Gesundheitsamt:
Bei Eröffnung einer Praxis muss eine Meldung bei dem für den Praxisort zuständigen Gesundheitsamtes/ Ordnungsamtes erfolgen! Hygieneverordnung beachten!
Finanzamt:
Bei der Aufnahme der Praxistätigkeit muss eine formlose schriftliche Benachrichtigung an das Finanzamt erfolgen. Die Arbeit als Heilpraktikerin ist eine
freiberufliche Tätigkeit, kein Gewerbe und unterliegt auch nicht der Rentenversicherungspflicht bei der BfA.
Zu beachten ist, dass für Dozententätigkeit und das Anbieten von Kursen und Ausbildungen eine Einzelfallprüfung notwendig ist. ( Steuerrechtlich und Rentenversicherungspflicht )
nach
oben
Berufsgenossenschaft:
Die Aufnahme der Praxistätigkeit muss der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Beiträge werden erst fällig wenn Angestellte beschäftigt werden. Eine freiwillige Versicherung ist möglich. Bundesweit zuständig unabhängig vom Praxisort ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege, Postfach 76 02 24, 22052 Hamburg
Berufshaftpflicht:
Absolutes Muss vor der Behandlung der ersten Patientin ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Dies versteht sich im Sinne der Sorgfaltspflicht als Heilpraktikerin von
selbst. Es ist darauf zu achten, dass alle durchgeführten Diagnose und Therapieverfahren im Versicherungsschutz eingeschlossen sind.
Weitere empfehlenswerte Versicherungen:
Altersversorgung, gebündelte Geschäftsversicherung, Krankentagegeld, Krankenversicherung, Verdienstausfallversicherung. Information zu Gruppenversicherungen bei der Geschäftsstelle.
nach
oben
Honorarabrechnung/
-vereinbarungen, Terminvereinbarungen
Jede Patientin ist vor der Behandlungsaufnahme über die Höhe des Honorars und die veranschlagte Zeitdauer für die Behandlung zu unterrichten. Das Honorar unterliegt der freien Vereinbarung.
An das Gebührenverzeichnis für Heilpraktikerinnen (GebüH
von 1985) ist weder ein Leistungsträger noch die Heilpraktikerin
gebunden. Im Zweifelsfall und mangels einer Honorarvereinbarung
kann die GebüH als Berechnungsgrundlage herangezogen werden. Es
muss darauf hingewiesen werden, dass auch private Krankenkassen
und Beihilfestellen möglicherweise die Honorare nur teilweise
oder gar nicht erstatten.
Formulare für Honorar- und Terminvereinbarungen können bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Oben genannte Fakten sind nur ein Teil der wichtigen Aspekte bei der Praxiseröffnung und Praxisführung. Für individuelle Fragen steht bei LACHESIS eine Fachfrau gerne zur Verfügung. Empfehlenswert ist unsere Seminarreihe
"Fit für die Praxis".
nach oben
|