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Politisches Grundsatzpapier
von LACHESIS e.V. (2011)
Was bedeutet Qualität
im Berufsverband Lachesis? (2011)
- LACHESIS SETZT KEINE GRENZEN SONDERN ÖFFNET RÄUME
-
Kooperationen mit Lachesis
(2011)
Rote Liste (2011)
Verkürzte Prüfungsdauer
für das Qualitätsssiegel des BKHD (2011)
Bildungsscheck und Bildungsprämie
Klassische Homöopathie
keine geschützte Wortmarke
Wichtige Info zum Infektionsschutzgesetz
Verwendung des LACHESIS-LOGOS
für Mitfrauen
Behandlung Minderjähriger
GEZ Gebühr
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Privatrezepte mit Lachesis-Logo
Werbung
Irreführende
Angebote
Beihilfefähigkeit
Osteopathischer Behandlungen
Politisches Grundsatzpapier
von LACHESIS e.V.
- Wir sind für ein selbstbestimmtes Leben
und daher sind wir gegen sexuelle Ausbeutung und gegen sexualisierte
Gewalt.
- Wir sind für Geschlechtergerechtigkeit
und deshalb fördern wir die Eigenmacht und Selbstbestimmung
der Frau in allen Lebensbereichen.
- Wir sind für eine Gesellschaft in der
Jede / Jeder die Möglichkeit zu gleichberechtigten Teilhabe
hat, unabhängig von sexueller Identität und Orientierung,
Hautfarbe, Religionszugehörigkeit und Nationalität.
- Wir fühlen uns verpflichtet die Erde auch
für die nachfolgenden Generationen als lebenswert zu erhalten.
Daher sind wir gegen Atomkraft, Gentechnik, Massentierhaltung,
Urwaldzerstörung, Überfischung der Meere, Biopiraterie
und gegen Patente auf Leben.
- Wir sind für eine ökologische Landwirtschaft
und für die Erhaltung der Artenvielfalt.
- Wir lehnen die profitorientierte Einflussnahme
medizinisch-technischer Unternehmen und pharmazeutischer Großkonzerne
in der Gesundheitsvorsorge und -versorgung entschieden ab.
- Wir fördern die Naturheilkunde und bewahren
alte Heilweisen und entwickeln sie weiter.
beschlossen im Mai 2011
oben
Was bedeutet Qualität
im Berufsverband Lachesis?
- LACHESIS SETZT KEINE GRENZEN SONDERN ÖFFNET RÄUME
-
Fortbildungszertifikate
Lachesis fordert von den Mitfrauen kein Fortbildungszertifikat,
das auf einem Punktesystem bzw. anderen Bewertungssystemen nach
Stunden, Einheiten, ... basiert, da dies keine Aussage zu Qualität
ergibt, sondern zu Quantität.
Zur Sicherung von Qualität hat Lachesis ein Wertpapier, ein
Wertepapier und ein Ältestenrad
Lachesis...
- hat eine basisdemokratische Struktur, in der
Jede jederzeit die Möglichkeit zu eigenverantwortlicher
Mitgestaltung hat
- ist offen für Veränderungen und fördert
ausdrücklich die Vielfalt
- hat ein Netzwerk und stellt vielfältige
Formen (Tagung, Internet, Regionaltreffen etc.) der Nutzung
bereit
- unterstützt seine Mitfrauen rechtlich,
fachlich und in berufspolitischen Belangen
- Fortbildungen sind therapieübergreifend
und persönlichkeitsbildend
- bietet einen intellektuellen Diskurs über
den Beruf Heilpraktiker/in, den Umgang mit PatientInnen und
KollegInnen, Gesundheit und Krankheit
- hat eine Fachzeitschrift zu unterschiedlichen
Schwerpunkten, die auch außerhalb des Verbandes gelesen
wird
- ist in frauenpolitischen Netzwerken
Kooperationen mit Lachesis
Um ein breites Spektrum an Fortbildungen anbieten zu können,
finden viele Veranstaltungen in Kooperation statt. Bei den Kooperationsveranstaltungen
ist das Konzept auf die naturheilkundliche und frauenspezifische
Ausrichtung geprüft. Die Referentin ist Lachesis-Mitfrau
und das Seminar richtet sich nur an Frauen als Zielgruppe. Lachesis
Frauen erhalten einen Preisrabatt.
Diese Seminare sind auf der Webseite mit diesem Symbol gekennzeichnet:
oben
Rote Liste (4/2011)
Seit 2007 wurden nicht nur Heilpraktiker, sondern auch Privatärzte,
Zahnärzte und Tierärzte aus dem kostenlosen Bezug der
Rote Liste genommen. Kassenärzte und Krankhausärzte
erhalten die Rote Liste weiterhin kostenlos.
Die großen Heilpraktikerverbände haben dagegen Einspruch
erhoben. Es gibt nun für Heilpraktikerinnen folgende Möglichkeit:
Heilpraktikerinnen können die Sonderausgabe für Heilpraktikerinnen
als Buchausgabe für 20 Euro oder als CD-Rom für 30 Euro
mit diesem Formular bestellen:
http://www.heilpraktiker.org/ftp_pdf/Bestellformular_2011_Heilpraktiker.pdf
Eine andere - kostenlose - Möglichkeit ist,
auf die neueste Version zugreifen zu können, sich ein DocCheck-Passwort
zu besorgen. DocCheck benötigt dazu lediglich eine Kopie
der Heilpraktikererlaubnis. Mit dem DocCheck-Passwort kann im
Internet die jeweils aktuellste Version der Roten Liste eingesehen
werden, einschließlich der Fachinformationen.
Das DocCheck Passwort ist zu bekommen unter www.doccheck.de
Verkürzte Prüfungsdauer
für das Qualitätsssiegel des BKHD (3/2011)
Die Qualitätskonferenz des BKHD Hat Änderungen bezüglich
der zentralen Prüfung beschlossen:
Bei gleicher inhaltlicher Qualität und unveränderten
Prüfungsinhalten wird der formalen Ablauf auf 2 Tage Prüfungsdauer
gekürzt.
Die dadurch bedingte Kostenersparnis wird an die Prüflinge
weitergegeben, so dass die Gebühr ab Juni 2010 Euro 375,-
betragen wird.
Informationen zur nächsten Prüfung in
Frankfurt am 5.+ 6.Juni 2010 sind hier zu finden:
http://www.bkhd-zweckbetrieb.de/pruefung.html
oben
Bildungsscheck und Bildungsprämie
(1/2010)
Die Bildungsprämie ( http://www.bildungspraemie.info/index.php
) ist bundesweit gültig und neuerdings von 154 Euro auf 500
Euro ab 1.1.10 aufgestockt worden.
Der Bildungsscheck dagegen ist eine Fördereinrichtung die
nur in NRW, bzw. für Arbeitnehmer in NRW gilt (Anbieter aber
auch bundesweit),
der Bildungsscheck (http://www.arbeit.nrw.de/arbeit/erfolgreich_arbeiten/angebote_nutzen/bildungsscheck/index.php
) kommt für Selbstständige nur in den ersten 5 Existenzgründungsjahren
in Frage, die Bildungsprämie hingegen kann auch von Selbstständigen
beantragt werden solange deren Jahres-Einkommen einen bestimmten
Betrag nicht überschreitet. Beiden gemeinsam ist, dass die
Weiterbildungsanbieter(innen) sich bereit, erklären den Gutschein
anzunehmen. Der Nachteil ist, dass Anbieterinnen da quasi unentgeltlich
Kredit gewähren ( da ja erstmal nur die 50% bezahlt werden)
und dafür noch nicht einmal eine Bearbeitungsgebühr
verlangt werden darf. Das kann dann ggfs. lange dauern.
Klassische
Homöopathie keine geschützte Wortmarke (10/2008)
Das Deutsche Patent und Markenamt in München hat bereits
im September 2007 einen Antrag zur Anmeldung der Wortmarke "Klassiche
Homöopathie" abgelehnt.
Dies bedeutet, dass dieser Begriff weiterhin uneingeschränkt
benutzt werden kann.
Wichtige
Info zum Infektionsschutzgesetz (9/2008)
Erweiterung von Meldepflicht und Behandlungsverbot auf:
- Aviläre Influenza (ARE, Vogelgrippe)
bei Verdacht, Erkrankung und Tod
- Clostridium difficile (CDAD, pseudomembranöse
Enterokolitis) bei Verdacht
- SARS (schweres akutes respiratorische
Syndrom) bei Verdacht
Mehr Informationen hierzu unter
www.rki.de
oben
Verwendung
des LACHESIS-LOGOS für Mitfrauen (1/2008)
Es besteht die Möglichkeit diese beiden Vorlagen in der
Geschäftsstelle anzufordern (verschiedene Größen
vorhanden).
Zusätzloch finden sich im Mitfrauenbereich verschiedene Dateien
des Logos zur verwendung durch die Mitfrauen.
Sollte das Lachesis-Logo anders verwendet werden, dann Bedarf
es einer Rücksprache mit der Geschäftsstelle. Die Verwendung
des Lachesis-Logos ist jedoch grundsätzlich nur mit dem Zusatz
"Mitfrau im Berufsverband für Heilpraktikerinnen Lachesis
e.V." zulässig.
Im
Rechtsstreit mit der Fa. Pfleger um unser Logo mussten wir uns
verpflichten, das Logo nicht im Zusammenhang mit Arzneimitteln
zu verwenden. Das Logo darf ausschließlich von Lachesis
als Verein und Lachesis Mitfrauen die Heilpraktikerinnen sind
benutzt werden.
Behandlung
Minderjähriger
Die Behandlung von Minderjährigen ohne Einwilligung der
Sorgeberechtigten ist strafbar, weil jede Heilbehandlung (auch
die Erwachsener übrigens) ohne wirksame Einwilligung eine
Körperverletzung darstellt.
Gefährdet die verweigerte Einwilligung der Eltern das Kindeswohl,
ist hier die Einschaltung des Jugendamtes zu erwägen, damit
den Eltern die Entscheidungsbefugnis entzogen werden kann. (Auszug
aus einem demnächst erscheinenden Artikel in der LACHESIS-Nr.
35 von Beatrixe Haußmann)
GEZ Gebühr
(von 5,52 /Monat) für Internet fähige Computer
Welche sich von der GEZ ausgenommen fühlt, kann in einem
Musterbrief an die GEZ erklären, dass Sie für PC oder
Handy die GEZ-Gebühren ab sofort nur noch unter Vorbehalt
zahlen wird. Damit kann sich eine Ansprüche auf spätere
Rückerstattung der PC-Gebühren sichern, wenn die Gerichte
feststellen, dass Rundfunkgebühren für PCs oder Handys
rechtswidrig sind. Es läuft schon eine Verfassungsbeschwerde
und - weitere Klagen sind zu erwarten. Nur wen eine später
nachweisen kann, dass sie der GEZ vorher schriftlich erklärt
hat, dass sie ihre PC-Gebühren nur noch unter Vorbehalt zahlt,
erhält sie später die gezahlten PC-Rundfunkgebühren
zurück. ( Musterbrief kann unter:
angefordert werden )
"Geringwertige
Wirtschaftsgüter" (gWG")
Ab 2008 gibt es eine neue Regelung zur steuerlichen Abschreibung
der gWG
Bisher galt für ein Objekt, das einer selbständigen
Nutzung fähig ("verkehrsfähig") ist und mehr
als 60 Euro und weniger als 410 Euro netto wert ist (§6 Abs.
2 EStG und R 6.13 Abs. 2 EStR) eine sogenannte Bewertungsfreiheit,
d.h. die Steuerpflichtige konnte wählen, ob sie das Objekt
über mehrere Jahre gemäß AfA-Tabelle oder sogleich
im ersten Jahr sofort abschreiben will.
Ab 2008 kann ein gWG ein Objekt von 150 bis 1.000 Euro sein, allerdings
entfällt die Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter.
Es gilt eine Pflichtabschreibung über fünf Jahre (§6
Abs. 2a EStG n.F.). Die gWG sind hierzu in einem jährlichen
Sammelposten zusammenzufassen und auch dann noch abzuschreiben,
wenn sie im Laufe der fünf Jahre das Anlagevermögen
wieder verlassen, etwa wegen Abnutzung, Beschädigung, Verkauf
oder weil sie veraltet sind.
Für 2007 geht die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
bis 410,00 Euro noch. Voraussetzung: Der einzelne Gegenstand muss
für sich selbstständig nutzbar sein.
Die neuen Abschreibungsbedingungen gelten nur für Neuinvestitionen
ab 2008. Für schon begonnene Investitionen gelten die bisherigen
Abschreibungsregelungen weiter.
Lissy Schonauer-Schütz
Praxisberatung und Öffentlichkeitsarbeit bei Lachesis
Fragen hierzu an: oeffentlichkeitsarbeit@lachesis.de oder 030-7813373
oben
Privatrezepte
mit Lachesis-Logo (5/2008)
Die Firma Cedip druckt ohne Aufpreis das Lachesis-Signet (Signet
Nr. 11) neben Deine Praxisanschrift auf Rezepte.
Preis für 1000 Stück ca. 45
Neue Adresse der Firma Cedip:
Firma Cedip, Ottostr. 12, 50859 Köln, Tel.: 02234-7011-555,
www.cedip.de
.
Werbung
(11/2006)
Nutzung von Stadtplanauszügen auf Webseiten / Werbeträgern
Aus aktuellem Anlass möchte ich alle Lachesismitfrauen darauf
hinweisen, dass es nicht gestattet ist ohne Genehmigung aus bestehenden
Stadtplänen oder sonstigem Kartenmaterial Auszüge auf
den Webseiten oder sonstigen Werbematerialien zu benutzen.
Da zwei Mitfrauen eine Abmahnung mit erheblichen Geldforderungen
bekommen haben, weise ich auf diesen Sachverhalt hin. Für
Stadtpläne, Auszüge aus Stadtplänen oder auch sonstige
Verwendung von fremden Materialien oder Textauszügen gelten
die üblichen Copyright Rechte.
Ganzheitliche und Biologische
Krebstherapie
Auf Grund von Anmahnung eines Heilpraktikerverbandes an ein Internetportal,
bitten wir euch eure Werbeträger auf die Korrektheit im Sinne
des HWG (Heilmittelwerbegesetz) zu überprüfen
Auszug aus dem HWG:
§ 12
(1) Außerhalb der Fachkreise darf sich die Werbung für
Arzneimittel und Medizinprodukte nicht auf die Erkennung, Verhütung,
Beseitigung oder Linderung der in Abschnitt A der Anlage zu diesem
Gesetz aufgeführten
Krankheiten oder Leiden bei Menschen beziehen, die Werbung für
Arzneimittel außerdem nicht auf die Erkennung, Verhütung,
Beseitigung oder Linderung der in Abschnitt B dieser Anlage aufgeführten
Krankheiten oder Leiden beim Tier. Abschnitt A Nummer 2 der Anlage
findet keine Anwendung auf die Werbung für Medizinprodukte.
Anlage zu § 12
Krankheiten und Leiden, auf die sich die Werbung gemäß
§12 nicht beziehen darf
A. Krankheiten und Leiden beim Menschen
1. Nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I
S. 1045) meldepflichtige Krankheiten oder durch meldepflichtige
Krankheitserreger verursachte Infektionen,
2. bösartige Neubildungen,
3. Suchtkrankheiten, ausgenommen Nikotinabhängigkeit,
4. krankhafte Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung
und des Wochenbetts
Auch
die Homepage ist Werbung und unterliegt somit dem Heilmittelwerbegesetz.
Alles was für Anzeigen oder sonstige schriftliche Veröffentlichungen
gilt, gilt auch für das Internet!
oben
Irreführende
Angebote (12/2005)
1.
HEILPRAKTIKERVERZEICHNIS
Immer wieder werden uns Angebote unterbreitet Eintragungen in
irgendwelche Heilpraktikerverzeichnisse oder Online-Dienste, Webseiten,...
vorzunehmen. So auch vom VDM Verlag Deutscher Medien GmbH. Der
VDM Verlag hat Anfang diesen Jahres mit einem kostenlosen Eintrag
in einem Heilpraktiker-Verzeichnis geworben. Im Kleingedruckten
konnte man nach genauerem lesen dann erkennen, dass dies nur für
einen Grundeintrag Gültigkeit hatte, jedoch nicht für
den Standardeintrag, der allerdings als Beispiel von der eigenen
Adresse auf dem Angebot vermerkt war. Nun haben bisher 4 Frauen
über die Mailingliste kundgetan, dass sie betroffen sind
und derzeit eine Rechnung von ca 300,00 (nach 2. Mahnung)
zu bezahlen hätten.
Da das Angebot so unverschämt und irreführend war, haben
wir unsere Rechtsanwältin beauftragt sich dieser Sache anzunehmen.
Mitfrauen,
die auch betroffen sind, melden sich bitte schnell
bei Lissy Schonauer-Schütz telefonisch unter 030-7813373
!
2.
QUALITÄTSMANAGMENT
Die Fa. Forum Verlag Herkert GmbH hat Heilpraktikerinnen angeschrieben
mit der Überschrift "Die Zeit drängt: Qualitätssicherung
wird Pflicht". Der Verlag berief sich hier auf den §
135a Abs 2 GKV Modernisierungsgesetz und bot eine kostenpflichtige
CD-Rom und weiter Hilfestellung für die Praxis an. Da dieses
Gesetz für unseren Berufsstand keine Relevanz hat, war dieses
Angebot irreführend. Auf verschiedene Interventionen hat
der Verlag inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben
und diese Aktion eingestellt.
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Beihilfefähigkeit
Osteopathischer Behandlungen
Wie zu erfahren war wurde bei Beratungen auf Bund und Länderebene
beschlossen: "Aufwendungen für osteopathische Behandlungen
sind demnach grundsätzlich unabhängig davon, ob die
Behandlung durch einen Arzt, einen Heilpraktiker oder einen Angehörigen
der Heilhilfsberufe durchgeführt wird, beihilfefähig".
Die Angemessenheit der Aufwendungen bestimmt sich bei Heilpraktikern
nach den Gebührenverzeichnisnummern 34 und 35. Dies gilt
auch in NRW, wo in der Vergangenheit die Positionen nicht erstattet
wurden. Hierzu möchte ich anmerken, dass die Ziffern pro
Termin nur 1 mal abgerechnet werden können , d.h. wurden
z.B. beide Schultern behandelt kann die Position 35.2 nur 1 mal
in Rechnung gestellt werden.
Die craniosacrale Osteopathie ist weiterhin keine wissenschaftlich
anerkannte Therapie und somit nicht abrechnungsfähig.
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