER HEILKUNDE"? - historische
und juristische Aspekte
erschienen
im Juli 2003 in der LACHESIS-Zeitschrift Nr. 31 zum Thema
"Fit in der Praxis - Praxisalltag und Regeneration"
(siehe Zeitschrift)
Das
KURIERVERBOT, das von 1851 bis 1869 bestand, untersagte allen Laienbehandlern
die Ausübung der Heilkunde. Die Behandlung kranker Menschen
war nur Ärzten gestattet. Ich verzichte bewusst auf die weibliche
Form, denn erst 1903 konnten sich die ersten Frauen nach einem hürdenreichen
Studium in Deutschland niederlassen. Am Anfang des 19. Jahrhundert
führten die sich formierende Ärzteschaft und die nicht
ausgebildeten Heilkundigen eine Auseinandersetzung um das Für
und Wider des Kurierverbots. Auch damalige Politiker diskutierten
heftig das Behandlungsmonopol. So argumentierte Bismarck: "Wem
Gott die Fähigkeit zum Heilen gegeben hat, dem soll der Staat
sie nicht nehmen." Die KURIERFREIHEIT wurde durch die Neufassung
des § 29 der Gewerbeordnung 1869 eingeführt. Bis auf weiteres
war es nun jedem gestattet, ohne Zulassung oder Nachweis einer Ausbildung,
Kranke zu behandeln. Den Titel "Arzt" oder ähnlich
lautende Bezeichnungen durften nur diejenigen führen, die eine
Approbation oder eine entsprechende staatliche Erlaubnis besaßen.
1873 wurde diese Regelung zum Reichsgesetz. Die Anzahl der nicht
approbierten Heilkundigen stieg rapide an. In den mir zur Verfügung
stehenden Quellen heißt es, dass es vor dem 1. Weltkrieg in
Deutschland mehr nichtärztliche Behandler als Ärzte gab,
obwohl die 1883 eingeführte gesetzliche Krankenversicherung
nur die Kosten einer ärztlichen Behandlung erstattete. Zur
Sicherung des Berufsstandes formierten sich die "Naturheilkundler"
in Natur- und Heilpraktiker-Verbänden. 1935 wurden diese Verbände
durch die NSDAP aufgelöst und zum "Heilpraktikerbund Deutschland"
gleichgeschaltet. In der NSDAP wurde intensiv über die Abschaffung
der Kurierfreiheit diskutiert. Die nationalsozialistische Regierung
wollte den Heilpraktikerberuf eigentlich abschaffen, jedoch wurde
am 17.02.1939 das "GESETZ ÜBER DIE AUSÜBUNG DER HEILKUNDE
OHNE BESTALLUNG" verabschiedet. Dieses Gesetz war die Voraussetzung
zur Kontrolle der praktizierenden Heilpraktiker. Aufgrund der zu
diesem Zeitpunkt in Kraft tretenden Durchführungsverordnung
wurden Heilpraktikerschulen geschlossen. Nur jeder vierte Heilpraktiker
erhielt im Rahmen der Besitzstandwahrung eine Tätigkeitserlaubnis.
Allen anderen Antragsstellern und voran all den zukünftigen
nichtärztlichen Behandlern wurde die Erlaubnis verwehrt.
In
der BRD wurde das Heilpraktikergesetz von 1939 nicht aufgehoben,
aber die verfassungswidrigen Teile 1957 durch das Bundesverwaltungsgericht
gestrichen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass das Verbot
der Ausbildungsstätten und das Verbot der zukünftigen
Zulassung als Heilpraktiker nicht mit der Verfassung der BRD übereinstimmen.
Das Grundrecht auf Berufsfreiheit (Artikel 12 des Grundgesetzes)
würde hierdurch verletzt. In der DDR wurde 1949 das Gesetz
aufgehoben. Als Heilpraktiker zu arbeiten war nur Personen möglich,
die vor Erlass dieser Anordnung eine Erlaubnis erhalten hatten.
Seit der Wiedervereinigung gilt die Rechtssituation der BRD gleichermaßen
für das Gebiet der ehemaligen DDR.
Heilpraktikergesetz
(HPG)
§
1 (1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben
will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede
berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit
zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden
oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste
von anderen ausgeübt wird.
Aber
was bedeutet "Ausübung der Heilkunde" nun konkret?
In
der heutigen Zeit tummeln sich viele im Bereich der Gesundheits-Fürsorge.
Von Anti-Aging bis Wellness gibt der Markt viel her, und so kommt
es immer mehr zur Verwässerung. Gesundheitspraktikerinnen,
Gesundheitstrainerinnen und eine viel Zahl von kreativen Berufsbezeichnungen
sind auf dem Gesundheitsmarkt zu finden. Die Vermarktung der Dienstleistung
"Gesundheitsversorgung" treibt sonderliche Blüten.
Aus diesem Grund wurden in Deutschland schon einige Gerichtsverfahren
nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) und nach dem Gesetz über
den unlauteren Wettbewerb (UWG) geführt. Es gibt einschlägige
Rechtsurteile, dass AROMATHERAPIE, BACHBLÜTEN, CHIROPRAKTIK,
FUSSREFLEXZONENMASSAGE, GEISTHEILUNG, REIKI, SHIATSU (die Aufzählung
erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit) heilkundliche Tätigkeiten
im Sinne §1 Abs.2 des HPG sind.
So wurde z.B. am Landgericht Koblenz in einem Verfahren am 22.11.2000
(AZ: 3HO 73/2000) einer Angeklagten untersagt, Aromatherapie, Bachblütentherapie,
Fußreflexzonenmassage und Reiki anzubieten und derartige Verfahren
und / oder Behandlungen durchzuführen, es sei denn, sie sei
ärztlich bestallt oder im Besitz einer Erlaubnis für die
Ausübung der Heilkunde gemäß §1 HPG.
Zu den Fällen erlaubnispflichtiger heilkundlicher Tätigkeiten
gehören u.a. auch
(Zitate aus Gerichtsurteilen)
- Tätigkeiten,
die für sich gesehen noch nicht Ausübung der Heilkunde
bedeuten, jedoch Gesundheitsgefährdungen dadurch zur Folge
haben können, dass rechtzeitiges Erkennen von ernsthaften
Krankheiten dadurch verzögert wird (vergl. Bundesverwaltungsgericht
Arztrecht 1995/48)
- Tätigkeiten,
die lediglich nach dem subjektiven Empfinden des Patienten als
Heilkunde aufgefasst werden (Wunderheiler, Geistheilung, Handauflegen,
Befreiung von ‚Erdstrahlen' (sog. Eindruckstheorie; BGH NJW 1978/599;
Kurtenbach in Deutsches Bundesrecht I.K. 11 Seite 7)
Methoden,
die in der Literatur und in der Anwendung mit Krankheiten und Leiden
in Verbindung gebracht werden, und deren Wirksamkeit eine Heilung
oder Linderung von Krankheiten und Leiden oder Körperschäden
beim Menschen versprechen, könnten also nach § 1 des HPG
beurteilt werden.
Aus den o.g. Aspekten wird deutlich, dass eine Erlaubnis nach §
1 HPG notwendig ist, um als Behandlerin im rechtssicheren Raum in
Deutschland arbeiten zu können.
Die
heutige Überprüfung zum HP-Schein hat die Grundkenntnisse
der allgemeinen Krankheitslehre zur Grundlage. Dies ist die Minimalvoraussetzung
zum Schutz der Patientinnen, was auch im Sinne der Behandlerin sein
sollte. An dieser Stelle ein vielleicht provokanter Vergleich mit
dem Führerschein: Auch wenn jeder klar ist, dass ich mit dem
Erwerb des Führerscheines nicht automatisch eine gute und routinierte
Fahrerin bin, wird wohl niemand anzweifeln, dass das Überprüfen
der Grundkenntnisse sinnvoll ist. In diesem Sinne möchte ich
die Überprüfung nach dem HPG gesehen wissen. D.h. die
Zulassung als Heilpraktikerin bedeutet zwar nicht zwangsläufig
"Qualität", aber sie sichert der Patientin wesentliche
Voraussetzungen bei der "Gesundheits-Betreuung"
-
Sachkenntnis der allgemeinen Krankheitslehre und der Zusammenhänge
von körperlichen Reaktionen auf angewandte Behandlungsmethoden
- Absicherung
der Patientin über die Berufshaftpflichtversicherung der
Heilpraktikerin bei eventuellen Behandlungsfehlern.
Dieser
letztgenannte Aspekt sollte nicht unterschätzt werden, da die
sog. "Gesundheitspraktikerin" ohne Erlaubnis zur Ausübung
der Heilkunde ohne Bestallung, sich nicht nur persönlich im
rechtsunsicheren Raum bewegt, sondern auch ihre "Patientin"
dort zwangsläufig belassen muss.
Literaturliste:
Elvira Bierbach: Naturheilkunde Heute. Urban und Fischer Verlag
Dr. Bernhard Firgau: Rechtshandbuch für Heiler. DGH-Schriftenreihe
Band 1
Hermine Heusler-Edenhuizen.: "Du mußt es wagen"
- Lebenserinnerungen der ersten deutschen Frauenärztin, Rowohlt
Verlag
"Wir", Organ des Berufs- und Fachverbandes "Freie
Heilpraktiker e.V.", Nr. 1/01 von März 2001, Nr. 3/02
von September 2002
www.dgam.de
www.dgh.de
www.naturheilpraxis.de
Autorin:
Lissy Schonauer-Schütz, Heilpraktikerin, Fachfrau für
Praxisberatung des Berufsverbandes für Heilpraktikerinnen LACHESIS
e.V., Akazienstr. 19, 10823 Berlin, Tel./Fax 030-7813373
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Erster
runder Tisch in Brüssel zum Thema:
Medizinische Produkte und Forschung im Bereich der nicht-konventionellen
Medizin
erschienen
im Juni 2002 in der LACHESIS-Zeitschrift Nr. 29 zum Thema
"KÖRPER-BILDER feministisch BEWEGEN"
(siehe Zeitschrift)
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Das
Thema "Medizinische Produkte und Forschung im Bereich der nicht-konventionellen
Medizin" wurde am 28.11.2001 an einem Runden Tisch im EU-Parlament
in Brüssel erörtert.
Ziel war es, erste Schritte hin zu einer gemeinsamen, europäischen
Regelung für medizinische Produkte zu gehen.
Zu
der Veranstaltung geladen hatte die Arbeitsgruppe ‚Komplementär-
und Naturmedizin' unter der Leitung von Präsidentin Nuala Ahern.
Außer den Vertretern der Europäischen Kommission waren Stellvertreter
aus Forschung, Wirtschaft und EMEA anwesend, sowie Mr. Nand De Herdt
(ECHAMP) und Dr. Michael Van Wassenhoven (ECH). Insgesamt beteiligten
sich 50 Sachverständige aus der EU, vorwiegend ÄrztInnen, AnthroposophInnen
und HomöopathInnen. Die ExpertInnen kamen hauptsächlich aus Frankreich,
Belgien, Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden. Für den
Berufsverband für Heilpraktikerinnen, LACHESIS e.V., und dem Verband
Klassischer Homöopathen, VKHD, nahm Frau Beate Marcin am Runden
Tisch teil.
Zum
Auftakt des Runden Tisches berichtete die Pharmazeutische Hauptadministratorin
North, deren Aufgabe die Regulierung des Rahmenplanes und die Medikamentenzulassung
für den Markt ist, über die Revision des EU-Richtlinienentwurfes
"Traditional Use" vom 27.11.2001.
-
Die
Artikel 65/65 EWG und EG 1999/83 wurden unter 1-115/2001 EG
zusammengefasst.
-
Es
soll eine zentrale Zulassung der Arzneimittel für Europa und
nationale Zulassungen mit gegenseitiger Anerkennung aller neuen
Arzneimittel, z.B. chinesischer und indianischer und nicht nur
biochemischer, geben.
-
Die
EMEA (Europe Medical Evolution Agency) hat innerhalb der EU-Sachverständigen
Gruppe ein breites Netzwerk aufgebaut.
-
Das
Marktüberwachungssystem wird verbessert.
Neu
für die Homöopathie ist, dass die Werbung für homöopathische Produkte
erlaubt und die Verdünnung überwacht wird. Leider existiert bis
dato noch kein schriftliches Dokument über die Neuerungen des EU-Richtlinienentwurfes
"Traditional Use".
Nach
der Einführung von Frau North wurde aus den Gremien berichtet.
Die EMEA strebt an, ihre Arbeit auf einer Webseite transparenter
zu machen. Themen, die noch keine Rechtsgrundlage haben, und Einsichten
in Monographien sollen auch im Internet dargestellt werden. Darüber
hinaus setzen sie sich für die Ausweitung der Homöopathie und die
Harmonisierung aller Pflanzen in der EU ein. Wie die EMEA berichtet,
nutzen 30% der Bevölkerung die Naturheilmedizin, bei Zurechnung
aller nicht konventionellen Verfahren steigt diese Zahl auf 70-80%.
Danach
machten Vertreter aus der Forschung deutlich, dass die wissenschaftliche
Begleitung der Homöopathie in der EU erforderlich ist. Die Forschung
besteht im EU Parlament seit bereits 20 Jahren. Finanziert werden
Netzwerke; als Mittel stehen 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt
1500 Anträge sind aus dem Bereich der nicht-konventionallen Medizin
im Jahr 2001 eingegangen, davon neun Anträge zur komplementären
Medizin.
Nachdem
die Gremien berichtet hatten, blieb kaum Zeit für weitere Diskussionen.
Von den anwesenden Naturheilkundigen wurde noch angeregt, die Arbeit
der Kommission frühzeitig transparent zu machen und praktizierende
HeilkundlerInnen mit in die Kommission zu berufen.
Einig
waren sich die TeilnehmerInnen in Hinblick auf die Leitmotive "Qualität,
Sicherheit und Wirksamkeit", die immer wieder benannt wurden.
Beate
Marcin
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oben
Treffen
der "Health Intergroup"
der Working Group on Complementary and Natural Medicine"
am 25. April 2002 im Europa-Parlament in Brüssel
erschienen
im Juni 2002 in der LACHESIS-Zeitschrift Nr. 29 zum Thema
"KÖRPER-BILDER feministisch BEWEGEN"
(siehe Zeitschrift)
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Ziel
war der Austausch über die Zusammenarbeit der verschiedenen Vertreter
für Gesundheit in den EU-Ländern. Eingeladen hatte die Präsidentin
der "Working Group" Frau Nuala Ahern.
Auf diesem Treffen stellten die Vertreter aus England ihre Zusammenarbeit
vor.
In
England ist die Kooperation aller PraktikerInnen der Medizin (auch
der NaturheilkundlerInnen) wie z.B. ÄrztInnen, Krankenschwestern,
PhysiotherapeutInnen und PraktikerInnen der Naturheilkunde (HP)
das Ziel.
Für die einzelnen Disziplinen der Naturheilkunde, wie z.B. Akupunktur,
Homöopathie etc. werden Berufsstandards erstellt. Für die Homöopahtie
gibt es sie schon (Qualitätssiegel). In dem Studium der Schulmedizin
wird auch Basiswissen der Naturmedizin vermittelt. Schulmedizin
und Naturheilkunde verstehen sich als Ergänzung und erkennen die
Kompetenzen für unterschiedliche Bereiche gegenseitig an.
Beate
Marcin
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