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nur für Mitfrauen

Hier finden Sie folgende Informationen:

Stand 17.01.12

ANME-Treffen am 9.11.11 in Wiesbaden

BKHD Treffen Qualitätskonferenz 29.10.2011 in Frankfurt

Treffen der Heilpraktikerverbände am 7.9.11 in Offenbach

Neues aus der Berufspolitik (März 2011)
Aktuelle Informationen zu Notfallmedikamenten, TCM, Registrierte homöopathische Arzneimittel, Beihilfe, Eingeschränke HP-Erlaubnis, Fortbildungsrichtlinie, Marketing

Neues aus der Berufspolitik vom Okt 2010
Aktuelle Informationen aus der Berufspolitik

Aktuelle Infos zur GebüH und der Erstattung durch die Beihilfe
Zur aktuellen Situation

Zusammenstellung des Bundesverwaltungsamtes
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und beihilfefähige Höchstbeträge

Qualitätssicherung in einer globalisierten Welt
Zertifikate und Biopiraterie - auch bei indigenen Heiler/innen in Mexiko ein umstrittenes Thema

HP & HPP bei LACHESIS e.V.
Berufsverband für Heilpraktikerinnen jetzt auch für Heilpraktikerinnen mit der
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie (HPP)

Flyer vom Bündnis für Selbstbestimmung in der Medizin
vorläufige Version als Download

Informationen zu Verdachtsfällen auf Impfkomplikationen sowie von Verdachtsfällen schwerwiegender Nebenwirkungen im Netz
Datenbank des Paul-Ehrlicher-Instituts

Mit Kanonen auf Spatzen schießen? Die Ungereimtheiten der HPV-Impfung
Pressemitteilung des Bundesverbandes der Frauengesundheitszentren zur HPV-Impfung
- unterzeichnet von Lachesis e.V. -

HPV - teure Impfung mit wenig Nutzen
Informationsveranstaltungen von Lachesis e.V. zur HPV-Impfung

Erste Zentrale Homöopathie-Prüfung Deutschlands
Pressemeldung des BKHD

Stellungnahme zur ZDF-Sendung "Heilen mit dem Nichts"
vom BKHD

Stellungnahme zu HPV-Impfungen zur Verhinderung von Gebärmutterhalskrebs

vom AKF (Arbeitskreis Frauengesundheit)

BfArM in Dialogue – Homeopathic Medicinal Products in Europe
Präsentation von Carl Classen

Angst vor Brustkrebs - informiertes Handeln in Vorsorge, Diagnose und Therapie
Bundesweite Veranstaltungsreihe zu Mammographie-Reihenuntersuchungen
von Lachesis e.V.

Informationen zur Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktikerinnen
von Lachesis e.V.

Hersteller homöopathischer Mittel fordern bessere Gesetze

Gesundheitsreform und Zwangs-Vorsorgeuntersuchungen
Presseerklärung Lachesis e.V.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform
von Lachesis e.V.

Gesundheitsreform: Gefahr für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen
Presseerklärung Lachesis e.V.

Chancengleichheit für die Komplementärmedizin
Pressemitteilung vom Bündnis Selbstbestimmung in der Medizin

20 Jahre Ottawa Charta der WHO - eklatanter Widerspruch zur Gesundheitsreform
Presseerklärung Lachesis e.V.

Resumé ANME-Symposium 2006
Evidenzbasierte Medizin ist ein Auslaufmodell und dient nicht dem Verbraucherschutz
Pressemitteilung ANME

Bericht über den BKHD Bund klassischer Homöopathen Deutschlands e.V.
und Fachgesellschaft Homöopathie Lachesis im BKHD

Bea Marcin, Vorstand Lachesis e.V.

Mammografie-Screening: Frauen brauchen mehr Aufklärung
Pressemitteilung des Bundesverbandes der Frauengesundheitszentren (FGZ)

Übergangsregelung zur Erlangung des Homöopathie-Qualitätssiegels läuft aus

Das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) im Dialog
Homöopathische Arzneimittel-Perspektiven in Europa

Gemeinsames Positionspapier zu Verfügbarkeit, Qualität und Sicherheit homöopathischer Arzneimittel
von DZVhÄ, BKHD und VKHD

Aktuelle Information zur Verwendung von Procain, Lidocain und anderen Lokalanäststhetica
von LACHESIS e.V., Jan 06

Homöopathie in der Presse im Herbst 2005 - Information des BKHD

Briefe des BKHD und der Samuel-Hahnemann-Stiftung bzgl. der negativen
Bewertungen der Homöopathie durch die Stiftung Warentest

Bericht über das 1.Europäische Symposium der ANME 
(Association of Natural Medicine in Europe e.V.)

Thema: Naturmedizin in Vereinten Europa - quo vadis?

BKHD-Infos zum Download

Fachgesellschaft Homöopathie bei Lachesis e.V.

Symposium über das Gesundheitsmodernisierungsgesetz

Zertifizierung von HomöopathInnen im Zweckbetrieb des BKHD

 

Auf der Webseite des BKHD finden Sie noch weitere Informationen aus dem Bereich Homöopathie: www.bkhd.de

 

 

 

ANME Treffen am 9.11.11 in Wiesbaden

ANME ist ein Vereinigung, die auf europäischer Ebene arbeitet um die traditionellen Heilmethoden zu fördern und unsere naturheilkundlichen Arzneimittel zu erhalten in der europäischen Gesundheitspolitik.
Seit 2011 ist Lachesis volles Mitglied bei ANME.
Das erklärte Ziel aller Organisationen, die sich in ANME zusammengeschlossen haben, ist eine duale Gesundheitsstruktur, in der die Naturheilkunde und die Schulmedizin als zwei gleichwertige Heilsysteme in Europa nebeneinander stehen.

In mehreren Vorträgen wurde unsere aktuelle Lage analysiert;

  • bei den Arzneimittelherstellern gibt es einen Generationswechsel und dadurch folgend weniger Interesse an den traditionellen Arzneimitteln
  • Arzneimittel, die sich über Jahrzehnte bewährt haben, verschwinden langsam vom Markt, weil in den letzten Jahren immer mehr Vorschriften erlassen wurden, die die Zulassung erschwert haben.
  • Qualität und Sicherheit werden von Land zu Land unterschiedlich bewertet. Besonders die deutschen Behörden nehmen diese Vorschriften sehr genau, daher haben wir viele Medikamente verloren.
  • Sicherheitsbestimmungen und Hygienevorschriften sollten effizient und wirksam sein, aber nicht die Herstellung von Arzneimitteln in kleineren Firmen unmöglich machen. Der bürokratische Aufwand darf sich nicht verselbstständigen.
  • Wir fordern eine Arzneimittelnovelle, dies wurde in Brüssel auch schon zur Sprache gebracht.
  • CAM = Komlementäre + Alternative Medizin: es wird darauf hingearbeitet, dass die traditionellen Heilweisen von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt werden.

Eingeladen war auch Dominique Delaporte ( Präsidentin Naturale Medicine MNC )
Sie arbeitet auf europäischer Ebene an einem Ausbildungssystem für Mediziner und Nichtmedizinern, in der gleichwertig Naturheilkunde und Schulmedizin vertreten sind.
Das Projekt ist angegliedert an das EU Erasmus Projekt und an das EU Leonardo Projekt und wird bisher von 8 Ländern gefördert ( z.B Frankreich, Belgien, Griechenland...), in denen es keine Heilpraktiker gibt und Naturheilkunde nur in einer Grauzone existiert.
Sie wollen auch einen Berufsausweis einführen, wie bei den Ärzten, mit dem europaweit gearbeitet werden kann und auf dem Ausbildung, Fortbildungen und Berufsschwerpunkte gespeichert sind und dabei Punkte ( credits ) vergeben.
www.reformed.de
Diese Entwicklung ist aus unserer Sicht sicherlich kritisch zu bewerten.

FORSCHUNGSPREIS: der Preis geht an die Medizinanthropologin Dr. Michaela Noseck, die ihre Doktorarbeit über „ Die Herausforderung im Umgang mit den traditionellen Heilweisen „ geschrieben hat und jetzt Leiterin des Dokumentationszentrums für alternative Heilweisen in Österreich ist.
In ihrer Arbeit geht es erstmalig um die Beschreibung aller Heilmethoden, durch Behandler/innen und Anwende/rinnen und Selbstversorger.
Im Gespräch erzählte sie mir von dem immensen Bruch ab den 60er Jahren hin zur Schulmedizin in Österreich. Vorher war die Volksmedizin die gebräuchliche Behandlungsmethode.
Jetzt sind Qualität und Sicherheit oft mit der Freiheit der Heilkunst im Spannungsfeld.
Ihr Zentrum wird staatlich unterstützt und von der UNESCO gefördert.
Sie selbst hat auch die traditionellen Heilweisen als immaterielles Kulturgut für Österreich bei der UNESCO beantragt.
Homepage: www.cam-tm.com

Aikija Stapel, Vorstand

 

 

BKHD Treffen Qualitätskonferenz 29.10.2011 in Frankfurt
(Bund klassischer Homöopathen Deutschlands)
POLITIK: leider schließen immer mehr gesetzliche Krankenkassen wie die Barmer Verträge mit dem Zentralverein der homö. Ärzte ab. Damit bieten sie dann klass. Homöopathie als Kassenleistung an. Der Zentralverein gibt an seine Mitglieder inzwischen ein Homöopathiediplom heraus, dem sich auch die Hufelandgesellschaft angeschlossen hat.
Dieses Diplom entspricht relativ genau auch unserem Homöopathiezertifikat.
AKADEMISIERUNG: die Steinbeis Universität in Berlin bietet ab 2012 einen dualen Studiengang Homöopathie über 6 Semester an. Das Studium ist angedacht für solche von uns, die versuchen wollen in Kliniken, Fachpraxen oder wissenschaftlich zu arbeiten. Der Abschluß ist ein Bachelor of Science Complementary Medicine.
Der Studiengang erfolgt in Kooperation mit dem BKHD. Unser Zertifikat ermöglicht eine Reduktion der Studienkosten auf 9950,- Euro ( sonst 16950,-)
Mehr Informationen findet ihr unter www.shb-incom.de
SUPERVISION: es gibt nun nach einer genauen Überarbeitung des Konzepts 2 Angebote. Einmal eine prozessorientierte Gruppe, die sich verbindlich 2x jährlich trifft und Wochenendseminare, auch für Neueinsteiger. Es werden reine Supervisionspraktiken gelehrt.
FORTBILDUNG: Arbeitskreise werden als Fortbildung mit max. 15 Stunden jährlich anerkannt. (der Arbeitskreis muß von den einzelnen Verbänden, bei uns Lachesis, anerkannt sein.)
GEBÜHREN. Leider erhöhen sich alle Gebühren, wegen der Verwaltungskosten.
Die jähliche Gebühr für die Zertifizierten von 25,- auf 30,- Euro. Auch die Prüfungsgebühr wird angehoben auf 535,- Euro

 

Treffen der Heilpraktikerverbände am 7.9.11 in Offenbach

Anfangs gab es einen Vortrag von Carl Classen zur Lage der Heilpraktikerschaft.
Dann folgte erstmal der Informationsaustausch:
Treffen mit der Gesundheitsministerin Steffens in NRW: ein großer Erfolg war; dass alle HP Verbände sich einig waren, dass das HP Gesetz nicht verändert werden darf.
Aber auf Länderebene wird das HP Gesetz leider doch diskutiert ( der Bund selbst hat kein Interesse an einer Gesetzesänderung ) , denn die Länder wollen eine Änderung wg „leichterer Verwaltbarkeit“ der Vollzugsrichtlinien durch die Unklarheit bei der Überprüfung der HP – Physiotherapeuten.
In Köln soll es, laut Siegfried Kämper, schon 90 Klagen von Physiotherapeuten in den HP Stand geben.
Auf jeden Fall wird sich die Konferenz der Ländergesundheitsminister Anfang 2012 damit befassen.
Bayern hat als erstes Land einen „ geregelten Verzug“ der Überprüfung, gegen den anscheinend nicht klagbar ist.
Danach gab es eine Diskussion über die Gefahren der Akademisierung, in der S. Kämper mal einen anderen Standpunkt vertrat, nämlich dass die Hochschulen, die jetzt unsere Methoden und sogar den Heilpraktiker anbieten, unseren Berufsstand aufwerten.
Einig waren sich Alle, wieder mehr den Stolz fühlen zu wollen Heilpraktikerin zu sein.
Dann wurde eine gemeinsame Informationsstelle für Berufspolitik beschlossen. (Einstimmig!!!)
Die Gutachterkommission zur Bundesbeihilfe arbeitet gut und glaubt bald ein Ergebnis präsentieren zu können.
AMK: Die Apotheken haben eine falsche Information von ihrer AMK bekommen und glauben daher keine „ Drogen“ mehr in Teemischungen beigeben zu dürfen. Dürfen sie aber doch, in den vorgeschriebenen Mengen. Dazu leider erst später mehr.
Fortbildungsrichtlinie: es gab einen gemeinsamen Vorschlag der Fachgesellschaften für ein gemeinsames Qualitätssiegel mit Mindestanforderungen für die Fortbildungspflicht.
Die Diskussion darüber kam aber nicht zu einem gemeinsamen Ergebnis. Die meisten Verbände dokumentieren die Fortbildungen ihrer Mitglieder schon und wollen nicht noch ein weiters Siegel.
Beim nächsten Treffen wird die Acon ein Öffentlichkeitskonzept für die Verbände in den neuen Medien vorstellen.
Die nächste Konferenz wird von uns ausgerichtet, die Räumlichkeiten stellen die TCMler. Sie findet am 7.3 2012 in Offenbach statt.

Aikija Stapel

 

 

Neues aus der Berufspolitik (März 2011)

Am 16.03 11 waren Lissy Schonauer – Schütz und ich (Aikija Stapel) bei einem Treffen der HP-Verbände in Bonn. Zusammengefaßt sind dies die neuen Entwicklungen:

  • Notfallmedikamente: Es gibt die Möglichkeit für uns die Notfallmedikamente DEXAMETHASON und EPINEPHRIN ( Anaphylaxie) in den Apotheken zu bekommen. Dafür brauchen wir unseren Personalausweis und die HP Urkunde und wir müssen erwähnen, dass wir die Medikamente im Rahmen der Neuraltherapie benötigen.
    Falls sich die Apotheke weigert, kann man sich an die Landesapothekenkammer wenden.
    Lagerung, Verwendung und Entsorgung der Medikamente müssen genau dokumentiert sein.
  • TCM : die Lage für die Tcm Therapeuten hat sich entspannt. Die Bedrohung durch die Iso- Nominierung der Chinesen scheint erstmal gebannt.
    Aber es werden faktisch alle Fertigpräperate verschwinden, da die Hersteller sich weder um die Zulassung noch um die Registrierung gekümmert haben
    Aber das individuelle Rezeptieren der chinesischen Drogen ist weiterhin möglich und wird auch nicht eingeschränkt.
  • Registrierte hom. Arzneimittel: die Werbung ist für die Hersteller weiterhin nicht möglich, auch nicht in unseren Zeitschriften. Das heißt wir werden wie Laien behandelt und bekommen keine Produktinformation mehr.
    Wir einigen uns darauf, gemeinsam mit den Herstellern auf eine Änderung des Arzneimittelgesetzes hinzuarbeiten.
  • Beihilfe: Die Bundesbeihilfe wird diesen Sommer neu verhandelt.
    Wir einigen uns darauf, gemeinsam Vertreter in das Ministerium zu schicken, die für uns die Verhandlungen führen sollen.
  • Eingeschränkte HP Erlaubnis: in den HP Verbänden gibt es bisher noch keine einheitliche Umgangsweise mit den eingeschränkten Hps ( bisher erst Psychotherapie und Physiotherapie ). Auch wir werden diskutieren müssen, ob wir sie in unseren Verband aufnehmen wollen.
  • Fortbildungsrichtlinie: es besteht weiterhin der Wunsch nach einer gemeinsamen Fortbildungsrichtlinie der HP Verbände, und weiterhin möchten die Fachgesellschaften gerne ihr Konzept durchsetzen und uns ihr Punktesystem aufdrücken. Biher wurde sich aber nur darauf geeinigt, dass es eine Fortbildungsrichtlinie geben soll und das es einen Mindeststandard geben wird, aber noch nicht wie der aussehen soll.
  • Marketing: Die Acon wird bis zum September ein Marketingkonzept für unseren Beruf erstellen.

Aikija Stapel
Vorstand
März 2011

 

Neues aus der Berufspolitik
Zuerst die positive Nachricht: die Heilpraktikerverbände arbeiten wieder zusammen.
Es gibt jetzt 2 – 3 gemeinsame Treffen der Vorstände im Jahr. Auf diesen Versammlungen werden einerseits die berufspolitischen Entwicklungen in Deutschland und der EU besprochen und andererseits gibt es Bestrebungen auch intern wieder verstärkt zusammenzuarbeiten.
Diskutiert werden momentan eine gemeinsame Pressearbeit, ein Fortbildungskatalog aller Verbände und eine eventuelle Rentenversicherungsmöglichkeit für HP’s.
Eine gemeinsame Fortbildungsrichtlinie ist in Arbeit.
Das nächste Treffen ist am 16.03 11 in Bonn.

In der EU gibt es inzwischen eine Datensammlung zur europäischen Naturheilkunde, die CAM genannt wird, Koordinator ist Dr. Weidenhammer.
Im deutschen Gesundheitssystem kommen einige Änderungen auf uns zu: die Akademisierung schreitet fort. Ab 2011 wird es den Bachelor für TCM geben, Osteopathie, Naturheilkunde und Homöopathie sind in Planung ( Steinbeis Stiftung Berlin ) , auch andere Privatuniversitäten zeigen Interesse. In Dresden gibt es eine 5jährige Ausbildung zum Master of Science für Ostheopathie.
Gleichzeitig wird der eingeschränkte HP Titel für Physiotherapeuten eingeführt, für andere Heilberufe ist er in Diskussion ( zB. Hebammen ).

Wir werden besprechen müssen, ob wir unseren Verband auch für andere Heilberufe öffnen.
Beihilfe Saarland: wir haben darauf wenig Einflussmöglichkeiten, weil das Sache der jeweiligen Verwaltungsgerichte ist. So zahlt uns in Bremen die Beihilfe schon seit über 20 Jahren nicht.
Hom. Komplexmittel: seit Mitte Oktober 2010 gilt das Urteil aus Stuttgart, dass Firmen ihre homöopathischen Komplexmittel nicht mehr bewerben dürfen, auch nicht bei Fachpublikum. Das heißt ihre Indikation darf nur noch auf dem Beipackzettel stehen. Die Firma Phönix hatte geklagt und hat verloren.

Homopathische Kassenärzte: gesetzliche Krankenkassen bieten Homöopathie an, aber nur mit Ärzten, mit denen sie Verträge abgeschlossen haben. Wir werden sehen, was das für Auswirkungen auf unsere Praxen und auf die Qualität von hom. Behandlungen hat.
Es gibt eine Untersuchung zur Biopiraterie von Lachesis durch Silke Willers, Regionalstelle Nord. Befragt wurden naturheilkundliche Arzneimittelhersteller.

Und nochmals für Alle: seit ca. 1 ½ Jahren gibt es das Verbot eine Arzneimittelprüfung durchzuführen. Die Arzneimittelkomission wird bei Zuwiderhandlung durch die Staatsanwaltschaft versuchen Anklage wegen Menschenversuchen zu erheben.
Arzneimittelprüfungen dürfen nur noch app. Ärzte durchführen, die über eine Zusatzqualifikation verfügen und die nach den Ethikrichtlinien der Arzneimittelkomission arbeiten.
Ebenso sind homöpathische Verreibungen nicht zulässig, da es uns nicht erlaubt ist Arzneimittel herzustellen.

Aikija Stapel
Vorstand
Okt 10

 

Aktuelles Urteil zur Erstattung durch die Beihilfe
Die Vorstände von VKHD, BKHD, BKHD-Qualitätskonferenz und SHZ haben eine Info herausgegeben zur aktuellen Situation um GebüH und Beihilfeerstattung.
Download (PDF)

 

Zusammenstellung des Bundesverwaltungsamtes:
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und beihilfefähige Höchstbeträge:
Download A5 (PDF)
Download A4 (PDF)

 

Qualitätssicherung in einer globalisierten Welt
Zertifikate und Biopiraterie - auch bei indigenen Heiler/innen in Mexiko ein umstrittenes Thema

Vom 21. – 24. Mai 2009 fand die 45. Lachesis-Verbandstagung „Heilen und heil werden“ statt, eine Begegnung von indigenen und europäischen Heilweisen. Heilerinnen der Maya-Kultur in Chiapas, einer abgelegenen Bergregion in Mexiko, und Heilpraktikerinnen aus Deutschland trafen sich zum interkulturellen Erfahrungsaustausch.

Die Arbeit dieser Heilerinnen in Mexiko ist eingebunden in ein von den Indigenas aufgebautes Zentrum für traditionelle indianische Medizin. Dieses Zentrum wurde von ihnen gegründet, um das Wissen über diese Medizin zu bewahren und weiter zu entwickeln. Die Medizin der Tzeltal- und Tzotzil-Indigenas beruht auf tausendjähriger Erfahrung und ausgiebigem Kontakt zwischen Mensch und Natur. Es ist ein ganzheitlicher Therapieansatz, der den Körper, die Seele und die Regeln der Gemeinschaft mit einbezieht. Heute existieren dort fünf verschieden Bereiche: Heiler/in, die den Puls fühlt; Heiler/in, die in den Bergen betet; Heiler/in, die die Knochen kennt; Heiler/in, die die Pflanzen kennt, und die Hebamme.

Neben dem interessanten fachlichen Austausch wurde auf dem Treffen auch über das Thema Qualitätssicherung gesprochen. An dem Beispiel der Hebammen und der Pflanzenheilkundigen in Mexiko wurde deutlich, wie die Globalisierung alle Gebiete der Welt trifft.
Die staatliche Gesundheitsversorgung in dieser Region ist im Allgemeinen schlecht. Um diese zu verbessern hat die Regierung angefangen, eine zertifizierte Hebammen-Ausbildung anzubieten. Diese Ausbildung greift einerseits Teilaspekte aus dem ganzheitlichen Ansatz der traditionellen Medizin auf und vermittelt andererseits schulmedizinisches Wissen. Die schwangeren Frauen bevorzugen die zertifizierten Hebammen, da sie das Zertifikat als Qualitätsmerkmal ansehen. Nun ist die Zahl der Komplikationen seit Einführung des Zertifikats gestiegen. Bei der empirischen Erhebung der Zahlen wird aber kein Unterschied gemacht, ob die Schwangere von einer zertifizierten oder traditionellen Hebamme begleitet worden ist. Die traditionellen Hebammen fühlen sich zu Unrecht in Misskredit gebracht. Denn was bedeutet die Zertifizierung: Es liegt der Verdacht nahe, dass es nur um die Festschreibung eines Minimalstandards geht – sicher notwendig – aber eben nur das Minimum an hygienischem und medizinischem Wissen – wobei die westlich orientierte Schulmedizin das Minimum festlegt. Die Erfahrung durch das praktische Lernen bei der traditionellen Hebamme, welches viel Wissen über die Geburtshilfe hinaus vermittelt, wird bei den Zertifikaten kaum oder nur unzureichend berücksichtigt. Auch aus diesem Grund haben sie sich zusammen geschlossen, um in dem Zentrum den ganzheitlichen Aspekt der traditionellen Heilweise der Bevölkerung nahe zu bringen und die Wertschätzung der eigenen Kultur und Tradition zu erhalten.

Ein weiteres Beispiel für den mangelnden Respekt und die geringe Beachtung von Zusammenhängen ist die Vereinnahmung des indigenen Pflanzenwissens durch die westlich orientierte Medizin. Die pflanzenheilkundigen Frauen berichteten uns, dass die zur Heilung benötigten Pflanzen jeweils frisch geerntet werden. Die Ernte erfolgt mit Achtsamkeit und unter Berücksichtigung des Naturschutzes. In den letzten Jahren sind in die Bergregionen Vertreter aus europäischen Ländern gekommen, um dort Pflanzen sammeln und in Monokulturen anbauen zu lassen, die in Europa als Heilmittel Verwendung finden. Diese Biopiraterie gipfelt darin, dass die Firmen für diese Pflanzen Patente angemeldet haben. Das heißt, dass die Bevölkerung vor Ort zwar wie bisher die Pflanzen sammeln kann, doch rechtlich ist es ihnen nicht mehr gestattet, daraus Arzneimittel herzustellen und in der Heilkunde einzusetzen. Den Indigenas ist dies unvorstellbar. In ihrem Zentrum schließen sie sich auch zusammen, um dieser Biopiraterie entgegen zu treten.
Während der Tagung drängten sich uns als Heilpraktikerinnen und Vertreterinnen der Naturheilkunde in Europa immer wieder Parallelen zu unserer Geschichte und derzeitigen politischen Situation auf. Dort wie hier geht es um den Schutz traditioneller Heilweisen und die Erhaltung der Therapiefreiheit.

Ebenfalls sind die Parallelen zur Qualitäts- und Zertifizierungsdebatte erstaunlich, obwohl die kulturellen und sozialen Grundlagen so unterschiedlich sind. Unsere Fragen sind sich ähnlich: Bietet Zertifizierung Qualität? Wer wird geschützt: Patient/innen oder bestimmte Therapieansätze? Wer hat Zugang zu welchen Heilmitteln, welche Beschränkungen werden auferlegt, wer hat die Definitionsmacht?
Bisher hat die Einführung von Standards in der Regel zur Reduzierung auf nach Maßstäben der evidenzbasierten Medizin überprüfbares Wissen geführt. Bei aller Berechtigung, eine Diskussion zu Qualitätssicherung zu führen und Kriterien für Qualität festzulegen, müssen wir offen bleiben für die Ganzheitlichkeit des Heilungsprozesses – das ist unsere Stärke.

Mehr Informationen:
Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480

Mehr Infos: www.medicinamaya.org

Download des Artikels (PDF-Datei, 44 KB)

 

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HP & HPP bei LACHESIS e.V.
Berufsverband für Heilpraktikerinnen jetzt auch für Heilpraktikerinnen mit der
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie (HPP)

Grundlage für Heilpraktikerinnen für Psychotherapie (HPP) ist ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.01.1993. Hiernach müssen die Gesundheitsämter eine Überprüfungsmöglichkeit anbieten.
Es handelt sich um eine Berufserlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (wie HP auch), allerdings ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie (sog. eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis).

Seit Jahren erreichten LACHESIS immer wieder Anfragen zur Mitgliedschaft von Heilpraktikerinnen mit der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie.
Auch wenn eine Frau vorher schon als Förderin am Vereinsgeschehen teilnehmen konnte, war ihr laut Satzung z.B. das Stimmrecht in der Mitfrauenversammlung verwehrt.

Da bei einer Abstimmung 1998 die aktive Mitgliedschaft dieser Frauen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wurde, war dies bis zu der neuen Abstimmung nicht möglich.
Auf der MV im Mai 2008 wurde mit sehr großer Mehrheit beschlossen, auch HPPs als gleichberechtigte Mitfrauen im Berufsverband willkommen zu heißen.

Dass nun ein anderes Ergebnis erzielt wurde, liegt sicherlich daran, dass im Jahr 1998 erst wenige Kolleginnen mit der eingeschränkten Erlaubnis arbeiteten. In den letzten Jahren ist die Zahl der HPPs kontinuierlich gestiegen. Außerdem hatten die Strukturen in LACHESIS vor 10 Jahren noch nicht die Professionalität erreicht wie heute.

Sehr hilfreich zur positiven Entscheidungsfindung war das 2002 beschlossene WERTPAPIER, in dem LACHESIS die Werte des Berufsverbandes zusammengetragen hat (Auszug):

Wir schätzen unsere Vielfalt als Heilpraktikerinnen.
Wir wissen um den Wert unserer Arbeit und wahren kollegiale Fairness.
Wir achten auf Transparenz und Freigebigkeit gegenüber Klientinnen und Kolleginnen
in Bezug auf unser fachliches und persönliches Wissen und Können.

LACHESIS hieß schon immer "Berufsverband für Heilpraktikerinnen". Nun tragen wir der Entwicklung Rechnung und stehen HPs und HPPs gleichermaßen offen: allen Frauen, die eine frauenorientierte feministische Naturheilkunde fördern und praktizieren wollen.

 

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Flyer vom Bündnis für Selbstbestimmung in der Medizin
Für Therapiefreiheit und die uneingeschränkte Verfügbarkeit komplementärmedizinischer Arzneien

Das Bündnis für Selbstbestimmung in der Medizin fordert
für die anstehenden Wahlen:
(1) Wahlfreiheit der Therapieform
(2) Therapiefreiheit für Ärzte und Heilpraktiker
(3) uneingeschränkte Verfügbarkeit der vollen Produktviel-falt komplementärmedizinischer Arzneimittel in hoher Qualität
(4) Erstattungsfähigkeit von Therapieformen und Arzneimit-teln der Komplementärmedizin innerhalb der Regel-versorgung
(5) Mitwirkung von Experten der jeweiligen Therapierich-tungen mit Entscheidungskompetenz u.a. im Gemein-samen Bundesausschuss (G-BA)

Der Bürger hat ein Recht auf Selbstbestimmung in der Medizin!
Wir setzen uns dafür ein. Helfen Sie mit!

Download Flyer als PDF (128 KB)
Musterbrief für eigene Aktivitäten: Download (Word-Datei, 23 KB)

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Informationen zu Verdachtsfällen auf Impfkomplikationen sowie von Verdachtsfällen schwerwiegender Nebenwirkungen im Netz

Auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts ist eine Datenbank verfügbar, in der Informationen zu Verdachtsfällen auf Impfkomplikationen sowie von Verdachtsfällen schwerwiegender Nebenwirkungen für in Deutschland zugelassene Impfstoffe abgerufen werden können.

Unter www.pei.de kommt frau auf die Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts.
Es gibt zahlreiche Imformationen, bevor frau die Datenbank ansehen kann, dazu bitte
hier anklicken.

Direkt zur Datenbank gelangt frau mit diesem Link.

Unter "Listenansicht" (ganz oben) findet sich die gesamte Liste der Nebenwirkungen aller Impfungen. Unter "Suchen" lassen sich aber verschiedene Auswahlen treffen, um dann zu speziellen Impfungen oder Impfstoffen die Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen zu sichten.

 

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Pressemitteilung des Bundesverbandes der Frauengesundheitszentren
zur HPV-Impfung

- unterzeichnet von Lachesis e.V. -

Mit Kanonen auf Spatzen schießen?
Die Ungereimtheiten der HPV-Impfung

Der Bundesverband der Frauengesundheitszentren und zahlreiche (Frauen)Gesundheitsorganisationen sind alarmiert. Vor einem Jahr wurde der Impfstoff Gardasil(r) zugelassen - beworben als "Impfung gegen Krebs". Diese pauschalisierte Aussage ist irreführend und entspricht so nicht der Wahrheit, denn es gibt keine Impfung gegen Krebs. Richtig ist: Die Impfung wirkt präventiv gegen die Humanen Papilloma Viren (HPV) 6, 11, 16 und 18. Von diesen sind die Virustypen 16 und 18 nach heutigem Wissen für ca. 70 Prozent aller Gebärmutterhalskrebserkrankungen mitverantwortlich. Es gibt mindestens elf weitere HPV-Typen, die ebenfalls an der Entstehung dieses Krebses beteiligt sein können. Die Impfung bietet demzufolge keinen Schutz vor Gebärmutterhalskrebs insgesamt. Zu befürchten ist, dass aufgrund dessen die Krebsfrüherkennungsuntersuchung, die weiterhin wichtig ist, weniger in Anspruch genommen wird. Auch besteht die Gefahr, dass die Benutzung von Kondomen zurückgeht, die einen großen Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen bieten.

Doch damit nicht genug. Auch die Deutung der Zahlen und die Verbindung zwischen HPV-Infektionen und Gebärmutterhalskrebs, mit denen die Impfung verkauft wird, werden nicht differenziert genug und damit nicht korrekt dargestellt. Es wird von der "zweithäufigsten Krebserkrankung junger Frauen (15 - 44 Jahre) gesprochen - was stimmt - doch verschwiegen, dass in dieser Altergruppe Krebserkrankungen insgesamt höchst selten sind und von Gebärmutterhalskrebs eher ältere Frauen ab 60 Jahren betroffen sind.

Die ImpfbefürworterInnen möchten alle Mädchen ab dem 13. Lebensjahr impfen. Man könnte meinen, dass es sich bei Gebärmutterhalskrebs um eine sehr häufige Erkrankung handelt. Dem ist aber nicht so. Nur 3,16% aller Krebsneuerkrankungen und 1,8 % aller Krebstodesfälle von Frauen in Deutschland gehen auf ihn zurück. Und diese wären auch ohne Impfung größtenteils vermeidbar gewesen. Zwar ist die Infektion mit HP-Viren häufig. Circa 80 % der Menschen haben sie im Laufe ihres Lebens - meist ohne sie zu bemerken, denn das Immunsystem macht sie unschädlich. 10% dieser Infektionen bleiben bestehen und können Zellveränderungen hervorrufen. Nur ca.1 bis 3% entwickeln sich über einen Zeitraum von 12 bis 15 Jahren zu einem Gebärmutterhalskrebs. Die Zellveränderungen (Dysplasien) sind bei der so genannten Krebsvorsorge mit dem Pap-Test meist gut zu erkennen und zu behandeln. Oft heilen sie von selbst aus.

Einen möglichen Schutz vor Gebärmutterhalskrebs bietet die Impfung also nur einem kleinen Anteil betroffener junger Frauen. Belege, dass durch die Impfung die Rate an Gebärmutterhalskrebs wirklich gesenkt wird, gibt es bisher nicht. Wie auch - die zu Grunde liegenden Studien laufen erst seit fünf Jahren. Und so schnell entwickelt sich kein Krebs am Gebärmutterhals. Ob die Impfwirkung fünf Jahre oder länger anhält, weiß heute niemand.

Unklar ist auch, ob - wie bei Masern - andere HPV-Typen, die dann schwieriger zu behandeln sind, die Stelle der HPV 16 und 18 besetzen werden.

Würden sich alle Mädchen und junge Frauen zwischen 12 und 17 Jahren, wie von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen, nun impfen lassen, würde das im ersten Jahr über eine Milliarde Euro an Kosten für das deutsche Gesundheitssystem bedeuten. In jedem weiteren Jahr kämen ca. 200 Millionen dazu, wenn die jeweils zwölfjährigen Mädchen dann zur Impfung gingen. Zudem werden bereits jetzt Frauen, die älter als 17 Jahre sind, geimpft, ohne vorherigen Test darauf, ob sie bereits Kontakt mit HP-Viren hatten. Dies verursacht weitere Kosten. Der Nachweis eines Nutzens steht aus. Viele Milliarden Euro werden so investiert und fehlen an anderer Stelle. Es stellt sich die Frage, warum die Krankenkassen dies mitmachen.

Mehr Zeit und größere Sorgfalt für die Bewertung der neuen Impfung sowie Verhandlungen zur Preisreduktion (Deutschland: 465  , USA 280  ) wären dringend von Nöten gewesen. Die aggressive Propagierung einer Impfung, deren Nutzen überschätzt wird und deren Kosten immens sind, ist fragwürdig. Panikmache und Indoktrination, wie zurzeit betrieben, sind sicherlich keine guten Ratgeber. Wir fordern umfassende und unabhängige Informationen zur HPV-Impfung, eine Überprüfung der Zulassung und eine Verringerung der Kosten - im Interesse der Mädchen und Frauen.

Die Pressemitteilung als PDF Datei incl. der Unterzeichnerinnen:
Download (51 KB)


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HPV - teure Impfung mit wenig Nutzen
Informationsveranstaltungen zur HPV-Impfung

Aus aktuellem Anlass haben wir uns als Berufsverband entschlossen bundesweit Veranstaltungen zum Thema HPV-IMPFUNG zu organisieren. Aufgrund der massiven Werbung für diese Impfung, sehen wir uns veranlasst, unabhängig von finanziellen Interessen, Kolleginnen kritische Informationen zukommen zu lassen.

Impfung "gegen" Gebärmutterhalskrebs?
In einer groß angelegten Marketingkampagne ist es dem Hersteller des neuen Impfstoffes gegen krebsauslösende HP-Viren gelungen, MedizinerInnen und Krankenkassen von der zwingenden Notwendigkeit dieser Impfung zu überzeugen. Es wird die Hoffnung geschürt, dass somit Gebärmutterhalskrebs vermieden werden kann. Etwa 80% aller Menschen infizieren sich im Laufe ihres Lebens mit HPV, bei den meisten heilt die Infektion von alleine wieder aus. Bei ca. 1% der Frauen kommt es in der Folge zu Gebämutterhalskrebs. 1,8 % aller Krebstodesfälle von Frauen in Deutschland ist auf Gebärmutterhalskrebs zurückzuführen. D.h., Gebärmutterhalskrebs ist keine sehr häufige Erkrankung in Deutschland und zudem meistens gut behandelbar.
Der viel beworbene Impfstoff schützt nach den neuesten Studien in der Praxis zu 44 % gegen HP-Viren der Stämme 16 und 18. Gegen 46 % der Viren schützt er nicht. Entsprechend der Studie wirkt der Impfstoff nicht bei Frauen, die schon infiziert sind. Das bedeutet, die Impfung ist nur für die Zielgruppe der 12 bis 17jährigen Mädchen vorgesehen. Genau die Personengruppe, die in keiner Studie mit aufgenommen war. Langzeitstudien gibt es bisher in keiner der getesteten Gruppen, die Studien liefen höchstens über 5 Jahre. Eine Impfung ersetzt zudem nicht den qualitätsgesicherten Abstrich zur Krebsfrüherkennung, den sogenannten PAP-Abstrich.

Um diesem Jubelgesang über die neue Impfung etwas entgegenzusetzen, ist es dringend notwendig, Frauen unabhängige, umfassende und zutreffende Informationen zu bieten.

Termine: hier

Sollten Sie Interesse haben in Kooperation mit uns eine Informationsveranstaltung zu organisieren, dann melden Sie sich in der Geschäftsstelle.

Informationen:
Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480


Internetadressen zu Gebärmutterhalskrebs, HPV und zur Impfung:


 


Pressemeldung
Erste Zentrale Homöopathie-Prüfung Deutschlands


Vom 16. – 18. November 2007 fand in den Räumen des Homöopathie-Forum e.V. in München-
Gauting die erste Zentrale Homöopathie-Prüfung Deutschlands statt.
Es ist kein Zufall, dass die Qualitätskonferenz des BKHD e.V. für ihre erste Zentrale Homöopathie Prüfung die Räumlichkeiten der Akademie für Homöopathie in München-Gauting wählte: vor 16 Jahren startete hier das Homöopathie-Forum e.V. mit der ersten Homöopathie-Fachausbildung Deutschlands.
Die Prüflinge – allesamt weiblichen Geschlechts und aus dem hohen Norden angereist – hatten es nicht leicht. An drei Tagen stellten Sie ihr gelerntes homöopathisches Fachwissen unter Beweis. Am ersten Tag beantworteten sie 180 Multiple- Choice-Fragen zur Theorie der Homöopathie und Materia Medica. Am zweiten Tag stand die Bearbeitung von zwei akuten Kasuistiken auf dem Programm. Ein langer chronischer Fall mit mehreren Folgebehandlungen schloss die anspruchsvolle Prüfung ab.
Die Vertreterinnen der Prüfungskommission der Qualitätskonferenz des BKHD korrigierten die geleistete Arbeit jeweils am selben Tag, so dass den Kolleginnen, die seit Jahren als Homöopathinnen praktizieren, gleich am Sonntag das Bestehen der Prüfung mitgeteilt werden konnte.
Gemeinsam mit den glücklichen Prüflingen und Prüfern freute sich Angela Baral, Vorstandssprecherin des BKHD e.V., in dem Bewusstsein, einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Klassischen Homöopathie in Deutschland gemacht zu haben: „Nur mit durchgehend hoher Qualität in homöopathischer Aus- und Weiterbildung kann man gegen die Konkurrenz bestehen“.
Die nächste zentrale Prüfung ist für Herbst 2008 geplant.

Details finden Sie unter www.homoeopathie-qualitaetssicherung.de.
Schwaig, 19.11.2007
Qualitätskonferenz des BKHD e.V.

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BfArM in Dialogue – Homeopathic Medicinal Products in Europe

Präsentation von Carl Classen für das „Anwenderbündnis zum Erhalt homöopathischer Arzneimittel AEHA“, bei dem der BKHD mitarbeitet, bei der Veranstaltung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit dem Titel „BfArM in Dialogue – Homeopathic Medicinal Products in Europe“ am 18. Juni 2007.

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Angst vor Brustkrebs - informiertes Handeln in Vorsorge, Diagnose und Therapie
Informationsveranstaltungen zu Mammographie-Reihenuntersuchungen

Aus aktuellem Anlass haben wir uns als Berufsverband entschlossen eine bundesweite Veranstaltungsreihe zum Thema Mammographie zu organisieren. Auch wenn in einigen Mammographie-Referenzzentren Informationsveranstaltungen stattfinden, sehen wir uns veranlasst, unabhängig von finanziellen Interessen, den betroffenen Frauen kritische Informationen zukommen zu lassen.

Ein bundesweites Mammographiescreening gibt gesunden Frauen zwischen 50 und 65 Jahren die Möglichkeit alle 2 Jahre die Brust röntgen zu lassen. Ziel dieser Reihenuntersuchung ist, durch Früherkennung die Streuung durch den Brustkrebs im Organismus zu verhindern und ihn mittels Entfernung (Operation), Chemotherapie und Hormontherapie frühzeitig zu behandeln.

Es gibt viele Fragen in diesem Zusammenhang:

  • Welche Relevanz hat die Strahlenbelastung im Verhältnis zu einer frühzeitigen Diagnose?
  • Was bedeutet eine frühzeitige Diagnose für die Patientin und welche Chancen hat sie?
  • Gibt es eine echte Brustkrebsvorsorge?
  • Welches sind die derzeitig diskutierten Auslöser für Brustkrebs und wie können wir unsere Brüste schützen?
  • Ist Krebs ein Damoklesschwert und welche Fragen tauchen mit diesem Begriff auf.

Thema des Vortrags werden auch weitere Brustkrebsdiagnosemöglichkeiten sein.

Wir wollen mit diesen Vorträgen sowohl Klientinnen als auch Therapeutinnen erreichen


Termine:
- zur Zeit keine
-
Sollten Sie Interesse haben in Kooperation mit uns eine Informationsveranstaltung zu organisieren, dann melden Sie sich in der Geschäftsstelle.

Referentinnen:
Sigrid Schellhaas, HP, zertifizierte Mamma Care Spezialistin, Beraterin im Frauengesundheitszentrum
Elisabeth Benzing, HP, zertifizierte Mamma Care Spezialistin
Doris Braune, HP, Mitarbeiterin FFGZ Stuttgart, Mitautorin der Brustkrebsbroschüre

Informationen:

Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V.
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
Email: , www.lachesis.de

Download der Informationen zu der Veranstalungsreihe:
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Informationen zur Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktikerinnen

Als Heilpraktikerinnenverband möchten wir gerne über die Möglichkeit der Kostenübernahme durch private Krankenkassen und Zusatzversicherungen informieren.
Viele Versicherungsunternehmen versprechen werbewirksam eine Übernahme der Heilpraktikerkosten in voller Höhe. Wie viel tatsächlich erstattet wird, ist von zahlreichen Bedingungen abhängig. Die Erstattungsfähigkeit ist je nach Krankenversicherung unterschiedlich. Die Erstattungshöhe orientiert sich an dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), manchmal zusätzlich an dem Hufelandverzeichnis.
Diese Verzeichnisse sind für die Heilpraktikerin rechtlich nicht bindend.
Sie kann ihr Honorar frei gestalten.
Eine individuelle Vereinbarung ist häufig notwendig, da die in der GebüH aufgeführten Therapieverfahren und Gebühren aus dem Jahre 1985 stammen. Viele Therapieverfahren sind dort nicht aufgeführt, einige Verfahren werden nur bei bestimmten Beschwerden erstattet und die Höhe der Vergütung entspricht nicht den heute angemessenen Honorarsätzen.

Die Qualität der naturheilkundlichen Behandlung liegt in der speziellen Kompetenz der Heilpraktikerin. Ganzheitliche Diagnose- und Therapie-Verfahren, Erfahrung und Wissen fließen in das Behandlungskonzept ein.
Diese sorgfältige, ganzheitliche Behandlungsweise lässt sich nicht auf das isolierte Therapieren einzelner Beschwerden reduzieren, um aus formalen Gründen den Ziffern der veralteten Gebührenordnung und der Erstattungsfähigkeit gerecht zu werden.
Die erforderlichen therapeutischen Maßnahmen und das Honorar wird die Heilpraktikerin offen legen. Auf Wunsch wird sie über eine prinzipielle Erstattungsfähigkeit im Rahmen der GebüH informieren.

Sofern bei den besprochenen und aus medizinisch - therapeutischer Sicht sinnvollen Behandlungsmaßnahmen eine Erstattung im Prinzip infrage kommt, stellt die Heilpraktikerin nach jeder Behandlungsphase eine auf die Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit abgestimmte Rechnung. Eine Gewähr für die volle Übernahme der Kosten durch die Versicherung kann jedoch nicht übernommen werden, da die Erstattungsregelungen einem gewissen Wandel unterliegen und in vielen Fällen auch die Erstattung von einer Einzelfallentscheidungen abhängig ist.

Als Berufsverband raten wir, sich bei Abschluss eines Versicherungsvertrags genau danach zu erkundigen, welche Verfahren zu welchen Sätzen und bei welchen Diagnosen erstattet werden.

Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V.
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
Email: , www.lachesis.de

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Link zum Gebührenverzeichnis für HeilpraktikerInnen (GebüH):
http://www.heilpraktiker-online.com/kostenlos/gebuehrenordnung.html

 

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Hersteller homöopathischer Mittel fordern bessere Gesetze

Baden-Württemberg ist deutschlandweit führend, was die Herstellung homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel betrifft: Über 50 mittelständische Unternehmen produzieren dort und sichern somit Tausende von Arbeitsplätzen. Vertreter der Unternehmen Deutsche Homöopathie-Union (DHU), Biologische Heilmittel Heel GmbH, WALA sowie Weleda AG trafen vergangene Woche in Brüssel mit Mitgliedern des EU-Parlaments aus Baden-Württemberg zusammen. Die vier Firmen zeichnen sich durch ihre Tradition, hohe Qualitätsstandards, wachsende Beschäftigungszahlen und durch ihr Bekenntnis zum Standort Baden-Württemberg aus.

Die Unternehmen, die sich im „KompetenzForum Homöopathie und Anthroposophie", einer Initiative des BPI Landesverbandes Baden-Württemberg (Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V.), organisiert haben, erläuterten den Europapolitikern Rainer Wieland (CDU) und Dr. med. Thomas Ulmer (CDU) die Besonderheiten dieser Therapierichtungen vor allem hinsichtlich der Herstellung ihrer Arzneimittel. Zudem betonten sie, wie unabdingbar angemessene gesetzliche Rahmenbedingungen für ihre Betriebe seien.

Die Geschäftsführer Ralph Schmidt (Heel), Patrick Sirdey (Weleda AG), Dr. Johannes Stellmann (WALA) sowie Franz Stempfle (DHU) wiesen, unterstützt von Nand De Herdt, dem Generalsekretär des europäischen Verbandes homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittelhersteller ECHAMP darauf hin, dass manche Gesetzgebung gerade auf europäischer Ebene viel zu wenig auf die Besonderheiten der homöopathischen und anthroposophischen Arzneimittel eingeht und damit Wachstum überaus gefährde. So sei es beispielsweise nicht sinnvoll, die selben Maßstäbe „eins-zu-eins“ anzulegen wie für chemisch definierte Arzneimittel. Ebenso sei auch der Vielfalt der Arzneimittel der Homöopathie/Anthroposophie Rechnung zu tragen, die sich u. a. in vielen hundert notwendigen Präparaten zeige.

Quelle

19.02.2007

 

 

Gesundheitsreform und Zwangs-Vorsorgeuntersuchungen
Gesundheitspolitik weiterhin Lobbyarbeit für Krankenkassen.
Kostenentlastung der Krankenversicherungen auf dem Rücken schwerstkranker Menschen.
- Presseerklärung -

Der Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V. kritisiert den vorliegenden Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform und sieht in dem Zwang zur Vorsorge das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht der Patientin/des Patienten in Frage gestellt. In der Gesundheitsreform 2006 wird für chronisch Kranke die Belastungsgrenze für Zuzahlungen von den allgemein geltenden 2 % auf 1 % der Einnahmen zum Lebensunterhalt reduziert. Die günstigere Belastungsgrenze für Zuzahlungen soll nur dann gelten, wenn die Betroffenen sich regelmäßig an Gesundheitsvorsorgemaßnahmen beteiligt haben. Diese Regelung lässt vollkommen außer Acht, dass die Untersuchungen in ihrer Wirksamkeit und Aussagekraft selbst in Fachkreisen höchst umstritten sind. Das Bild vom "unmündigen" Patienten und ein Medizinsystem, das nur standardisierte Untersuchungs- und festgelegte Behandlungsmöglichkeiten zulässt, werden gestärkt. Dies wirft die Frage auf, welche Sanktionen in Zukunft auf Menschen zukommen, die zum Beispiel aus ethischen oder medizinischen Gründen die pränatale Diagnostik ablehnen oder sich weigern ihre Erbanlagen auf bestimmte Risikofaktoren untersuchen zu lassen.

Wir warnen davor, dass durch den vorliegenden Gesetzentwurf die Tür zu einer staatlich verordneten Einheitsmedizin geöffnet wird, welche von der Pharmaindustrie und anderen Lobbygruppen maßgeblich bestimmt wird und deren Erfolg sich an Aktienkursen und nicht am Wohl der/des Einzelnen und der Gesunderhaltung der Bevölkerung ausrichtet.


Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V.
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
Email: , www.lachesis.de

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Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform

An
Frau Dr. Martina Bunge MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Sehr geehrte Frau Bunge,
im vorliegenden Gesetzentwurf soll die Reduzierung der Belastungsgrenze für chronisch
Kranke auf 1% der Einnahmen zum Lebensunterhalt von der Teilnahme an
Gesundheitsvorsorgemaßnahmen abhängig ge macht werden
Als Berufsverband für Heilpraktikerinnen sehen wir darin einen Zwang zur Vorsorge, der das
Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht der Patientin/ des
Patienten in Frage stellt.
Das Bild vom „unmündigen“ Patienten und ein Medizinsystem, das nur standardisierte
Untersuchungs- und festgelegte Behandlungsmöglichkeiten zulässt, werden gestärkt. Dabei ist
zu bedenken, dass die vorgegebenen Untersuchungen in ihrer Wirksamkeit und Aussagekraft
selbst in Fachkreisen höchst umstritten sind.
Die Untersuchungen stellen, auch wenn sie nach neuestem Stand der Technik durchgeführt
werden, eine Gesundheitsgefährdung dar und so ist eine Nutzen-Risiko- Analyse im Einzelfall
erforderlich.
Wir bitten sie daher, der Gesundheitsreform in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen und
sich für Änderungen im oben genannten Sinne stark zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Scheiing

Vorstand LACHESIS e.V., Berufsverband für Heilpraktikerinnen, Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel

Begründung:
In der Gesundheitsreform 2006 wird für chronisch Kranke die Belastungsgrenze für
Zuzahlungen von den allgemein geltenden 2 % auf 1 % der Einnahmen zum Lebensunterhalt
reduziert. Diese günstigere Belastungsgrenze soll aber nur dann gelten, wenn die Betroffenen
sich regelmäßig an Gesundheitsvorsorgemaßnahmen beteiligt haben.
Zahlreiche Organisationen, Selbsthilfegruppen und auch die Patientenbeauftragte der
Bundesregierung haben sich inzwischen zu Wort gemeldet und die „Bestrafungsmentalität“
gegenüber schwerkranken Menschen kritisiert.

Die Krebsvorsorge bei Frauen stellt den höchsten Anteil der durchgeführten so genannten
Vorsorgeuntersuchungen. Diese Untersuchungen sind jedoch nicht unumstritten. Zahlreiche
Studien ziehen mittlerweile den Nutzen in Zweifel: die psychische Belastung durch „falsch
positive“ Ergebnisse und die direkte Gesundheitsschädigung durch Strahlenbelastungen am
Beispiel der Mammographie sollten als risikoverstärkend in Betracht gezogen werden.
Diese Vorsorgeuntersuchungen verhindern keine Erkrankung. Es sind
Verdachtsuntersuchungen zur Früherkennung – doch es gibt keinen deutlichen
wissenschaftlichen Nachweis, dass sie einen Einfluss auf die Senkung der
Sterblichkeitsrate haben. Die massive Verschlechterung der Lebensqualität nach der
Diagnose „Krebsverdacht“ lässt uns ein „Recht auf Nichtwissen“ in die Diskussion bringen,
zumal es in vielen Fällen vollkommen unklar ist, ob sich aus einzelnen auffälligen Zellen eine
„Krebserkrankung“ entwickelt.

Wir wenden uns gegen einen „Untersuchungszwang“ bei gesunden und symptomfreien
Frauen und fordern die Verpflichtung zu einer ausgewogenen Information durch die Politik
und in den Arztpraxen, damit die Betroffenen in ihrer Entscheidungskompetenz und
Selbstbestimmung gestärkt werden.
Selbstverständlich befürworten wir alle Bemühungen zur Qualitätssicherung in der
Mammographie. Wenn Verdachtsmomente bestehen, sollte jede Frau eine Diagnose erhalten,
die nach strengen Qualitätskriterien erstellt wurde.
Betrachten wir Gesundheit als einen ganzheitlichen Prozess, ist auch die Krebserkrankung als
ein multifaktorielles Geschehen anzusehen. Die Lebensqualität zu verbessern und durch eine
selbstbestimmte Lebensweise die Gesundheit zu stärken und zu erhalten, ist die wirksamste
mögliche Krebsprävention. Dabei ist es wichtig, die Menschen in ihrer Selbstwahrnehmung
zu stärken. Die Selbstuntersuchung der Brust ist nachweislich mit die effektivste Form der
Früherkennung des Brustkrebses. Kein Apparat kann so kontinuierlich, individuell und
sensibel Veränderungen unseres Körpers wahrnehmen. Leider vertrauen viele Menschen
zunehmend eher dem Ergebnis der „Maschine“ und es besteht die Gefahr, dass nach einem
negativen Befund die Aufmerksamkeit nachlässt und so erste Krankheitszeichen übersehen
werden.

Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass eine Patientin, welche aufgrund von geübter
Selbstbeobachtung ein „ungutes Gefühl“ hat, die notwendige und sinnvolle Untersuchung per
Ultraschall selbst bezahlen muss, da diese nicht dem Standard entspricht. Kommt sie aber der
Aufforderung zum „Mammographie-Screening“ nicht nach, weil sie ihre Brust regelmäßig
selbst untersucht und aus guten Gründen die Strahlenbelastung ablehnt, wird sie, falls sie
Jahre später an Brustkrebs erkranken sollte, mit einem verdoppelten Eigenanteil bestraft.
Als Berufsverband für Heilpraktikerinnen warnen wir davor, ein Medizinsystem zu
etablieren, das nur standardisierte Untersuchungs- und festgelegte
Behandlungsmöglichkeiten zulässt. Dabei wird vollkommen ignoriert, dass eine Vielzahl
von Diagnosemöglichkeiten, Therapien und Heilmitteln zur Verfügung stehen, die für
die Patientin/ den Patienten individuell ausgesucht werden müssen. Gerade in den
Praxen der HeilpraktikerInnen sammeln sich vermehrt chronisch Kranke, denen die
Standards der Schulmedizin nicht mehr helfen und für die die Naturheilkunde eine
Alternative zum oft jahrelangen Leidensweg und zur teuren Dauermedikation mit nicht
unerheblichen Nebenwirkungen ist.

Das oberste Prinzip einer fortschrittlichen Gesundheitspolitik ist, wie schon am 21. November
1986 in der Ottawa-Charta der WHO festgeschrieben, die Selbstbestimmung des einzelnen zu
stärken und so für alle Menschen ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales
Wohlbefinden zu erlangen. Diese Selbstbestimmung ist durch die anstehende
Gesundheitsreform gefährdet.
Der finanzielle und moralische Druck, welcher so ausgeübt wird, lässt uns die Frage stellen,
welche Sanktionen in Zukunft auf Menschen zukommen, die zum Beispiel aus ethischen oder
medizinischen Gründen die pränatale Diagnostik ablehnen oder sich weigern ihre Erbanlagen
auf bestimmte Risikofaktoren untersuchen zu lassen.

Wir warnen davor, dass durch den vorliegenden Gesetzentwurf die Tür zu einer staatlich
verordneten Einheitsmedizin geöffnet wird, welche von der Pharmaindustrie und anderen
Lobbygruppen maßgeblich bestimmt wird und deren Erfolg sich an Aktienkursen und nicht
am Wohl der/ des Einzelnen und der Gesunderhaltung der Bevölkerung ausrichtet.

27.11.2006

Sie finden diese Stellungnahme auch auf der Webseite des Deutsche Bundestages:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/029-034/stllg_nicht_eingel/Lachesis.pdf

Oder hier zum Download als PDF-Dokument (36 KB).

 

 

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Gesundheitsreform: Gefahr für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen
- Presseerklärung -

Die Krebsvorsorge bei Frauen stellt den höchsten Anteil der durchgeführten "Vorsorgeuntersuchungen" dar.
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform sieht vor, dass die günstigere Belastungsgrenze für Zuzahlungen nur dann gelten soll, wenn die Betroffenen sich regelmäßig an den Gesundheitsvorsorgemaßnahmen beteiligt haben.
Diese Untersuchungen sind jedoch nicht unumstritten. Zahlreiche Studien ziehen mittlerweile den Nutzen in Zweifel. Die psychische Belastung durch "falsch positive" Ergebnisse und die direkte Gesundheitsschädigung durch Strahlenbelastungen am Beispiel der Mammographie sollten als risikoverstärkend in Betracht gezogen werden. Eine Nutzen-Risiko-Analyse im Einzelfall ist unumgänglich.
Diese Vorsorgeuntersuchungen verhindern keine Erkrankung. Es sind Verdachtsuntersuchungen zur Früherkennung - doch es gibt keinen deutlichen wissenschaftlichen Nachweis, dass sie einen Einfluss auf die Senkung der Sterblichkeitsrate haben. Die massive Verschlechterung der Lebensqualität nach der Diagnose "Krebsverdacht" lässt uns ein "Recht auf Nichtwissen" in die Diskussion bringen.
Der Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V. kritisiert den vorliegenden Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform und sieht in dem Zwang zur Vorsorge das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht der Patientin/des Patienten in Frage gestellt.

November 2006


Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V.
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
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Chancengleichheit für die Komplementärmedizin
Pressemitteilung vom Bündnis Selbstbestimmung in der Medizin


Berlin, 6. November 2006. In seinem Positionspapier zur anstehenden Gesundheitsreform
fordert das 2006 gegründete BÜNDNIS FÜR SELBSTBESTIMMUNG IN DER MEDIZIN
ein gleichberechtigtes Miteinander von Schulmedizin und gesicherten komplementärmedizinischen
Methoden, wie etwa die anthroposophische Medizin und die Homöopathie.
Grundlage ist dabei die Anerkennung der Grundrechte des Bürgers auf Freiheit, Selbstbestimmung
und soziale Gerechtigkeit. „Alle Akteure in unserem Gesundheitswesen müssen
den individuellen therapeutischen Bedürfnissen der Versicherten/Patienten gerecht werden.
Im Sinne des Pluralismus in der Medizin und der Therapiefreiheit der Ärzte muss die
Komplementärmedizin in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen
werden“, so die Sprecher des Bündnisses. Weitere Forderungen sind u.a. die
Rücknahme der Nichterstattung von nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten,
Mitbestimmung der Versicherten/Patienten im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und
im Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Transparenz
bei den Angebots- und Vergütungsstrukturen der Krankenkassen für alternative Therapieformen,
die ausgewogene Finanzierung eines patientenorientierten Gesundheitswesens und
die Einrichtung von Lehrstühlen an deutschen Universitäten.

Ansprechpartner:
Christoph Trapp (DZVhÄ) 0228-2425332, 0170-9917 649
Peter Meister (E.F.N.M.U) 02330-623329

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20 Jahre Ottawa Charta der WHO - eklatanter Widerspruch zur Gesundheitsreform.
- Presseerklärung -

"Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen." (WHO, Ottawa Charta zur Gesundheitsförderung, 21. November 1986)

In der Gesundheitsreform 2006 wird für chronisch Kranke die Belastungsgrenze für Zuzahlungen von den allgemein geltenden 2 % auf 1 % der Einnahmen zum Lebensunterhalt reduziert. Diese günstigere Belastungsgrenze soll aber nur dann gelten, wenn die Betroffenen sich regelmäßig an Gesundheitsvorsorgemaßnahmen beteiligt haben.
Zahlreiche Organisationen, Selbsthilfegruppen und auch die Patientenbeauftragte der Bundesregierung haben sich inzwischen zu Wort gemeldet und die "Bestrafungsmentalität" gegenüber schwerkranken Menschen kritisiert.

Die Krebsvorsorge bei Frauen stellt den höchsten Anteil der durchgeführten so genannten Vorsorgeuntersuchungen. Diese Untersuchungen sind jedoch nicht unumstritten. Zahlreiche Studien ziehen mittlerweile den Nutzen in Zweifel: die psychische Belastung durch "falsch positive" Ergebnisse und die direkte Gesundheitsschädigung durch Strahlenbelastungen am Beispiel der Mammographie sollten als risikoverstärkend in Betracht gezogen werden.
Diese Vorsorgeuntersuchungen verhindern keine Erkrankung. Es sind Verdachtsuntersuchungen zur Früherkennung - doch es gibt keinen deutlichen wissenschaftlichen Nachweis, dass sie einen Einfluss auf die Senkung der Sterblichkeitsrate haben. Die massive Verschlechterung der Lebensqualität nach der Diagnose "Krebsverdacht" lässt uns ein "Recht auf Nichtwissen" in die Diskussion bringen, zumal es in vielen Fällen vollkommen unklar ist, ob sich aus einzelnen auffälligen Zellen eine "Krebserkrankung" entwickelt.

Wir wenden uns gegen einen "Untersuchungszwang" bei gesunden und symptomfreien Frauen und fordern die Verpflichtung zu einer ausgewogenen Information durch die Politik und in den Arztpraxen, damit die Betroffenen in ihrer Entscheidungskompetenz und Selbstbestimmung gestärkt werden.
Selbstverständlich befürworten wir alle Bemühungen zur Qualitätssicherung in der Mammographie. Wenn Verdachtsmomente bestehen, sollte jede Frau eine Diagnose erhalten, die nach strengen Qualitätskriterien erstellt wurde.

Betrachten wir Gesundheit als einen ganzheitlichen Prozess, ist auch die Krebserkrankung als ein multifaktorielles Geschehen anzusehen. Die Lebensqualität zu verbessern und durch eine selbstbestimmte Lebensweise die Gesundheit zu stärken und zu erhalten, ist die wirksamste mögliche Krebsprävention. Dabei ist es wichtig, die Menschen in ihrer Selbstwahrnehmung zu stärken. Die Selbstuntersuchung der Brust ist nachweislich mit die effektivste Form der Früherkennung des Brustkrebses. Kein Apparat kann so kontinuierlich, individuell und sensibel Veränderungen unseres Körpers wahrnehmen. Leider vertrauen viele Menschen zunehmend eher dem Ergebnis der "Maschine" und es besteht die Gefahr, dass nach einem negativen Befund die Aufmerksamkeit nachlässt und so erste Krankheitszeichen übersehen werden.
Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass eine Patientin, welche aufgrund von geübter Selbstbeobachtung ein "ungutes Gefühl" hat, die notwendige und sinnvolle Untersuchung per Ultraschall selbst bezahlen muss, da diese nicht dem Standard entspricht. Kommt sie aber der Aufforderung zum "Mammographie-Screening" nicht nach, weil sie ihre Brust regelmäßig selbst untersucht und aus guten Gründen die Strahlenbelastung ablehnt, wird sie, falls sie Jahre später an Brustkrebs erkranken sollte, mit einem verdoppelten Eigenanteil bestraft.

Als Berufsverband für Heilpraktikerinnen warnen wir davor, ein Medizinsystem zu etablieren, das nur standardisierte Untersuchungs- und festgelegte Behandlungsmöglichkeiten zulässt. Dabei wird vollkommen ignoriert, dass eine Vielzahl von Diagnosemöglichkeiten, Therapien und Heilmitteln zur Verfügung steht, die für die Patientin/den Patienten individuell ausgesucht werden müssen. Gerade in den Praxen der HeilpraktikerInnen sammeln sich vermehrt chronisch Kranke, denen die Standards der Schulmedizin nicht mehr helfen und für die die Naturheilkunde eine Alternative zum oft jahrelangen Leidensweg und zur teuren Dauermedikation mit nicht unerheblichen Nebenwirkungen ist.
Das oberste Prinzip einer fortschrittlichen Gesundheitspolitik ist, wie schon am 21. November 1986 in der Ottawa-Charta der WHO festgeschrieben, die Selbstbestimmung der/des Einzelnen zu stärken und so für alle Menschen ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu erlangen. Diese Selbstbestimmung ist durch die anstehende Gesundheitsreform gefährdet.
Der finanzielle und moralische Druck, welcher so ausgeübt wird, lässt uns die Frage stellen, welche Sanktionen in Zukunft auf Menschen zukommen, die zum Beispiel aus ethischen oder medizinischen Gründen die pränatale Diagnostik ablehnen oder sich weigern ihre Erbanlagen auf bestimmte Risikofaktoren untersuchen zu lassen.
Wir warnen davor, dass durch den vorliegenden Gesetzentwurf die Tür zu einer staatlich verordneten Einheitsmedizin geöffnet wird, welche von der Pharmaindustrie und anderen Lobbygruppen maßgeblich bestimmt wird und deren Erfolg sich an Aktienkursen und nicht am Wohl der/des Einzelnen und der Gesunderhaltung der Bevölkerung ausrichtet.

November 2006

Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V.
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
Email: , www.lachesis.de

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Resumé ANME-Symposium 2006:
Pressemitteilung November 2006
- Evidenzbasierte Medizin ist ein Auslaufmodell und dient nicht dem Verbraucherschutz -

2. Europäisches Symposium zur Naturheilkunde fordert mehr Verständnis und Augenmaß ein für eine verbraucherorientierte EU-Gesundheitspolitik

Dass es weiterhin wichtig ist, deutsche Gesundheitspolitiker und EU-Parlamentarier mit Informationen zur Naturheilkunde - im Europäischen Rahmen offziell Complementary Alternative Medicine, kurz CAM, genannt - zu versorgen, das hat das 2. ANME-Symposium wiederholt und eindeutig aufgezeigt. Erst vor wenigen Monaten war der Versuch des European Forum of Complementary and Alternative Medicine (EFCAM), die Naturmedizin zu einem festen Bestandteil in einem Programm zur öffentlichen Gesundheit („Public Health“) in der EU zu machen, wegen radikaler Budgetkürzungen in Höhe von rund 60 Prozent des europäischen Gesundheitshaushalts durch die EU-Kommission gescheitert - trotz parlamentarischer Unterstützung.

Unter dem Motto „Naturmedizin im vereinten Europa - quo vadis?“ hatte die Association of Natural Medicine in Europe (ANME) am vergangenen Samstag namhafte Repräsentanten der nationalen wie europäischen Naturheilkunde aus Forschung, Industrie und Praxis in Frankfurt zusammengebracht. Finanziell unterstützt wurde das Symposium von der European Public Health Alliance (EPHA), die finanzielle Mittel der EU-Kommission im Rahmen ihres Projektes zum Aufbau einer europäischen Gemeinschaft im Bereich Öffentliche Gesundheit (Public Health) bereitstellte.

Im Laufe des Symposiums, das den Informationsaustausch und neue Partnerschaften innerhalb der europäischen Naturheilkunde fördern soll, wurde den rund 60 anwesenden Symposiumsteilnehmern schnell klar, dass noch viele Fragen zum Patienten- und Verbraucherschutz, zur naturmedizinischen Forschung und zur Therapie- und Gesundheitsqualität im freien Dienstleistungsverkehrs der EU noch offen und ungeklärt sind. „Die Naturheilkunde bzw. Komplementärmedizin stellt eine hochkomplexe Materie dar, die sehr individuell angelegt ist und es gibt für sie keine Patentlösungen – auch und gerade nicht im europäischen Rahmen“, konstatierte zu Beginn der Veranstaltung die Vorsitzende der ANME, Monika Gerhardus. Dem offenkundigen Forschungsbedarf für Naturheilverfahren und -mittel stehen weiterhin nur beschränkte Forschungsaufwendungen gegenüber, was dem Argument der wiederholt betonten mangelnden wissenschaftlichen Absicherung der Komplementärmedizin offen entgegengehalten werden muss. Es bleibt deshalb ein erklärtes Ziel aller in diesem Gesundheitsbereich in Europa tätigen Gruppierungen, mehr Forschungsförderung zu erreichen, damit die Naturheilkunde unter wissenschaftlichem Aspekt nicht weiter als beliebig interpretierbar gelte. „Das Vertrauen der europäischen Bevölkerung in „ihre“ Naturmedizin zeigt evident die Akzeptanz und Wirksamkeit der Complementary and Alternative Medicine (CAM) auf und macht eine vermehrte, auch internationaler angelegte Forschungsaktivität unbedingt erforderlich“, so Gerhardus abschließend.

Verschiedene Umfragen und wissenschaftliche Analysen aus den vergangenen 15 Jahren kommen zu dem Ergebnis, dass die absolute Mehrheit der Deutschen und im etwa gleichen Verhältnis viele Patienten aus den europäischen Nachbarländern mit Mitteln und Methoden der CAM regelmäßig oder nach Bedarf ihrer Gesundheit nachhelfen. Maßnahmen zur Selbstmedikation rücken schon aus Kostengründen europaweit immer mehr in den Vordergrund. Die CAM stellt sich, gerade in Zeiten knapper Finanzen, als eine kostengünstige und effektive Alternative für ein europäisches Gesundheitswesen dar.

Arzneipflanzen haben gegenüber chemischen Substanzen den Vorteil der langen Anwendungserfahrung aus der Volksmedizin. Zimt ist zum Beispiel seit 5000 Jahren als Arzneipflanze bekannt und wurde im späten Mittelalter in unvorstellbaren Mengen verzehrt. Heute wird in der Öffentlichkeit ernsthaft vor dem Verzehr von Zimtsternen gewarnt, weil das Gebäck Coumarine enthält, die theoretisch (in Reinform und in bestimmten Modellen) toxische Effekte auslösen können. Dass dies für Zimt noch nie beobachtet wurde und sich auch in toxikologischen Untersuchungen nicht widerspiegelt, spielt bei dieser Aktion keine Rolle. Hauptsache, der Verbraucher ist geschützt – aber nicht nur vor Zimtsternen.

Evidence Based Medicine, kurz EBM genannt, war das Stichwort der Veranstaltung. Gemeint ist damit die wissenschaftliche Überprüfbarkeit auf die Wirksamkeit von Methoden und Heilmitteln der Medizin, auch der Komplementärmedizin. Dr. Mathias Schmidt; Wissenschaftler und Vertreter des European Forum of Complementary and Alternative Medicine (EFCAM), konnte anhand mehrerer Beispiele aufzeigen, dass die übertriebene Auslegung von EU-Vorgaben durch nationale Behörden deshalb nicht weiter akzeptierbar ist. „Die evidenz-basierte Medizin wurde geschaffen, um der Phytotherapie und der komplementären und alternativen Medizin die Möglichkeit zu geben, die teilweise über Jahrzehnte tradierten Therapieerfahrungen zu würdigen. Diese Bemühungen werden durch rigide und formalistische Anwendung von Betrachtungen zur Anwendungssicherheit konterkariert.“ Gut kontrollierte Phytopharmaka dürften, so sein Fazit, nicht durch überzogene Anforderungen vom Markt gedrängt werden, insbesondere nicht mit dem Hinweis auf die Verbrauchersicherheit. Die Alternative wären dann schlecht kontrollierte Präparate über Internetversand und damit eine Verschlechterung der Verbrauchersicherheit.

Dem stimmte auch Dr. Konstantin Keller zu, der als Vertreter der europäischen Arzneimittelbehörde EMEA (European Medicines Agency) zum Thema „Chancen der komplementären Medizin in Europa“ vortrug. „Das Arzneimittelgesetz der EU stellt in erster Linie ein Verbraucherschutzgesetz dar, die EBM ist dabei für den Patienten von relativ wenig Interesse“, lautete sein Kommentar. Die Erstellung von Pflanzenmonographien, die die Zulassung naturmedizinischer Produkte auf EU-Ebene beschleunigen sollen, wird sich nach seinen Angaben wegen fehlender finanzieller Mittel und entscheidender Probleme mit dem EU-Copyright auf unvorhersehbare Zeit verzögern. Damit verzögert sich auch die Zulassung vieler naturmedizinischer Produkte, was allerdings nicht im Sinne des EU-Verbraucherschutzes sein kann.

Unter öffentlichem Druck wegen angeblich fehlender wissenschaftlicher Wirksamkeitsnachweise steht seit einigen Jahren auch die Homöopathie in Großbritannien, wie Kate Chatfield von der University of Central Lancashire berichtete. „Herkömmliche Untersuchungsmethoden sind nicht auf diese ganzheitliche Methode anwendbar“, so Chatfield, „aber die Homöopathie sollte auch nicht länger versuchen, ihre Wirksamkeit zu beweisen sondern sie sollte zeigen, wie sie funktioniert.“ Rund 25 Prozent der EU-Bürger nutzen und schätzen die Homöopathie und sie ist damit eine der meist angewendeten CAM-Methoden, die es gilt, in der Praxis weiter zu verbessern.

Wie profitiert nun der EU-Verbraucher von Evidence Based Medicine (EBM)? Diese Frage stellte der griechische Arzt für Homöopathie, Naturheilverfahren und Psychotherapie, Georg Ivanovas: „Patienten sind für mich keine Verbraucher sondern Partner in einem Gesundungsprozess. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass Ärzte und Wissenschaftler, die Patienten als Verbraucher betrachten, ein anderes Verständnis von evidenzbasierter Medizin haben. Es geht dabei also um viel grundlegendere Themen als den EU-Verbraucherschutz.“ Oft kommen Patienten mit einer ganzen Palette evidenzgeprüfter Medikamente in seine Praxis, die sie jahrelang nahmen, ohne dass sich an ihrer Erkrankung irgendetwas Grundlegendes geändert hätte. Wenn nun solche Patienten nach einem Jahr naturheilkundlicher Therapie keine Medikamente mehr nehmen und gesund sind, so ist das zwar kein Beweis für die Wirksamkeit der Naturheilverfahren. „Es ist zumindest aber ein Beweis dafür, dass es wohl ein Problem mit der Wirksamkeitskontrolle gibt. Das Konzept der EBM wird in sich zusammenbrechen, wir müssen andere Formen und Systeme der Wirksamkeitsforschung suchen und finden“, lautete denn auch das Fazit Ivanovas.

Obwohl Regelungen der allgemeinen Gesundheitsversorgung in den Händen der einzelnen Eu-Staaten liegt, die Auswirkungen der EU-Gesetzgebung auf die nationale Gesundheitspolitik nehmen stetig zu. Gemeinsam entwickeln die nationalen Gesundheitsbehörden eine integrierte Gesundheitsstrategie für Europa. Ein vereinfachter Austausch von Informationen und kompetentes Networking von Nichtregierungsorganisationen, so genannten NGO`s wie die ANME oder EPHA, und Verbrauchervertretungen auf EU-Ebene wird deshalb immer wichtiger. Das unterstrich auch die Vertreterin der European Public Health Alliance, Lara Garrido-Herrero, als Mitveranstalterin des Symposiums: „Die Ergebnisse dieser Interessenwahrnehmung ist allerdings bis heute oder kurzfristig noch nicht messbar, da die Gesetzgebung im EU-Rahmen bis zu 15 Jahre dauert.“

Bildunterschrift: Referenten (von links nach rechts: Kate Chatfield, Thomas Eberle, Alexandra Hodgson, Monika Gerhardus, Dr. Konstantin Keller, Lara Garrido-Herrero)

Über ANME:

Der Association of Natural Medicine in Europe e.V. (ANME) sind mehr als 40.000 Menschen über ihre Organisationen oder als Einzelpersonen angeschlossen. Sie unterstützen die ANME, die sich seit 2001 für einen dauerhaften Erhalt der Naturheilkunde im europaweiten Markt einsetzt. Dabei stehen die Koordinierung und gemeinsame Interessenwahrnehmung der europäischen Naturheilkunde (CAM) im Mittelpunkt aller politischen und initiativen Aktivitäten. ANME ist aktives Mitglied in der European Coalition on Homeopathic and Anthroposophic Medicinal Products (ECHAMP), der European Public Health Alliance (EPHA) und dem European Forum of Complementary and Alternative Medicine (EFCAM).

Weitere Informationen unter www.anme.info

Pressekontakt: Monika Gerhardus
Association of Natural Medicine in Europe e.V.
Waldstr. 21 D-61137 Schöneck Tel. 0049(0) 6187- 9928121
Fax: 0049(0) 6187-9928074

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Bericht über den BKHD Bund klassischer Homöopathen Deutschlands e.V.
und Fachgesellschaft Homöopathie Lachesis im BKHD

Im Jahr 2006 sind insgesamt 75 Lachesis-Frauen gleichzeitig Mitfrauen in der "Fachgesellschaft Homöopathie - Lachesis im BKHD". Mit den jährlichen Beitrag von 10.00 Euro unterstützen diese Frauen so die Arbeit des BKHD. Der BKHD (Bund klassischer Homöopathen Deutschlands e.V.) ist ein Zusammenschluss von "Mitglieder-Vereinen". Das sind:
Die Clemens von Bönninghaus Gesellschaft. Die Deutsche Gesellschaft für Klassische Homöopathie.
Das Homöopathie Forum. Die Samuel Hahnemann Stifung
Kooperationspartner sind: Similila und Lachesis e.V.

Von Lachesis sind im BKHD tätig:

  • Annette Kresse in der "Qualitätskonferenz"
  • Gerlinde Albath in der "Azneimittelkommision des BKHD"
  • Birgit Baltscheit in der Prüfungsgruppe der "Qualitätskonferenz"
  • Beate Marcin als Vorstand von Lachesis

Der BKHD ist mit seiner Öffentlichkeitsarbeit und der Berichterstattung über Wissenschaft/Forschung immer auf dem Laufenden. Wertvolle Informationen zu Berufspolitischen Themen erreichen regelmäßig unsere Lachesis Geschäftstelle, die wir größtenteils an die Lachesismitfrauen übers Internet weiterleiten. Die Frauen, die nicht übers Internet zu erreichen sind, versuchen wir regelmäßig in den Geschäftsstellenbriefen zu informieren und bieten an, wichtige Infos per Post weiterzuleiten.
Für alle Mitfrauen die sich der "Fachgruppe Homöopathie" angeschlossen haben und jährlich den BKHD Beitrag von 10 Euro bezahlen, ist es auch ratsam, eigenständig auf der Webseite des BKHD nachzuschauen um wirklich auf dem neusten Stand zu sein. www.BKHD.de. Damit diese Arbeit gut weitergeführt werden kann, hat der BKHD Vorstand eine langfristige Beitragserhöhung für alle Mitgliedsvereine und Kooperationspartner beschlossen. Für die Lachesismitfrauen aus der "Fachgruppe Homöopathie" bedeutet dies eine Erhöhung von derzeit 10,00 auf 15,00 Euro im Jahr ab 2008

Neues aus der "Qualitätskonferenz des BKHD"
Bis jetzt haben sich über 400 klassische Homöopathinnen qualifizieren lassen
Im November 2006 findet die erste zentrale Prüfung statt und die Übergangsregelung für schon praktizierende Homöopathinnen ist dann zuende.

"Eckpunkte zur Gesundheitsreform 2006"
In den Papieren des Gesundheitsministeriums ("Eckpunkte zur Gesundheitsreform 2006" und "Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2006") zeichnet sich eine Entwicklung ab, die unser Berufsfeld eingrenzt. Beide Dokumente sind in der BKHD Geschäftsstelle erhältlich.
Brisant ist z.B., dass die Krankenversicherungen (lt. Modell "evident base medicin") bei einigen Krankheiten nur noch bestimmte Therapieformen, eine festgelegte Anzahl von Behandlungen und Höhe der Kosten zulassen will. D.h. es werden Rechnungen von Ärzten und Heilpraktikern kontrolliert und gekürzt, evtl. fallen einige Therapieformen ganz weg. Nicht ganz auszuschließen ist auch, dass die GÖÄ Summen gekürzt werden und dies auch eine Kürzung der GebüH nach sich zieht.
Die BKHD Vorstände halten es für notwendig, das der BKHD hier auf fachlicher Ebene gegensteuert und plant dazu:

1. Mitarbeit im "Bündnis: Selbstbestimmung in der Medizin"
2. Treffen mit Arzneimittelherstellern
3. Zusammenarbeit mit der Anwendervereinigung homöopathischer Arzneimittel
4. Arzneimittelkommission des BKHD
5. Hearing zur Gesundheitsreform
6. Treffen mit den Berufsverbänden zur Erörterung der gesundheitspolitischen Situation
7. Treffen mit den Schweizer Kollegen von SHP
8. Arbeitsgruppe Supervision
9. Woffelsberger Gespräche (jährliches Treffen von ausgewählten Vertretern der klassischen Homöopathie).

September 20006

Bea Marcin

 

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Mammografie-Screening: Frauen brauchen mehr Aufklärung
Pressemitteilung des Bundesverbandes der Frauengesundheitszentren (FGZ)

Ansprechpartnerin: Rita Götze, Tel: 0551/ 48 70 25

Bis 2007 soll die Röntgenreihenuntersuchung zur Brustkrebsfrüherkennung für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren in allen Bundesländern eingeführt sein. Mit ihrem im Jahre 2002 beschlossenen Gesetz hofft die Bundesregierung, dem grauen Screening ein Ende zu setzen und eine gesicherte Qualität der Früherkennungs-Mammografie einzuführen.

Der Bundesverband der Frauengesundheitszentren (FGZ) hat auf seiner Tagung "Die Einführung des Mammografie-Screenings und der Beitrag der Frauengesundheitseinrichtungen zwischen Kritik und Unterstützung" vom 12.-14.5.06 in Dresden die neuesten Ergebnisse zum Screening diskutiert und sieht folgende Probleme:

· Die Aufklärung im Screening-Programm gibt kaum Aufschluss über die Verbesserung der persönlichen Überlebenschancen einer einzelnen Frau durch die Früherkennungsmammografie. Die verbreitete Aussage, das die Sterblichkeitsrate um 25% gesenkt werden könne, ist irreführend. Sie bedeutet in absoluten Zahlen ausgedrückt, dass nicht sechs, sondern acht von 1000 Frauen in zehn Jahren einen Überlebensvorteil haben. 992 Frauen haben jedoch keinen persönlichen Nutzen.
· Bei der Aufklärung mangelt es an Informationen über die Probleme mit der Mammografie. Falsch-negative Befunde führen zu einer falschen Beruhigung, während falsch-positive Befunde Fehlalarm und Folgetherapien nach sich ziehen. Die sozialen und finanziellen Folgen für Frauen bei einem abzuklärenden Befund sind nicht zu unterschätzen, werden allerdings nicht thematisiert. Darüber hinaus erhöht das Screening aus Sicht einer einzelnen Frau das Risiko einer Brustkrebsdiagnose. Bereits in der Bremer Modellphase wie auch in Studien hat sich herausgestellt, dass die Zahl der diagnostizierten Brustkrebserkrankungen um die Hälfte angestiegen ist. Dieser Trend zur Überdiagnose ist darauf zurückzuführen, dass durch die verbesserte Technik auch verstärkt Krebsvorstufen und Brusttumore entdeckt werden, die das Leben der Frau vermutlich nie bedroht hätten.
· Ein Programm, das sich an vornehmlich gesunde Frauen richtet, muss diese mit ihren Fragen ernst nehmen und nicht allein ihre Brüste im Blick haben.

Die FGZ kommen zu dem Schluss, dass das Screening-Programm die Bedürfnisse der Frauen nicht genügend berücksichtigt. Es bedarf ausführlicher und unabhängiger Informationen, aufgrund derer die einzelne Frau ihren persönlichen Nutzen abschätzen und eine informierte Entscheidung über die Frage der Teilnahme am Screening treffen kann. Die FGZ halten es für notwendig, in den Kommunen einen sachlichen öffentlichen Diskurs und Runde Tische aufzubauen, um diesen Prozess im Sinne der Frauen und mit breiter Beteiligung zu begleiten.

Veröffentlichung: 18.05.2006

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Übergangsregelung zur Erlangung des Homöopathie-Qualitätssiegels endet

Ende Oktober 2006 endet die Übergangsregelung für das Homöopathie-Qualitätssiegel.
Ab der ersten zentralen Prüfung ist es dann in der Zukunft nur noch über eine solche Prüfung möglich, das Qualitätssiegel zu erlangen.

Nähere Informationen finden sie hier.

 

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Das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) im Dialog
Homöopathische Arzneimittel-Perspektiven in Europa

30.März 2006 Bonn

So war es- ein Dialog- zwischen Gesetzgebern(BfArM Mitarbeitern) und Pharmafirmen.
Anwender wie ÄrztInnen, HeilpraktikerInnen und PatientInnen waren rar vertreten
( Anwesend: 2Ärzte, 5Hp´s, 250 Vertreter von Pharmafirmen und BfArM-Mitarbeiter).

Punkte aus unserem " Gemeinsamen Positionspapier zur Verfügbarkeit, Qualität und Sicherheit homöopathischer Arzneimittel" wurden belächelt.

Hauptthemen waren:

  • 14.AMG Novelle
    z.B. Packungsbeilage und Registrierung
  • Arzneibuch
    z.B. Lagerungsdauer
  • Homöopathische Arzneimittel aus Sicht der Verbände
    Hier waren nur Apothekerverbände gefragt
  • Dokumentation- Wege zur Harmonisierung
    Wissenschaftberichte
  • Registrierung in Europa
    Gegenseitiges Anerkennungsverfahren in Europa

Feststellung:
Es bleibt unabdingbar sich als "Anwender" zusammenzuschließen und gemeinsam an die Öffentlichkeit und in die Gremien zu gehen.

Durch die Mitgliedschaft von Lachesis e.V. im BKHD sind wir schon daran beteiligt.

Für weitere Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:

BKHD: Andreas Zenner

Lachesis e.V.: Bea Marcin

Bea Marcin

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Gemeinsames Positionspapier zu Verfügbarkeit, Qualität und Sicherheit homöopathischer Arzneimittel von DZVhÄ, BKHD und VKHD

Download als PDF-Dokument (131 KB)

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Procain und Lidocain und alle anderen Lokalanaesthetica
eine aktuelle Information von LACHESIS e.V.
Berufsverband für Heilpraktikerinnen
Verein von Frauen zur Förderung der Naturheilkunde

PRAXISINFO Januar 2006

Procain und Lidocain und alle anderen Lokalanaesthetica:

Verschreibungspflicht ab 01.04.2006 !!!

ausgenommen Lidocain und Procain ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in Konzentrationen bis zu 2% zur intracutanen Anwendung an der gesunden Haut.

Für die Heilpraktikerin bedeutet dies, dass sie ab dem 1.4.2006 Procain und Lidocain nur bis zu einer Konzentration von 2 % verwenden darf und nur in Form der intracutanen Anwendung.
Eine subcutane, intramuskuläre oder andere Anwendung von Procain und Lidocain ist demnach verschreibungspflichtig und darf nur durch den Arzt durchgeführt werden.
Alle anderen Lokalanästhetika außer Procain und Lidocain sind in allen Anwendungsarten verschreibungspflichtig.

Dies ist in einer Bundesratsitzung am 21.12.2005, trotz mehrer Eingaben von Seiten der Großen Heilpraktikerverbände, beschlossen worden

Download der Information (Word-Datei, 33 KB)

Lissy Schonauer-Schütz

 

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Homöopathie in der Presse
im Herbst 2005
- eine Information des BKHD -

Stellenwert der Homöopathie
Homöopathie gehört zu den beliebtesten alternativen Heilmethoden der Bundesbürger. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlichte den Entwurf eines Berichts in dem die Homöopathie bei der Behandlung von Mensch und Tier der konventionellen Medizin gleichgestellt wird.

Gegensätzliche Auffassungen
Gleichzeitig erscheinen Pressemeldungen über eine Metastudie mit dem Titel "Das Ende der Homöopathie". Diese Studie reduziert die Wirkung der Homöopathie auf Placebo-Effekte. Seriöse Stellungnahmen zu dieser Publikation benennen deutliche methodische Mängel der Studie. Zuletzt erschien eine Analyse von "Alternativen Therapiemethoden" durch die Stiftung Warentest bei der die Homöopathie mit "schlechten Noten" abgeschnitten hat. Der BKHD hat diese Meldungen in Presse und Fernsehen jeweils kommentiert; diese Schreiben können auf seiner Internet-Seite nachgelesen werden.
Für Therapeuten und Patienten, die eigene Erfahrungen mit der Homöopathie machen, steht die Wirksamkeit dieser Therapiemethode außer Frage. Wie kann es zu solch gegensätzlichen Auffassungen kommen?

Erkenntnisse der modernen Physik
Wesentlicher Kritikpunkt ist der Umstand, dass in der Klassischen Homöopathie mit Mitteln gearbeitet wird, in denen aus biochemischer Sicht keine Wirksamkeit vorhanden sein kann. Diese "fehlende" Plausibilität reicht vielen aus, um die Wirkungen solcher Mittel auf Placeboniveau zu reduzieren oder gänzlich abzulehnen. Im Wesentlichen beziehen sich diese Meinungen auf ein biochemisches Weltbild, das sich um 1910 als Modellvorstellung gebildet hat: "nur Chemie kann Chemie beeinflussen". Die moderne Physik liefert dagegen Befunde, die diese Vorstellung erheblich erweitert. Erkenntnisse aus der Elementarteilchen- und der Quantenphysik belegen, dass für eine Veränderung in der Chemie unterschiedliche Kräfte relevant sein können. Der deutsche Physiker und Nobvelpreisträger Werner Heisenberg beklagt, dass es in der Biologie, Chemie und Medizin große Probleme gibt, die Bedeutung dieser Umwälzenden Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen.

Prinzip der Individualität
Das "auf Tatsachen beruhende" (evidance based) Studiendesign zur Untersuchung von Arzneimitteln in der Hochschulmedizin wird der Homöopathie nicht gerecht. Die Individualität des Patienten, die sich auch in seinem Kranksein zeigt und bei gleicher Diagnose zur Verordnung verschiedener Arzneisubstanzen führt, benötigt eigene Herangehensweisen, um eine Wirkung wissenschaftlich zu belegen. Als Beispiel können hier die Studien der Charité in Berlin unter der Leitung von Frau Dr. Becker-Witt angeführt werden.

Wohl des Patienten
Die Homöopathie ist als begleitende (komplementäre) Behandlungsmethode zu notwendigen Behandlungskonzepten der konventionellen Medizin anwendbar; sei es um weitere Verbesserungen im Befinden des Kranken zu bewirken, um Nebenwirkungen zu reduzieren, einen Gesundungsprozess in Gang zu bringen oder Dauermedikation zu vermeiden.
Die Homöopathie kann auch als alleinige Behandlungsmethode eingesetzt werden, wenn im Rahmen der Sorgfalt nicht andere Behandlungsmethoden notwendig werden. Zum Wohl der Patienten sowie aus ethischer Sicht ist dies selbstverständlich.

Qualitätssicherung
Um diese Qualitäten der Homöopathie zu sichern kommt der Ausbildung von Homöopathen eine entscheidende Bedeutung zu. In Qualitätskonferenzen wurden als Grundlage für Ausbildung und Arbeitsweise jedes Homöopathen die Schriften von Samuel Hahnemann beschlossen. Eine Verpflichtung zur konsequenten Weiterbildung ist selbstverständlich, um die notwendige Sicherheit für den Patienten zu gewährleisten.

Dialog
Philosophische, anthropologische oder esoterische Vorstellungen und Umformungen der Homöopathie sind ungeeignet für eine sachliche Auseinandersetzung über die Wirksamkeit der Homöopathie, ebenso politisch motivierte Medienkampagnen.
Zentrale Aufgaben des BKHD sind die Erarbeitung von Grundlagen und Strategien zum Erhalt der homöopathischen Arzneimittel und Qualitätssicherung der Klassischen Homöopathie.
In diesem Sinne bietet der BKHD Institutionen und Medien einen kompetenten sachlichen Dialog über die Homöopathie an.

Klassisch homöopathisch arbeitende Therapeuten sind auf den Internet Seiten des BKHD zu finden oder können in der Geschäftsstelle des BKHD erfragt werden.

Download dieses Faltblattes (PDF-Datei, 110 KB)

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Briefe des BKHD und der Samuel-Hahnemann-Stiftung bzgl. der negativen Bewertungen der Homöopathie durch die Stiftung Warentest:

Download Brief BKHD (PFD-Datei, 56 KB)

Download Brief Samuel-Hahnemann-Stiftung (PDF-Datei, 14 KB)

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Bericht über das 1.Europäische Symposium der ANME 
(Association of Natural Medicine in Europe e.V.)

Thema: Naturmedizin in Vereinten Europa - quo vadis?

Mit der ANME trafen sich am 13.November 2004 in Frankfurt VertreterInnen von HeilpraktikerInnen Verbänden, Fachverbände Homöopathie und TCM, Apothekerverband und viele Naturmedizin Firmen.

Themen waren:

  • Rückblick auf die Gesundheitsreform und Ausblick auf die Entwicklung der EU
    (Rechtsanwalt Hr.Talib )

  • Forschung in der Homöopathie- ihre speziellen Probleme, ihre Erfolge 
    (Dr. Wilfried Stock ECHAMP)

  • Forschung in der Naturmedizin: Anforderung und Förderung 
    (Prof.Dr.Karin Kraft, Lehrstuhl Naturheilkunde Universität Rostock)

  • Naturmedizin- für jeden verfügbar? 
    (Dr.Uwe Peters Vorstandsmitglied Hufelandgesellschaft )

Referate nachzulesen unter www.anme.info

Wohin der Weg uns führen wird?

Das Ziel ist der Erhalt der Naturheilverfahren, der Naturmedizin und des Berufs der HeilpraktikerIn in der EU

Erschwert wird dieser Weg durch:

  • Mangelnde Kenntnis über die Naturheilverfahren (Zeitaufwand, Einsatz von speziellen Medikamenten, Behandlungsindikation) bei Behörden und Politikern (obwohl fast jeder schon in naturheilkundlicher Behandlung war).

  • Frustrierte und tief enttäuschte Einzelkämpfer (für seine Firma, für seine Therapieform, für seine Medikamente).

  • Geringe bis völlig fehlende Kompetenz in Sachen Zusammenarbeit und Vernetzung.

  • Fehlendes aktiv-demokratisches Bewusstsein und Handeln

  • Mangelnde Kontaktpflege zu Entscheidungsträgern in Politik, Industrie und Berufs- und Standesvertretern

Klar zu ersehen war, das der Weg nur durch ein konstruktives Miteinander aller dieser Berufsgruppen und Erarbeitung einer gemeinsamen Vorgehensweise, mit Erfolg gegangen werden kann.

Die ersten Schritte dazu sind gegangen............

Beate Marcin, Vorstand Lachesis e.V.

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BKHD-Infos zum Download

Wir bieten Ihnen hier den Download von folgenden BKHD-Infos an:

 

BKHD-Info Ausgabe 1/2004
enthält Infos aus dem BKHD, eine Selbstdarstellung von Lachesis e.V., zur verleihung der Samuel-Hahnemann-Ehrennadel, Infos zur Qualifikation in der Homöopathie, Aktuelles zur Homöopathischen Arzneimttelherstellung und zum Symposium zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz

Download (PDF-Datei, 616 KB)

 

BKHD-Info Nachtrag zu Ausgabe 1/2004

enthält Informationen zu den neuesten Entwicklungen zur 12.Novelle des Arzneimittelgesetzes

Download (PDF-Datei, 44KB)

 

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Fachgesellschaft Homöopathie bei Lachesis e.V.

Ende März 2004 haben wir mit interessierten Mitfrauen eine "Fachgesellschaft Homöopathie" in Lachesis e.V. gegründet, die mit dem 1995 gegründeten "Bund klassischer Homöopathen Deutschlands e.V." (BKHD) kooperiert. Der BKHD ist eine Dachorganisation verschiedener Homöopathie-Fachgesellschaften, die sich in gemeinsamen Aktionen für den Erhalt und die Stärkung der klassischen Homöopathie einsetzen. Die angeschlossenen Vereine sind die Deutsche Gesellschaft für Klassische Homöopathie e.V. (DGKH), die Samuel Hahnemann Stiftung (SHS), das Homöopathie-Forum e.V. (HF), sowie hinzugekommen Similila e.V., die Clemens von Bönninghausen Gesellschaft e.V. (CvB), und nun auch Lachesis.

Durch den BKHD initiiert traf sich im Januar 1998 anlässlich der geplanten Novellierung des Deutschen Homöopathischen Arzneibuches die "Aktionsgemeinschaft HAB" und schaffte es erstmals fast alle Homöopathie-Vereine und Organisationen (auch ärztliche) an einen Tisch zu bekommen.

Die Idee die Homöopathie weiterzuverbreiten, sowohl in der Öffentlichkeit wie auch in politisch verantwortlichen Gremien, ist ein weiterer Baustein, der helfen soll den HomöopathInnen den ihnen gebührenden Platz im Gesundheitswesen zu sichern und zu erhalten. Aufgrund dieser Zielvorgabe hat sich seit 1998 die Qualitätskonferenz für homöopathische Aus- und Weiterbildung in Frankfurt getroffen, um Kriterien für eine "qualifizierte" homöopathische Ausbildung zu entwickeln. Lachesis hat hier maßgeblich an den Inhalten mitgearbeitet.

Die intensive und sehr produktive gemeinsame inhaltliche Arbeit hat uns dazu geführt, den BKHD als Dachorganisation durch unsere Kooperation unterstützen zu wollen, zumal der BKHD durch seine, die Homöopathie fördernde Arbeit, eine wichtige übergreifende Aufgabe übernimmt, die von Berufsverbänden, die ja in erster Linie ihre Mitfrauen unterstützen, so nicht geleistet werden kann. In diesem Sinne sind alle Lachesis-Mitfrauen einlgeaden, der Fachgesellschaft Homöopathie in Lachesis beizutreten. Der Jahresbeitrag hierfür beläuft sich auf 10,- /Jahr. Die Mitfrauen erhalten dann zusätzlich zur "Verbandspost" wichtige, die Homöopathie betreffende Informationen, sofern diese nicht für alle Heilpraktikerinnen von Interesse sind.

 

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Der BKHD lädt die Vorstände der Mitgliedsverbände zu einem Symposium über das Gesundheitsmodernisierungsgesetz ein:

Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung hält eine Fülle von Neuerungen für die Ärzteschaft bereit. Viele von uns Heilpraktikern glaubten sich davon nicht betroffen. Bei genauerem Hinsehen mussten wir vom BKHD jedoch feststellen, dass einige der beschlossenen Gesetzesänderungen unseren Berufsstand bis ins Mark treffen können. Wir haben deshalb einen Katalog der wichtigsten Fragen zusammengestellt. Dieser ist bei weitem nicht vollständig. Schon beim ersten Durchsehen werden Sie erkennen, welche Brisanz das Gesetzeswerk auch für uns Heilpraktiker enthält. Als gemeinnütziger Dachverband haben wir lange gezögert, in dieser Sache aktiv zu werden. Andererseits drängt die Zeit und über andere Aktivitäten auf diesem Gebiet ist uns nichts bekannt geworden. Wir möchten Sie deshalb heute zu einem Symposium über das Gesundheitsmodernisierungsgesetz einladen und bitten dringend um Ihr Kommen.

Am Samstag, den 3.7.04, von 10 bis 16 Uhr,
Im Intercity Hotel, 80335 München, Bayerstraße 10, Tel. 089/44 44 4 - 0

Bitte merken Sie sich den Termin auf jeden Fall vor.
Von 10 bis 12 Uhr steht uns Herr Dr. Dieter Thomae, Mitglied des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, für Fragen zur Verfügung. Danach sollten wir nach einer kleinen Pause ein gemeinsames Vorgehen verabreden. Bitte teilen Sie uns Ihre Teilnahme kurz per Mail an andreas.zenner@gmx.net, Fax oder Brief mit.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören und auf eine fruchtbare Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Zenner
Vorstand BKHD

Fragenkatalog zum Symposium zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung am 3.7.04

  1. Zu § 231a Gesundheitskarte
    Dürfen wir diese Patientenkarte lesen? Alle Diagnosen und Befunde oder nur mit Einschränkungen? In welcher Form dürfen wir Einsicht nehmen zu welchen Kosten? Müssen wir unsere Befunde und verordnete Arzneimittel auf der Karte abspeichern?
  2. Heilberufsausweis (health care professional card)
    Ist diese auch für die Heilpraktiker vorgesehen? Zu welchen Kosten?
  3. Elektronisches Rezept
    Was passiert mit den Bonusnetzen beim Besuch eines Heilpraktikers?
  4. Zu § 81a und § 197a Fehlverhalten
    Wird dieser Paragraph auch auf die Heilpraktiker bezogen, die ja durch die Bundesbeihilfeverordnung in das System einbezogen sind?
  5. Zu § 294a Mitteilung von Krankheitsursachen (Drittverursacher)
    Könnte sich diese Verordnung nicht als faktisches Berufsverbot für die Heilpraktiker auswirken? Wer versichert in diesem Fall unsere Risiken? Müssen wir Heilpraktiker die Krankenkassen unterrichten?
  6. Chronische Erkrankungen
    Wie weit ist bei chronischen Erkrankungen noch eine Mitbehandlung möglich (Disease-Management Programm, Präventionsprogramme)
  7. Zu § 95d Fortbildungspflicht
    Ist an eine Ausweitung für andere medizinische Berufe gedacht?
  8. Zu § 13 Abs. 2 Inanspruchnahme von nicht zugelassenen Leistungserbringern
    Bezieht sich diese Regelung auch auf die Heilpraktiker?
  9. Zu § 13 Abs. 2 Kostenerstattung pflichtversicherter GKV Mitglieder
    Durch sogenannte Kombipolicen entsteht möglicherweise eine Eingriffsmöglichkeit auf unsere zivilrechtlich verankerte Dienstleistung.
  10. Zu § 139a Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit
    Welche Auswirkungen sind auf unsere Therapien und Medikamente zu erwarten? Welche Einflussmöglichkeiten bestehen von unserer Seite auf die Empfehlungen korrigierend einzuwirken?

 

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Zertifizierung von HomöopathInnen im Zweckbetrieb des BKHD

Im September 2002 haben sich die Wege der gemeinsamen Qualitätskonferenz für Aus- und Weiterbildung in der Homöopathie getrennt.
Nach sorgfältiger Abwägung u.a. auch in Diskussion mit der Mitfrauenversammlung und Teilnehmerinnen des Facharbeitskreis Homöopathie haben wir uns für die Teilnahme an der Zertifizierung im Zweckbetrieb des BKHD entschieden, als dessen Vorsitzende unsere Vorstandsfrau Bea Marcin fungiert.

Ab sofort können die Bewerbungsunterlagen für die Zertifizierung bei
Annette Kresse, Kirchberger Str. 9, 55469 Simmern (bitte mit frankiertem DIN A4 Rückumschlag) angefordert werden oder hier heruntergeladen werden: 

Annette Kresse sammelt die Bewerbungen von Lachesis und leitet sie weiter an die Zertifizierungsstelle, wo diese zur Überprüfung anonymisiert werden. Wie die Qualitätskonferenz und der angeschlossene Zweckbetrieb organisiert sind, erklärt das untenstehende Organigramm.

Parallel zur beginnenden Zertifizierung bemühen wir uns weiterhin, doch noch eine Zertifizierung gemeinsam mit den Verbänden und Schulen zu erreichen, die sich bisher für eine Zertifizierung über eine noch zu gründende Stiftung (SHZ) entschieden hatten.
Nachdem im Mai 2003 eine gemeinsame Konferenz zur Einigung stattgefunden hatte und sich die Pläne der Stiftungsgründung zerschlagen haben, hat die Qualitätskonferenz des BKHD eine Verhandlungskommission gebildet, die 2 neue Vorschläge für eine gemeinsame Zertifizierung erarbeitet hat. Über den Stand der Verhandlungen werden wir weiter berichten.

Zum Anschauen des Organigramms bitte hier klicken (extra Fenster).

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