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Berufspolitische Veröffentlichungen:

 

Thema:

 

Datum

Qualitätssicherung in einer globalisierten Welt
Zertifikate und Biopiraterie - auch bei indigenen Heiler/innen in Mexiko ein umstrittenes Thema

 

Juni 09

Angst vor Brustkrebs - informiertes Handeln in Vorsorge, Diagnose und Therapie
Bundesweite Veranstaltungsreihe zu Mammographie-Reihenuntersuchungen

 

Dez 06

Gesundheitsreform und Zwangs-Vorsorgeuntersuchungen
Presseerklärung

 

Dez 06

Gesundheitsreform: Gefahr für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen
Presseerklärung

 

Dez 06

20 Jahre Ottawa Charta der WHO - eklatanter Widerspruch zur Gesundheitsreform
Presseerklärung

 

Nov 06

Was bedeutet "Ausübung der Heilkunde?" - historische und juristische Aspekte

 

Juli 03
Erster Runder Tisch in Brüssel zum Thema "Medizinische Produkte und Forschung im Bereich der nicht-konventionellen Medizin"

 

Juni 02
Treffen der "HealthIntergroup" der Working Group on Complementary and Natural Medicine"

 

Juni 02

 

Qualitätssicherung in einer globalisierten Welt
Zertifikate und Biopiraterie - auch bei indigenen Heiler/innen in Mexiko ein umstrittenes Thema

Vom 21. – 24. Mai 2009 fand die 45. Lachesis-Verbandstagung „Heilen und heil werden“ statt, eine Begegnung von indigenen und europäischen Heilweisen. Heilerinnen der Maya-Kultur in Chiapas, einer abgelegenen Bergregion in Mexiko, und Heilpraktikerinnen aus Deutschland trafen sich zum interkulturellen Erfahrungsaustausch.

Die Arbeit dieser Heilerinnen in Mexiko ist eingebunden in ein von den Indigenas aufgebautes Zentrum für traditionelle indianische Medizin. Dieses Zentrum wurde von ihnen gegründet, um das Wissen über diese Medizin zu bewahren und weiter zu entwickeln. Die Medizin der Tzeltal- und Tzotzil-Indigenas beruht auf tausendjähriger Erfahrung und ausgiebigem Kontakt zwischen Mensch und Natur. Es ist ein ganzheitlicher Therapieansatz, der den Körper, die Seele und die Regeln der Gemeinschaft mit einbezieht. Heute existieren dort fünf verschieden Bereiche: Heiler/in, die den Puls fühlt; Heiler/in, die in den Bergen betet; Heiler/in, die die Knochen kennt; Heiler/in, die die Pflanzen kennt, und die Hebamme.

Neben dem interessanten fachlichen Austausch wurde auf dem Treffen auch über das Thema Qualitätssicherung gesprochen. An dem Beispiel der Hebammen und der Pflanzenheilkundigen in Mexiko wurde deutlich, wie die Globalisierung alle Gebiete der Welt trifft.
Die staatliche Gesundheitsversorgung in dieser Region ist im Allgemeinen schlecht. Um diese zu verbessern hat die Regierung angefangen, eine zertifizierte Hebammen-Ausbildung anzubieten. Diese Ausbildung greift einerseits Teilaspekte aus dem ganzheitlichen Ansatz der traditionellen Medizin auf und vermittelt andererseits schulmedizinisches Wissen. Die schwangeren Frauen bevorzugen die zertifizierten Hebammen, da sie das Zertifikat als Qualitätsmerkmal ansehen. Nun ist die Zahl der Komplikationen seit Einführung des Zertifikats gestiegen. Bei der empirischen Erhebung der Zahlen wird aber kein Unterschied gemacht, ob die Schwangere von einer zertifizierten oder traditionellen Hebamme begleitet worden ist. Die traditionellen Hebammen fühlen sich zu Unrecht in Misskredit gebracht. Denn was bedeutet die Zertifizierung: Es liegt der Verdacht nahe, dass es nur um die Festschreibung eines Minimalstandards geht – sicher notwendig – aber eben nur das Minimum an hygienischem und medizinischem Wissen – wobei die westlich orientierte Schulmedizin das Minimum festlegt. Die Erfahrung durch das praktische Lernen bei der traditionellen Hebamme, welches viel Wissen über die Geburtshilfe hinaus vermittelt, wird bei den Zertifikaten kaum oder nur unzureichend berücksichtigt. Auch aus diesem Grund haben sie sich zusammen geschlossen, um in dem Zentrum den ganzheitlichen Aspekt der traditionellen Heilweise der Bevölkerung nahe zu bringen und die Wertschätzung der eigenen Kultur und Tradition zu erhalten.

Ein weiteres Beispiel für den mangelnden Respekt und die geringe Beachtung von Zusammenhängen ist die Vereinnahmung des indigenen Pflanzenwissens durch die westlich orientierte Medizin. Die pflanzenheilkundigen Frauen berichteten uns, dass die zur Heilung benötigten Pflanzen jeweils frisch geerntet werden. Die Ernte erfolgt mit Achtsamkeit und unter Berücksichtigung des Naturschutzes. In den letzten Jahren sind in die Bergregionen Vertreter aus europäischen Ländern gekommen, um dort Pflanzen sammeln und in Monokulturen anbauen zu lassen, die in Europa als Heilmittel Verwendung finden. Diese Biopiraterie gipfelt darin, dass die Firmen für diese Pflanzen Patente angemeldet haben. Das heißt, dass die Bevölkerung vor Ort zwar wie bisher die Pflanzen sammeln kann, doch rechtlich ist es ihnen nicht mehr gestattet, daraus Arzneimittel herzustellen und in der Heilkunde einzusetzen. Den Indigenas ist dies unvorstellbar. In ihrem Zentrum schließen sie sich auch zusammen, um dieser Biopiraterie entgegen zu treten.
Während der Tagung drängten sich uns als Heilpraktikerinnen und Vertreterinnen der Naturheilkunde in Europa immer wieder Parallelen zu unserer Geschichte und derzeitigen politischen Situation auf. Dort wie hier geht es um den Schutz traditioneller Heilweisen und die Erhaltung der Therapiefreiheit.

Ebenfalls sind die Parallelen zur Qualitäts- und Zertifizierungsdebatte erstaunlich, obwohl die kulturellen und sozialen Grundlagen so unterschiedlich sind. Unsere Fragen sind sich ähnlich: Bietet Zertifizierung Qualität? Wer wird geschützt: Patient/innen oder bestimmte Therapieansätze? Wer hat Zugang zu welchen Heilmitteln, welche Beschränkungen werden auferlegt, wer hat die Definitionsmacht?
Bisher hat die Einführung von Standards in der Regel zur Reduzierung auf nach Maßstäben der evidenzbasierten Medizin überprüfbares Wissen geführt. Bei aller Berechtigung, eine Diskussion zu Qualitätssicherung zu führen und Kriterien für Qualität festzulegen, müssen wir offen bleiben für die Ganzheitlichkeit des Heilungsprozesses – das ist unsere Stärke.

Mehr Informationen:
Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480

Mehr Infos: www.medicinamaya.org

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Angst vor Brustkrebs - informiertes Handeln in Vorsorge, Diagnose und Therapie
Informationsveranstaltungen zu Mammographie-Reihenuntersuchungen

Aus aktuellem Anlass haben wir uns als Berufsverband entschlossen eine bundesweite Veranstaltungsreihe zum Thema Mammographie zu organisieren. Auch wenn in einigen Mammographie-Referenzzentren Informationsveranstaltungen stattfinden, sehen wir uns veranlasst, unabhängig von finanziellen Interessen, den betroffenen Frauen kritische Informationen zukommen zu lassen.

Ein bundesweites Mammographiescreening gibt gesunden Frauen zwischen 50 und 65 Jahren die Möglichkeit alle 2 Jahre die Brust röntgen zu lassen. Ziel dieser Reihenuntersuchung ist, durch Früherkennung die Streuung durch den Brustkrebs im Organismus zu verhindern und ihn mittels Entfernung (Operation), Chemotherapie und Hormontherapie frühzeitig zu behandeln.

Es gibt viele Fragen in diesem Zusammenhang:

  • Welche Relevanz hat die Strahlenbelastung im Verhältnis zu einer frühzeitigen Diagnose?
  • Was bedeutet eine frühzeitige Diagnose für die Patientin und welche Chancen hat sie?
  • Gibt es eine echte Brustkrebsvorsorge?
  • Welches sind die derzeitig diskutierten Auslöser für Brustkrebs und wie können wir unsere Brüste schützen?
  • Ist Krebs ein Damoklesschwert und welche Fragen tauchen mit diesem Begriff auf.

Thema des Vortrags werden auch weitere Brustkrebsdiagnosemöglichkeiten sein.

Wir wollen mit diesen Vorträgen sowohl Klientinnen als auch Therapeutinnen erreichen


Termine:
Donnerstag 1. Februar 2007 Augsburg
Samstag 10. Februar 2007 Frauengesundheitszentrum Sirona, Wiesbaden
Montag 12. März 2007 Frauenzentrum Erfurt
Diens
tag 13. März 2007 Werder/Havel
Mittwoch 14. März 2007 Frauentreff Stralsund
Donnerstag 15. März 2007 Frauenbildungsnetz Rostock
Freitag 16. März 2007 Hamburg
Mittwoch 11. April 2007 "Women's Business Park" Bonn
Donnerstag 12. April 2007 Heilpraktikerinnenpraxis Bea Marcin Neukirchen (NRW)
Freitag 13. April 2007 Marburg

Weitere Veranstaltungen sind geplant in Augsburg, Bamberg, Ulm, Roth ...

Referentinnen:
Sigrid Schellhaas, HP, zertifizierte Mamma Care Spezialistin, Beraterin im Frauengesundheitszentrum
Elisabeth Benzing, HP, zertifizierte Mamma Care Spezialistin

Ein Info-Flyer mit den genauen Orten und Daten, zum Auslegen und Weitergeben,
bitte in der Geschäftsstelle anfordern!

Informationen:

Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V.
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
Email: , www.lachesis.de

Download der Informationen zu der Veranstalungsreihe:
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Sollten Sie Interesse haben in Kooperation mit uns eine Informationsveranstaltung zu organisieren, dann melden Sie sich in der Geschäftsstelle.

 

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Gesundheitsreform und Zwangs-Vorsorgeuntersuchungen
Gesundheitspolitik weiterhin Lobbyarbeit für Krankenkassen.
Kostenentlastung der Krankenversicherungen auf dem Rücken schwerstkranker Menschen.
- Presseerklärung -

Der Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V. kritisiert den vorliegenden Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform und sieht in dem Zwang zur Vorsorge das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht der Patientin/des Patienten in Frage gestellt. In der Gesundheitsreform 2006 wird für chronisch Kranke die Belastungsgrenze für Zuzahlungen von den allgemein geltenden 2 % auf 1 % der Einnahmen zum Lebensunterhalt reduziert. Die günstigere Belastungsgrenze für Zuzahlungen soll nur dann gelten, wenn die Betroffenen sich regelmäßig an Gesundheitsvorsorgemaßnahmen beteiligt haben. Diese Regelung lässt vollkommen außer Acht, dass die Untersuchungen in ihrer Wirksamkeit und Aussagekraft selbst in Fachkreisen höchst umstritten sind. Das Bild vom "unmündigen" Patienten und ein Medizinsystem, das nur standardisierte Untersuchungs- und festgelegte Behandlungsmöglichkeiten zulässt, werden gestärkt. Dies wirft die Frage auf, welche Sanktionen in Zukunft auf Menschen zukommen, die zum Beispiel aus ethischen oder medizinischen Gründen die pränatale Diagnostik ablehnen oder sich weigern ihre Erbanlagen auf bestimmte Risikofaktoren untersuchen zu lassen.

Wir warnen davor, dass durch den vorliegenden Gesetzentwurf die Tür zu einer staatlich verordneten Einheitsmedizin geöffnet wird, welche von der Pharmaindustrie und anderen Lobbygruppen maßgeblich bestimmt wird und deren Erfolg sich an Aktienkursen und nicht am Wohl der/des Einzelnen und der Gesunderhaltung der Bevölkerung ausrichtet.


Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V.
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
Email: , www.lachesis.de

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Gesundheitsreform: Gefahr für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen
- Presseerklärung -

Die Krebsvorsorge bei Frauen stellt den höchsten Anteil der durchgeführten "Vorsorgeuntersuchungen" dar.
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform sieht vor, dass die günstigere Belastungsgrenze für Zuzahlungen nur dann gelten soll, wenn die Betroffenen sich regelmäßig an den Gesundheitsvorsorgemaßnahmen beteiligt haben.
Diese Untersuchungen sind jedoch nicht unumstritten. Zahlreiche Studien ziehen mittlerweile den Nutzen in Zweifel. Die psychische Belastung durch "falsch positive" Ergebnisse und die direkte Gesundheitsschädigung durch Strahlenbelastungen am Beispiel der Mammographie sollten als risikoverstärkend in Betracht gezogen werden. Eine Nutzen-Risiko-Analyse im Einzelfall ist unumgänglich.
Diese Vorsorgeuntersuchungen verhindern keine Erkrankung. Es sind Verdachtsuntersuchungen zur Früherkennung - doch es gibt keinen deutlichen wissenschaftlichen Nachweis, dass sie einen Einfluss auf die Senkung der Sterblichkeitsrate haben. Die massive Verschlechterung der Lebensqualität nach der Diagnose "Krebsverdacht" lässt uns ein "Recht auf Nichtwissen" in die Diskussion bringen.
Der Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V. kritisiert den vorliegenden Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform und sieht in dem Zwang zur Vorsorge das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht der Patientin/des Patienten in Frage gestellt.

November 2006


Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V.
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
Email: , www.lachesis.de

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20 Jahre Ottawa Charta der WHO - eklatanter Widerspruch zur Gesundheitsreform.
- Presseerklärung -

"Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen." (WHO, Ottawa Charta zur Gesundheitsförderung, 21. November 1986)

In der Gesundheitsreform 2006 wird für chronisch Kranke die Belastungsgrenze für Zuzahlungen von den allgemein geltenden 2 % auf 1 % der Einnahmen zum Lebensunterhalt reduziert. Diese günstigere Belastungsgrenze soll aber nur dann gelten, wenn die Betroffenen sich regelmäßig an Gesundheitsvorsorgemaßnahmen beteiligt haben.
Zahlreiche Organisationen, Selbsthilfegruppen und auch die Patientenbeauftragte der Bundesregierung haben sich inzwischen zu Wort gemeldet und die "Bestrafungsmentalität" gegenüber schwerkranken Menschen kritisiert.

Die Krebsvorsorge bei Frauen stellt den höchsten Anteil der durchgeführten so genannten Vorsorgeuntersuchungen. Diese Untersuchungen sind jedoch nicht unumstritten. Zahlreiche Studien ziehen mittlerweile den Nutzen in Zweifel: die psychische Belastung durch "falsch positive" Ergebnisse und die direkte Gesundheitsschädigung durch Strahlenbelastungen am Beispiel der Mammographie sollten als risikoverstärkend in Betracht gezogen werden.
Diese Vorsorgeuntersuchungen verhindern keine Erkrankung. Es sind Verdachtsuntersuchungen zur Früherkennung - doch es gibt keinen deutlichen wissenschaftlichen Nachweis, dass sie einen Einfluss auf die Senkung der Sterblichkeitsrate haben. Die massive Verschlechterung der Lebensqualität nach der Diagnose "Krebsverdacht" lässt uns ein "Recht auf Nichtwissen" in die Diskussion bringen, zumal es in vielen Fällen vollkommen unklar ist, ob sich aus einzelnen auffälligen Zellen eine "Krebserkrankung" entwickelt.

Wir wenden uns gegen einen "Untersuchungszwang" bei gesunden und symptomfreien Frauen und fordern die Verpflichtung zu einer ausgewogenen Information durch die Politik und in den Arztpraxen, damit die Betroffenen in ihrer Entscheidungskompetenz und Selbstbestimmung gestärkt werden.
Selbstverständlich befürworten wir alle Bemühungen zur Qualitätssicherung in der Mammographie. Wenn Verdachtsmomente bestehen, sollte jede Frau eine Diagnose erhalten, die nach strengen Qualitätskriterien erstellt wurde.

Betrachten wir Gesundheit als einen ganzheitlichen Prozess, ist auch die Krebserkrankung als ein multifaktorielles Geschehen anzusehen. Die Lebensqualität zu verbessern und durch eine selbstbestimmte Lebensweise die Gesundheit zu stärken und zu erhalten, ist die wirksamste mögliche Krebsprävention. Dabei ist es wichtig, die Menschen in ihrer Selbstwahrnehmung zu stärken. Die Selbstuntersuchung der Brust ist nachweislich mit die effektivste Form der Früherkennung des Brustkrebses. Kein Apparat kann so kontinuierlich, individuell und sensibel Veränderungen unseres Körpers wahrnehmen. Leider vertrauen viele Menschen zunehmend eher dem Ergebnis der "Maschine" und es besteht die Gefahr, dass nach einem negativen Befund die Aufmerksamkeit nachlässt und so erste Krankheitszeichen übersehen werden.
Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass eine Patientin, welche aufgrund von geübter Selbstbeobachtung ein "ungutes Gefühl" hat, die notwendige und sinnvolle Untersuchung per Ultraschall selbst bezahlen muss, da diese nicht dem Standard entspricht. Kommt sie aber der Aufforderung zum "Mammographie-Screening" nicht nach, weil sie ihre Brust regelmäßig selbst untersucht und aus guten Gründen die Strahlenbelastung ablehnt, wird sie, falls sie Jahre später an Brustkrebs erkranken sollte, mit einem verdoppelten Eigenanteil bestraft.

Als Berufsverband für Heilpraktikerinnen warnen wir davor, ein Medizinsystem zu etablieren, das nur standardisierte Untersuchungs- und festgelegte Behandlungsmöglichkeiten zulässt. Dabei wird vollkommen ignoriert, dass eine Vielzahl von Diagnosemöglichkeiten, Therapien und Heilmitteln zur Verfügung steht, die für die Patientin/den Patienten individuell ausgesucht werden müssen. Gerade in den Praxen der HeilpraktikerInnen sammeln sich vermehrt chronisch Kranke, denen die Standards der Schulmedizin nicht mehr helfen und für die die Naturheilkunde eine Alternative zum oft jahrelangen Leidensweg und zur teuren Dauermedikation mit nicht unerheblichen Nebenwirkungen ist.
Das oberste Prinzip einer fortschrittlichen Gesundheitspolitik ist, wie schon am 21. November 1986 in der Ottawa-Charta der WHO festgeschrieben, die Selbstbestimmung der/des Einzelnen zu stärken und so für alle Menschen ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu erlangen. Diese Selbstbestimmung ist durch die anstehende Gesundheitsreform gefährdet.
Der finanzielle und moralische Druck, welcher so ausgeübt wird, lässt uns die Frage stellen, welche Sanktionen in Zukunft auf Menschen zukommen, die zum Beispiel aus ethischen oder medizinischen Gründen die pränatale Diagnostik ablehnen oder sich weigern ihre Erbanlagen auf bestimmte Risikofaktoren untersuchen zu lassen.
Wir warnen davor, dass durch den vorliegenden Gesetzentwurf die Tür zu einer staatlich verordneten Einheitsmedizin geöffnet wird, welche von der Pharmaindustrie und anderen Lobbygruppen maßgeblich bestimmt wird und deren Erfolg sich an Aktienkursen und nicht am Wohl der/des Einzelnen und der Gesunderhaltung der Bevölkerung ausrichtet.

November 2006

Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V.
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
Email: , www.lachesis.de

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Was bedeutet "AUSÜBUNG DER HEILKUNDE"? - historische und juristische Aspekte

erschienen im Juli 2003 in der LACHESIS-Zeitschrift Nr. 31 zum Thema
"Fit in der Praxis - Praxisalltag und Regeneration"
(siehe Zeitschrift)

Das KURIERVERBOT, das von 1851 bis 1869 bestand, untersagte allen Laienbehandlern die Ausübung der Heilkunde. Die Behandlung kranker Menschen war nur Ärzten gestattet. Ich verzichte bewusst auf die weibliche Form, denn erst 1903 konnten sich die ersten Frauen nach einem hürdenreichen Studium in Deutschland niederlassen. Am Anfang des 19. Jahrhundert führten die sich formierende Ärzteschaft und die nicht ausgebildeten Heilkundigen eine Auseinandersetzung um das Für und Wider des Kurierverbots. Auch damalige Politiker diskutierten heftig das Behandlungsmonopol. So argumentierte Bismarck: "Wem Gott die Fähigkeit zum Heilen gegeben hat, dem soll der Staat sie nicht nehmen." Die KURIERFREIHEIT wurde durch die Neufassung des § 29 der Gewerbeordnung 1869 eingeführt. Bis auf weiteres war es nun jedem gestattet, ohne Zulassung oder Nachweis einer Ausbildung, Kranke zu behandeln. Den Titel "Arzt" oder ähnlich lautende Bezeichnungen durften nur diejenigen führen, die eine Approbation oder eine entsprechende staatliche Erlaubnis besaßen. 1873 wurde diese Regelung zum Reichsgesetz. Die Anzahl der nicht approbierten Heilkundigen stieg rapide an. In den mir zur Verfügung stehenden Quellen heißt es, dass es vor dem 1. Weltkrieg in Deutschland mehr nichtärztliche Behandler als Ärzte gab, obwohl die 1883 eingeführte gesetzliche Krankenversicherung nur die Kosten einer ärztlichen Behandlung erstattete. Zur Sicherung des Berufsstandes formierten sich die "Naturheilkundler" in Natur- und Heilpraktiker-Verbänden. 1935 wurden diese Verbände durch die NSDAP aufgelöst und zum "Heilpraktikerbund Deutschland" gleichgeschaltet. In der NSDAP wurde intensiv über die Abschaffung der Kurierfreiheit diskutiert. Die nationalsozialistische Regierung wollte den Heilpraktikerberuf eigentlich abschaffen, jedoch wurde am 17.02.1939 das "GESETZ ÜBER DIE AUSÜBUNG DER HEILKUNDE OHNE BESTALLUNG" verabschiedet. Dieses Gesetz war die Voraussetzung zur Kontrolle der praktizierenden Heilpraktiker. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt in Kraft tretenden Durchführungsverordnung wurden Heilpraktikerschulen geschlossen. Nur jeder vierte Heilpraktiker erhielt im Rahmen der Besitzstandwahrung eine Tätigkeitserlaubnis. Allen anderen Antragsstellern und voran all den zukünftigen nichtärztlichen Behandlern wurde die Erlaubnis verwehrt.

In der BRD wurde das Heilpraktikergesetz von 1939 nicht aufgehoben, aber die verfassungswidrigen Teile 1957 durch das Bundesverwaltungsgericht gestrichen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass das Verbot der Ausbildungsstätten und das Verbot der zukünftigen Zulassung als Heilpraktiker nicht mit der Verfassung der BRD übereinstimmen. Das Grundrecht auf Berufsfreiheit (Artikel 12 des Grundgesetzes) würde hierdurch verletzt. In der DDR wurde 1949 das Gesetz aufgehoben. Als Heilpraktiker zu arbeiten war nur Personen möglich, die vor Erlass dieser Anordnung eine Erlaubnis erhalten hatten. Seit der Wiedervereinigung gilt die Rechtssituation der BRD gleichermaßen für das Gebiet der ehemaligen DDR.

Heilpraktikergesetz (HPG)

§ 1 (1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Aber was bedeutet "Ausübung der Heilkunde" nun konkret?

In der heutigen Zeit tummeln sich viele im Bereich der Gesundheits-Fürsorge. Von Anti-Aging bis Wellness gibt der Markt viel her, und so kommt es immer mehr zur Verwässerung. Gesundheitspraktikerinnen, Gesundheitstrainerinnen und eine viel Zahl von kreativen Berufsbezeichnungen sind auf dem Gesundheitsmarkt zu finden. Die Vermarktung der Dienstleistung "Gesundheitsversorgung" treibt sonderliche Blüten. Aus diesem Grund wurden in Deutschland schon einige Gerichtsverfahren nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) und nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) geführt. Es gibt einschlägige Rechtsurteile, dass AROMATHERAPIE, BACHBLÜTEN, CHIROPRAKTIK, FUSSREFLEXZONENMASSAGE, GEISTHEILUNG, REIKI, SHIATSU (die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit) heilkundliche Tätigkeiten im Sinne §1 Abs.2 des HPG sind.
So wurde z.B. am Landgericht Koblenz in einem Verfahren am 22.11.2000 (AZ: 3HO 73/2000) einer Angeklagten untersagt, Aromatherapie, Bachblütentherapie, Fußreflexzonenmassage und Reiki anzubieten und derartige Verfahren und / oder Behandlungen durchzuführen, es sei denn, sie sei ärztlich bestallt oder im Besitz einer Erlaubnis für die Ausübung der Heilkunde gemäß §1 HPG.
Zu den Fällen erlaubnispflichtiger heilkundlicher Tätigkeiten gehören u.a. auch
(Zitate aus Gerichtsurteilen)

  • Tätigkeiten, die für sich gesehen noch nicht Ausübung der Heilkunde bedeuten, jedoch Gesundheitsgefährdungen dadurch zur Folge haben können, dass rechtzeitiges Erkennen von ernsthaften Krankheiten dadurch verzögert wird (vergl. Bundesverwaltungsgericht Arztrecht 1995/48)
  • Tätigkeiten, die lediglich nach dem subjektiven Empfinden des Patienten als Heilkunde aufgefasst werden (Wunderheiler, Geistheilung, Handauflegen, Befreiung von ‚Erdstrahlen' (sog. Eindruckstheorie; BGH NJW 1978/599; Kurtenbach in Deutsches Bundesrecht I.K. 11 Seite 7)

Methoden, die in der Literatur und in der Anwendung mit Krankheiten und Leiden in Verbindung gebracht werden, und deren Wirksamkeit eine Heilung oder Linderung von Krankheiten und Leiden oder Körperschäden beim Menschen versprechen, könnten also nach § 1 des HPG beurteilt werden.
Aus den o.g. Aspekten wird deutlich, dass eine Erlaubnis nach § 1 HPG notwendig ist, um als Behandlerin im rechtssicheren Raum in Deutschland arbeiten zu können.

Die heutige Überprüfung zum HP-Schein hat die Grundkenntnisse der allgemeinen Krankheitslehre zur Grundlage. Dies ist die Minimalvoraussetzung zum Schutz der Patientinnen, was auch im Sinne der Behandlerin sein sollte. An dieser Stelle ein vielleicht provokanter Vergleich mit dem Führerschein: Auch wenn jeder klar ist, dass ich mit dem Erwerb des Führerscheines nicht automatisch eine gute und routinierte Fahrerin bin, wird wohl niemand anzweifeln, dass das Überprüfen der Grundkenntnisse sinnvoll ist. In diesem Sinne möchte ich die Überprüfung nach dem HPG gesehen wissen. D.h. die Zulassung als Heilpraktikerin bedeutet zwar nicht zwangsläufig "Qualität", aber sie sichert der Patientin wesentliche Voraussetzungen bei der "Gesundheits-Betreuung"

  • Sachkenntnis der allgemeinen Krankheitslehre und der Zusammenhänge von körperlichen Reaktionen auf angewandte Behandlungsmethoden
  • Absicherung der Patientin über die Berufshaftpflichtversicherung der Heilpraktikerin bei eventuellen Behandlungsfehlern.

Dieser letztgenannte Aspekt sollte nicht unterschätzt werden, da die sog. "Gesundheitspraktikerin" ohne Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, sich nicht nur persönlich im rechtsunsicheren Raum bewegt, sondern auch ihre "Patientin" dort zwangsläufig belassen muss.

Literaturliste:
Elvira Bierbach: Naturheilkunde Heute. Urban und Fischer Verlag
Dr. Bernhard Firgau: Rechtshandbuch für Heiler. DGH-Schriftenreihe Band 1
Hermine Heusler-Edenhuizen.: "Du mußt es wagen" - Lebenserinnerungen der ersten deutschen Frauenärztin, Rowohlt Verlag
"Wir", Organ des Berufs- und Fachverbandes "Freie Heilpraktiker e.V.", Nr. 1/01 von März 2001, Nr. 3/02 von September 2002

www.dgam.de
www.dgh.de
www.naturheilpraxis.de

Autorin: Lissy Schonauer-Schütz, Heilpraktikerin, Fachfrau für Praxisberatung des Berufsverbandes für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V., Akazienstr. 19, 10823 Berlin, Tel./Fax 030-7813373

 

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Erster runder Tisch in Brüssel zum Thema: 
Medizinische Produkte und Forschung im Bereich der nicht-konventionellen Medizin

erschienen im Juni 2002 in der LACHESIS-Zeitschrift Nr. 29 zum Thema
"KÖRPER-BILDER feministisch BEWEGEN"
(siehe Zeitschrift)

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Das Thema "Medizinische Produkte und Forschung im Bereich der nicht-konventionellen Medizin" wurde am 28.11.2001 an einem Runden Tisch im EU-Parlament in Brüssel erörtert.
Ziel war es, erste Schritte hin zu einer gemeinsamen, europäischen Regelung für medizinische Produkte zu gehen. 

Zu der Veranstaltung geladen hatte die Arbeitsgruppe ‚Komplementär- und Naturmedizin' unter der Leitung von Präsidentin Nuala Ahern. Außer den Vertretern der Europäischen Kommission waren Stellvertreter aus Forschung, Wirtschaft und EMEA anwesend, sowie Mr. Nand De Herdt (ECHAMP) und Dr. Michael Van Wassenhoven (ECH). Insgesamt beteiligten sich 50 Sachverständige aus der EU, vorwiegend ÄrztInnen, AnthroposophInnen und HomöopathInnen. Die ExpertInnen kamen hauptsächlich aus Frankreich, Belgien, Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden. Für den Berufsverband für Heilpraktikerinnen, LACHESIS e.V., und dem Verband Klassischer Homöopathen, VKHD, nahm Frau Beate Marcin am Runden Tisch teil.

Zum Auftakt des Runden Tisches berichtete die Pharmazeutische Hauptadministratorin North, deren Aufgabe die Regulierung des Rahmenplanes und die Medikamentenzulassung für den Markt ist, über die Revision des EU-Richtlinienentwurfes "Traditional Use" vom 27.11.2001.

  • Die Artikel 65/65 EWG und EG 1999/83 wurden unter 1-115/2001 EG zusammengefasst.

  • Es soll eine zentrale Zulassung der Arzneimittel für Europa und nationale Zulassungen mit gegenseitiger Anerkennung aller neuen Arzneimittel, z.B. chinesischer und indianischer und nicht nur biochemischer, geben.

  • Die EMEA (Europe Medical Evolution Agency) hat innerhalb der EU-Sachverständigen Gruppe ein breites Netzwerk aufgebaut.

  • Das Marktüberwachungssystem wird verbessert.

Neu für die Homöopathie ist, dass die Werbung für homöopathische Produkte erlaubt und die Verdünnung überwacht wird. Leider existiert bis dato noch kein schriftliches Dokument über die Neuerungen des EU-Richtlinienentwurfes "Traditional Use".

Nach der Einführung von Frau North wurde aus den Gremien berichtet.
Die EMEA strebt an, ihre Arbeit auf einer Webseite transparenter zu machen. Themen, die noch keine Rechtsgrundlage haben, und Einsichten in Monographien sollen auch im Internet dargestellt werden. Darüber hinaus setzen sie sich für die Ausweitung der Homöopathie und die Harmonisierung aller Pflanzen in der EU ein. Wie die EMEA berichtet, nutzen 30% der Bevölkerung die Naturheilmedizin, bei Zurechnung aller nicht konventionellen Verfahren steigt diese Zahl auf 70-80%. 

Danach machten Vertreter aus der Forschung deutlich, dass die wissenschaftliche Begleitung der Homöopathie in der EU erforderlich ist. Die Forschung besteht im EU Parlament seit bereits 20 Jahren. Finanziert werden Netzwerke; als Mittel stehen 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt 1500 Anträge sind aus dem Bereich der nicht-konventionallen Medizin im Jahr 2001 eingegangen, davon neun Anträge zur komplementären Medizin.

Nachdem die Gremien berichtet hatten, blieb kaum Zeit für weitere Diskussionen. Von den anwesenden Naturheilkundigen wurde noch angeregt, die Arbeit der Kommission frühzeitig transparent zu machen und praktizierende HeilkundlerInnen mit in die Kommission zu berufen.

Einig waren sich die TeilnehmerInnen in Hinblick auf die Leitmotive "Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit", die immer wieder benannt wurden.

Beate Marcin

 

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Treffen der "Health Intergroup" 
der Working Group on Complementary and Natural Medicine"
am 25. April 2002 im Europa-Parlament in Brüssel

erschienen im Juni 2002 in der LACHESIS-Zeitschrift Nr. 29 zum Thema
"KÖRPER-BILDER feministisch BEWEGEN"
(siehe Zeitschrift)

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Ziel war der Austausch über die Zusammenarbeit der verschiedenen Vertreter für Gesundheit in den EU-Ländern. Eingeladen hatte die Präsidentin der "Working Group" Frau Nuala Ahern.
Auf diesem Treffen stellten die Vertreter aus England ihre Zusammenarbeit vor.

In England ist die Kooperation aller PraktikerInnen der Medizin (auch der NaturheilkundlerInnen) wie z.B. ÄrztInnen, Krankenschwestern, PhysiotherapeutInnen und PraktikerInnen der Naturheilkunde (HP) das Ziel. 
Für die einzelnen Disziplinen der Naturheilkunde, wie z.B. Akupunktur, Homöopathie etc. werden Berufsstandards erstellt. Für die Homöopahtie gibt es sie schon (Qualitätssiegel). In dem Studium der Schulmedizin wird auch Basiswissen der Naturmedizin vermittelt. Schulmedizin und Naturheilkunde verstehen sich als Ergänzung und erkennen die Kompetenzen für unterschiedliche Bereiche gegenseitig an.

Beate Marcin

 

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