Gesundheitsamt:
Bei
Eröffnung einer Praxis muss eine Meldung bei dem für den Praxisort
zuständigen Gesundheitsamtes/ Ordnungsamtes erfolgen! Hygieneverordnung
beachten!
Finanzamt:
Bei
der Aufnahme der Praxistätigkeit muss eine formlose schriftliche
Benachrichtigung an das Finanzamt erfolgen. Die Arbeit als Heilpraktikerin
ist eine freiberufliche Tätigkeit, kein Gewerbe
und unterliegt auch nicht der Rentenversicherungspflicht bei der
BfA.
Zu
beachten ist, dass für Dozententätigkeit und das Anbieten von
Kursen und Ausbildungen eine Einzelfallprüfung notwendig ist.
( Steuerrechtlich und Rentenversicherungspflicht )
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Berufsgenossenschaft:
Die
Aufnahme der Praxistätigkeit muss der Berufsgenossenschaft innerhalb
einer Woche gemeldet werden. Beiträge werden erst fällig wenn
Angestellte beschäftigt werden. Eine freiwillige Versicherung
ist möglich. Bundesweit zuständig unabhängig vom Praxisort ist
die Berufsgenossenschaft
für Gesundheit und Wohlfahrtspflege, Postfach 76 02 24, 22052
Hamburg.
Berufshaftpflicht:
Absolutes
Muss vor der Behandlung der ersten Patientin ist der Abschluss
einer Berufshaftpflichtversicherung. Dies versteht sich im Sinne
der Sorgfaltspflicht als Heilpraktikerin von selbst. Es ist darauf
zu achten, dass alle durchgeführten Diagnose und Therapieverfahren
im Versicherungsschutz eingeschlossen sind.
Weitere
empfehlenswerte Versicherungen:
Altersversorgung, gebündelte Geschäftsversicherung, Krankentagegeld,
Krankenversicherung, Verdienstausfallversicherung. Information
zu Gruppenversicherungen bei der Geschäftsstelle.
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Honorarabrechnung/
-vereinbarungen, Terminvereinbarungen
Jede
Patientin ist vor der Behandlungsaufnahme über die Höhe des Honorars
und die veranschlagte Zeitdauer für die Behandlung zu unterrichten.
Das Honorar unterliegt der freien Vereinbarung.
An das Gebührenverzeichnis für Heilpraktikerinnen (GebüH
von 1985) ist weder ein Leistungsträger noch die Heilpraktikerin
gebunden. Im Zweifelsfall und mangels einer Honorarvereinbarung
kann die GebüH als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Es
muss darauf hingewiesen werden, dass auch private Krankenkassen
und Beihilfestellen möglicherweise die Honorare nur teilweise
oder gar nicht erstatten.
Formulare für Honorar- und Terminvereinbarungen können bei der
Geschäftsstelle angefordert werden.
Oben
genannte Fakten sind nur ein Teil der wichtigen Aspekte bei der
Praxiseröffnung und Praxisführung. Für individuelle Fragen steht
bei LACHESIS eine Fachfrau gerne zur Verfügung. Empfehlenswert
ist unsere Seminarreihe
"Fit für die Praxis".
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oben
Gesetze
Als
Heilpraktikerinnen beziehen sich insbesondere folgende Gesetze
auf uns:
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