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§
4 der Satzung:
Mitgliedschaft
In den Verein können ausschließlich Frauen als Mitfrauen eintreten.
Gemäß den in § 2 dargelegten Zielen des Vereins können in den
Verein aufgenommen werden:
-
Aktiver
Status:
a) Einzelmitfrauen, die im Besitz der Erlaubnis zur Ausübung
der Heilkunde ohne Bestallung sind. Frauen, die die Erteilung
der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde anstreben. Die Erlaubnis
strebt diejenige an, die sich im Selbststudium vorbereitet
oder an Fachkursen und Fachfortbildungsveranstaltungen teilnimmt
oder eine entsprechende Schule besucht.
b) Verbände und Vereine, deren Ziel mit den vorgenannten Absichten
des Vereins übereinstimmt.
-
Passiver
Status:
Frauen, welche die Bestrebungen des Vereins als fördernde
Vereinsmitfrauen unterstützen wollen. Frauen, die dem Verein
beitreten wollen, stellen einen schriftlichen Antrag. Entscheidung
über die Aufnahme trifft der Vorstand. Bei Unstimmigkeiten
darüber entscheidet die Mitfrauenversammlung. Mit der Aufnahme
in den Verein werden Satzung und das Selbstverständnis desselben
anerkannt.
Hinweis:
Heilpraktikerinnen für Psychotherapie können Mitfrauen
werden.
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