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Traumatisierte Flüchtlinge und Folterüberlebende

Fortsetzung des traumatisierenden Prozesses in der Asyl- und Ausländergesetzgebung in Deutschland

Autorin: Dr. med. Waltraut Wirtgen
Ärztin für Psychotherapeutische Medizin, Psychoanalyse, langjährige Mitgliedschaft und Mitarbeit bei amnesty international, seit 1994 freie Mitarbeiterin bei REFUGIO München - Untersuchung, Beratung, Begutachtung und Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen für traumatisierte Flüchtlicnge und Folteropfer, seit 1983 Mitglied in der IPPNW

Leseprobe aus der LACHESIS Nr. 32
zum Thema "Trauma und Heilungswege"

DER ASYLANTRAG EINER JETZT 20-JÄHRIGEN FRAU AUS EINEM AFRIKANISCHEN LAND, DIE IM ALTER VON KNAPP 15 JAHREN NACH DEUTSCHLAND FLÜCHTETE, WURDE DURCH DAS BUNDESAMT UND DAS VG MÜNCHEN ABGELEHNT, DA DIE JUGENDLICHE ÜBER DIE EIGENTLICHEN GRÜNDE IHRER FLUCHT NICHT HATTE SPRECHEN KÖNNEN. ALS IHRE AUSWEISUNG KURZ BEVORSTAND, SPRACH SIE ERSTMALS GEGENÜBER DER FRAU IHRES ARBEITSGEBERS ÜBER IHRE VERGEWALTIGUNG.

Die entscheidenden Probleme misshandelter Menschen sind Sprach-losigkeit und Verleugnung. Beziehen sich die erlebten Traumata auf sexuelle Gewalterfahrungen, dann ist die Tabuisierung noch stärker und trägt bei zu weiterer Verfestigung und Institutionalisierung der Sprachlosigkeit. Diese führt gerade bei Flüchtlingen im Asylverfahren oft zu nicht mehr korrigierbaren, weitreichenden Folgen, indem ihr Asylantrag bei der Erstanhörung beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) wie auch in späteren Klageverfahren abgelehnt wird. Sie können über die eigentlichen Gründe ihrer Flucht nicht sprechen, so dass die Gefahr besteht, dass sie nach rechtskräftig abgeschlossenem Asylverfahren zwangsweise in ihr Herkunftsland abgeschoben werden. Manche von ihnen entschließen sich in dieser für sie aussichtslosen Situation dazu, sich jemand anzuvertrauen und über ihre erlittenen Misshandlungen zu sprechen. Nur wenige von ihnen finden Aufnahme in einem Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge zu psychotherapeutischer Behandlung und sorgfältiger Abklärung ihrer Fluchtgründe und Verfolgungsgeschichte.
Eine ärztlich-psychotherapeutische Begutachtung zu Traumafolgen kann in einzelnen Fällen ein Wiederaufgreifen des Asylverfahrens ermöglichen.
Unter den in Deutschland Schutz und Asyl suchenden Flüchtlingen und AsylbewerberInnen sind nach internationalen Statistiken zwischen 10 und 50% Überlebende von Folter, insbesondere von sexueller Gewalt. Sie fliehen aus Kriegs- und Krisengebieten vor Verfolgung, Haft, Vertreibung, Misshandlung und nach z.T. schwerwiegenden traumatischen Erlebnissen. Diese Menschen kommen aus mehr als 30 Ländern und sind überwiegend Kinder und Frauen.

Aus Statistiken der Beratungs- und Behandlungszentren für Flüchtlinge und Folteropfer ist ersichtlich, dass die Anzahl und der Schweregrad der Traumatisierung der dort Hilfe und Behandlung suchenden KlientInnen in letzter Zeit erheblich zunehmen. Bei ca. 80 % aller dort vorsprechenden Flüchtlinge handelt es sich um Folgen von Misshandlung und Folter, es sind überwiegend psychische Folgen. Traumafolgen resultieren aus eigenen Erlebnissen, aber auch aus der Zeugenschaft von Misshandlung und Ermordung nächster Angehöriger und FreundInnen sowie aus der Zerstörung und Vertreibung aus dem Haus und aus der Heimat. Neben den körperlichen Folgeschäden (des Gelenk- und Skelettsystems, des Seh- und Hörvermögens, des Verlustes von Zähnen und Gliedmaßen u.ä.) bestehen besonders psychische Folgeerkrankungen in unterschiedlich starker Ausprägung als einzelne Krankheitsbilder oder gleichzeitig bestehend, wie z. B.
Posttraumatisches Belastungsreaktion (PTSD), Angststörung,
Depression, psychosomatische Erkrankungen, Sucht.

Im Gegensatz zu Traumatisierungen durch Unfälle, Naturkatastrophen u.ä. handelt es sich bei Flüchtligen um man-made desaster und ein kumulatives Trauma (Khan, 1977), mit prozesshaftem Verlauf der Traumatisierung, es gibt kein "post", d.h. kein "nach" dem Trauma. Durch die gesellschaftlich-politischen Rahmenbedingungen (Asyl- und Ausländergesetze) finden nach dem eigentlichen traumatischen Ereignis weiter oft über viele Jahre eine Vielzahl von retraumatisierenden Situationen auf der Flucht und im Aufnahmeland statt, die zu einer weiteren Chronifizierung des Krankheitsbildes führen. Ein Sicherheitsgefühl, die Voraussetzung für eine Stabilisierung, ist nicht aufbaubar. (...)

(Ende der Leseprobe)

 

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