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ANME Treffen am 9.11.11
in Wiesbaden
ANME ist ein Vereinigung, die auf europäischer
Ebene arbeitet um die traditionellen Heilmethoden zu fördern
und unsere naturheilkundlichen Arzneimittel zu erhalten in der
europäischen Gesundheitspolitik.
Seit 2011 ist Lachesis volles Mitglied bei ANME.
Das erklärte Ziel aller Organisationen, die sich in ANME
zusammengeschlossen haben, ist eine duale Gesundheitsstruktur,
in der die Naturheilkunde und die Schulmedizin als zwei gleichwertige
Heilsysteme in Europa nebeneinander stehen.
In mehreren Vorträgen wurde unsere aktuelle
Lage analysiert;
- bei den Arzneimittelherstellern gibt es einen
Generationswechsel und dadurch folgend weniger Interesse an
den traditionellen Arzneimitteln
- Arzneimittel, die sich über Jahrzehnte
bewährt haben, verschwinden langsam vom Markt, weil in
den letzten Jahren immer mehr Vorschriften erlassen wurden,
die die Zulassung erschwert haben.
- Qualität und Sicherheit werden von Land
zu Land unterschiedlich bewertet. Besonders die deutschen Behörden
nehmen diese Vorschriften sehr genau, daher haben wir viele
Medikamente verloren.
- Sicherheitsbestimmungen und Hygienevorschriften
sollten effizient und wirksam sein, aber nicht die Herstellung
von Arzneimitteln in kleineren Firmen unmöglich machen.
Der bürokratische Aufwand darf sich nicht verselbstständigen.
- Wir fordern eine Arzneimittelnovelle, dies
wurde in Brüssel auch schon zur Sprache gebracht.
- CAM = Komlementäre + Alternative Medizin:
es wird darauf hingearbeitet, dass die traditionellen Heilweisen
von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt werden.
Eingeladen war auch Dominique Delaporte ( Präsidentin
Naturale Medicine MNC )
Sie arbeitet auf europäischer Ebene an einem Ausbildungssystem
für Mediziner und Nichtmedizinern, in der gleichwertig Naturheilkunde
und Schulmedizin vertreten sind.
Das Projekt ist angegliedert an das EU Erasmus Projekt und an
das EU Leonardo Projekt und wird bisher von 8 Ländern gefördert
( z.B Frankreich, Belgien, Griechenland...), in denen es keine
Heilpraktiker gibt und Naturheilkunde nur in einer Grauzone existiert.
Sie wollen auch einen Berufsausweis einführen, wie bei den
Ärzten, mit dem europaweit gearbeitet werden kann und auf
dem Ausbildung, Fortbildungen und Berufsschwerpunkte gespeichert
sind und dabei Punkte ( credits ) vergeben.
www.reformed.de
Diese Entwicklung ist aus unserer Sicht sicherlich kritisch zu
bewerten.
FORSCHUNGSPREIS: der Preis geht an die Medizinanthropologin
Dr. Michaela Noseck, die ihre Doktorarbeit über „ Die Herausforderung
im Umgang mit den traditionellen Heilweisen „ geschrieben hat
und jetzt Leiterin des Dokumentationszentrums für alternative
Heilweisen in Österreich ist.
In ihrer Arbeit geht es erstmalig um die Beschreibung aller Heilmethoden,
durch Behandler/innen und Anwende/rinnen und Selbstversorger.
Im Gespräch erzählte sie mir von dem immensen Bruch
ab den 60er Jahren hin zur Schulmedizin in Österreich. Vorher
war die Volksmedizin die gebräuchliche Behandlungsmethode.
Jetzt sind Qualität und Sicherheit oft mit der Freiheit der
Heilkunst im Spannungsfeld.
Ihr Zentrum wird staatlich unterstützt und von der UNESCO
gefördert.
Sie selbst hat auch die traditionellen Heilweisen als immaterielles
Kulturgut für Österreich bei der UNESCO beantragt.
Homepage: www.cam-tm.com
Aikija Stapel, Vorstand
BKHD Treffen Qualitätskonferenz
29.10.2011 in Frankfurt
(Bund klassischer Homöopathen Deutschlands)
POLITIK: leider schließen immer mehr
gesetzliche Krankenkassen wie die Barmer Verträge mit dem
Zentralverein der homö. Ärzte ab. Damit bieten sie dann
klass. Homöopathie als Kassenleistung an. Der Zentralverein
gibt an seine Mitglieder inzwischen ein Homöopathiediplom
heraus, dem sich auch die Hufelandgesellschaft angeschlossen hat.
Dieses Diplom entspricht relativ genau auch unserem Homöopathiezertifikat.
AKADEMISIERUNG: die Steinbeis Universität in Berlin bietet
ab 2012 einen dualen Studiengang Homöopathie über 6
Semester an. Das Studium ist angedacht für solche von uns,
die versuchen wollen in Kliniken, Fachpraxen oder wissenschaftlich
zu arbeiten. Der Abschluß ist ein Bachelor of Science Complementary
Medicine.
Der Studiengang erfolgt in Kooperation mit dem BKHD. Unser Zertifikat
ermöglicht eine Reduktion der Studienkosten auf 9950,- Euro
( sonst 16950,-)
Mehr Informationen findet ihr unter www.shb-incom.de
SUPERVISION: es gibt nun nach einer genauen Überarbeitung
des Konzepts 2 Angebote. Einmal eine prozessorientierte Gruppe,
die sich verbindlich 2x jährlich trifft und Wochenendseminare,
auch für Neueinsteiger. Es werden reine Supervisionspraktiken
gelehrt.
FORTBILDUNG: Arbeitskreise werden als Fortbildung mit max. 15
Stunden jährlich anerkannt. (der Arbeitskreis muß von
den einzelnen Verbänden, bei uns Lachesis, anerkannt sein.)
GEBÜHREN. Leider erhöhen sich alle Gebühren, wegen
der Verwaltungskosten.
Die jähliche Gebühr für die Zertifizierten von
25,- auf 30,- Euro. Auch die Prüfungsgebühr wird angehoben
auf 535,- Euro
Treffen der Heilpraktikerverbände
am 7.9.11 in Offenbach
Anfangs gab es einen Vortrag von Carl Classen
zur Lage der Heilpraktikerschaft.
Dann folgte erstmal der Informationsaustausch:
Treffen mit der Gesundheitsministerin Steffens in NRW: ein großer
Erfolg war; dass alle HP Verbände sich einig waren, dass
das HP Gesetz nicht verändert werden darf.
Aber auf Länderebene wird das HP Gesetz leider doch diskutiert
( der Bund selbst hat kein Interesse an einer Gesetzesänderung
) , denn die Länder wollen eine Änderung wg „leichterer
Verwaltbarkeit“ der Vollzugsrichtlinien durch die Unklarheit bei
der Überprüfung der HP – Physiotherapeuten.
In Köln soll es, laut Siegfried Kämper, schon 90 Klagen
von Physiotherapeuten in den HP Stand geben.
Auf jeden Fall wird sich die Konferenz der Ländergesundheitsminister
Anfang 2012 damit befassen.
Bayern hat als erstes Land einen „ geregelten Verzug“ der Überprüfung,
gegen den anscheinend nicht klagbar ist.
Danach gab es eine Diskussion über die Gefahren der Akademisierung,
in der S. Kämper mal einen anderen Standpunkt vertrat, nämlich
dass die Hochschulen, die jetzt unsere Methoden und sogar den
Heilpraktiker anbieten, unseren Berufsstand aufwerten.
Einig waren sich Alle, wieder mehr den Stolz fühlen zu wollen
Heilpraktikerin zu sein.
Dann wurde eine gemeinsame Informationsstelle für Berufspolitik
beschlossen. (Einstimmig!!!)
Die Gutachterkommission zur Bundesbeihilfe arbeitet gut und glaubt
bald ein Ergebnis präsentieren zu können.
AMK: Die Apotheken haben eine falsche Information von ihrer AMK
bekommen und glauben daher keine „ Drogen“ mehr in Teemischungen
beigeben zu dürfen. Dürfen sie aber doch, in den vorgeschriebenen
Mengen. Dazu leider erst später mehr.
Fortbildungsrichtlinie: es gab einen gemeinsamen Vorschlag der
Fachgesellschaften für ein gemeinsames Qualitätssiegel
mit Mindestanforderungen für die Fortbildungspflicht.
Die Diskussion darüber kam aber nicht zu einem gemeinsamen
Ergebnis. Die meisten Verbände dokumentieren die Fortbildungen
ihrer Mitglieder schon und wollen nicht noch ein weiters Siegel.
Beim nächsten Treffen wird die Acon ein Öffentlichkeitskonzept
für die Verbände in den neuen Medien vorstellen.
Die nächste Konferenz wird von uns ausgerichtet, die Räumlichkeiten
stellen die TCMler. Sie findet am 7.3 2012 in Offenbach statt.
Aikija Stapel
Neues aus der Berufspolitik
(März 2011)
Am 16.03 11 waren Lissy Schonauer – Schütz
und ich (Aikija Stapel) bei einem Treffen der HP-Verbände
in Bonn. Zusammengefaßt sind dies die neuen Entwicklungen:
- Notfallmedikamente: Es gibt die Möglichkeit
für uns die Notfallmedikamente DEXAMETHASON und EPINEPHRIN
( Anaphylaxie) in den Apotheken zu bekommen. Dafür brauchen
wir unseren Personalausweis und die HP Urkunde und wir müssen
erwähnen, dass wir die Medikamente im Rahmen der Neuraltherapie
benötigen.
Falls sich die Apotheke weigert, kann man sich an die Landesapothekenkammer
wenden.
Lagerung, Verwendung und Entsorgung der Medikamente müssen
genau dokumentiert sein.
- TCM : die Lage für die Tcm Therapeuten
hat sich entspannt. Die Bedrohung durch die Iso- Nominierung
der Chinesen scheint erstmal gebannt.
Aber es werden faktisch alle Fertigpräperate verschwinden,
da die Hersteller sich weder um die Zulassung noch um die Registrierung
gekümmert haben
Aber das individuelle Rezeptieren der chinesischen Drogen ist
weiterhin möglich und wird auch nicht eingeschränkt.
- Registrierte hom. Arzneimittel: die
Werbung ist für die Hersteller weiterhin nicht möglich,
auch nicht in unseren Zeitschriften. Das heißt wir werden
wie Laien behandelt und bekommen keine Produktinformation mehr.
Wir einigen uns darauf, gemeinsam mit den Herstellern auf eine
Änderung des Arzneimittelgesetzes hinzuarbeiten.
- Beihilfe: Die Bundesbeihilfe wird diesen
Sommer neu verhandelt.
Wir einigen uns darauf, gemeinsam Vertreter in das Ministerium
zu schicken, die für uns die Verhandlungen führen
sollen.
- Eingeschränkte HP Erlaubnis: in
den HP Verbänden gibt es bisher noch keine einheitliche
Umgangsweise mit den eingeschränkten Hps ( bisher erst
Psychotherapie und Physiotherapie ). Auch wir werden diskutieren
müssen, ob wir sie in unseren Verband aufnehmen wollen.
- Fortbildungsrichtlinie: es besteht weiterhin
der Wunsch nach einer gemeinsamen Fortbildungsrichtlinie der
HP Verbände, und weiterhin möchten die Fachgesellschaften
gerne ihr Konzept durchsetzen und uns ihr Punktesystem aufdrücken.
Biher wurde sich aber nur darauf geeinigt, dass es eine Fortbildungsrichtlinie
geben soll und das es einen Mindeststandard geben wird, aber
noch nicht wie der aussehen soll.
- Marketing: Die Acon wird bis zum September
ein Marketingkonzept für unseren Beruf erstellen.
Aikija Stapel
Vorstand
März 2011
Neues aus der Berufspolitik
Zuerst die positive Nachricht: die Heilpraktikerverbände
arbeiten wieder zusammen.
Es gibt jetzt 2 – 3 gemeinsame Treffen der Vorstände im Jahr.
Auf diesen Versammlungen werden einerseits die berufspolitischen
Entwicklungen in Deutschland und der EU besprochen und andererseits
gibt es Bestrebungen auch intern wieder verstärkt zusammenzuarbeiten.
Diskutiert werden momentan eine gemeinsame Pressearbeit, ein Fortbildungskatalog
aller Verbände und eine eventuelle Rentenversicherungsmöglichkeit
für HP’s.
Eine gemeinsame Fortbildungsrichtlinie ist in Arbeit.
Das nächste Treffen ist am 16.03 11 in Bonn.
In der EU gibt es inzwischen eine Datensammlung
zur europäischen Naturheilkunde, die CAM genannt wird, Koordinator
ist Dr. Weidenhammer.
Im deutschen Gesundheitssystem kommen einige Änderungen auf
uns zu: die Akademisierung schreitet fort. Ab 2011 wird es den
Bachelor für TCM geben, Osteopathie, Naturheilkunde und Homöopathie
sind in Planung ( Steinbeis Stiftung Berlin ) , auch andere Privatuniversitäten
zeigen Interesse. In Dresden gibt es eine 5jährige Ausbildung
zum Master of Science für Ostheopathie.
Gleichzeitig wird der eingeschränkte HP Titel für Physiotherapeuten
eingeführt, für andere Heilberufe ist er in Diskussion
( zB. Hebammen ).
Wir werden besprechen müssen, ob wir unseren
Verband auch für andere Heilberufe öffnen.
Beihilfe Saarland: wir haben darauf wenig Einflussmöglichkeiten,
weil das Sache der jeweiligen Verwaltungsgerichte ist. So zahlt
uns in Bremen die Beihilfe schon seit über 20 Jahren nicht.
Hom. Komplexmittel: seit Mitte Oktober 2010 gilt das Urteil aus
Stuttgart, dass Firmen ihre homöopathischen Komplexmittel
nicht mehr bewerben dürfen, auch nicht bei Fachpublikum.
Das heißt ihre Indikation darf nur noch auf dem Beipackzettel
stehen. Die Firma Phönix hatte geklagt und hat verloren.
Homopathische Kassenärzte: gesetzliche Krankenkassen
bieten Homöopathie an, aber nur mit Ärzten, mit denen
sie Verträge abgeschlossen haben. Wir werden sehen, was das
für Auswirkungen auf unsere Praxen und auf die Qualität
von hom. Behandlungen hat.
Es gibt eine Untersuchung zur Biopiraterie von Lachesis durch
Silke Willers, Regionalstelle Nord. Befragt wurden naturheilkundliche
Arzneimittelhersteller.
Und nochmals für Alle: seit ca. 1 ½
Jahren gibt es das Verbot eine Arzneimittelprüfung durchzuführen.
Die Arzneimittelkomission wird bei Zuwiderhandlung durch die Staatsanwaltschaft
versuchen Anklage wegen Menschenversuchen zu erheben.
Arzneimittelprüfungen dürfen nur noch app. Ärzte
durchführen, die über eine Zusatzqualifikation verfügen
und die nach den Ethikrichtlinien der Arzneimittelkomission arbeiten.
Ebenso sind homöpathische Verreibungen nicht zulässig,
da es uns nicht erlaubt ist Arzneimittel herzustellen.
Aikija Stapel
Vorstand
Okt 10
Aktuelles Urteil zur
Erstattung durch die Beihilfe
Die Vorstände von VKHD, BKHD, BKHD-Qualitätskonferenz
und SHZ haben eine Info herausgegeben zur aktuellen Situation
um GebüH und Beihilfeerstattung.
Download (PDF)
Zusammenstellung des Bundesverwaltungsamtes:
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und
beihilfefähige Höchstbeträge:
Download A5 (PDF)
Download A4 (PDF)
Qualitätssicherung
in einer globalisierten Welt
Zertifikate und Biopiraterie - auch bei indigenen Heiler/innen
in Mexiko ein umstrittenes Thema
Vom 21. – 24. Mai
2009 fand die 45. Lachesis-Verbandstagung „Heilen und heil werden“
statt, eine Begegnung von indigenen und europäischen Heilweisen.
Heilerinnen der Maya-Kultur in Chiapas, einer abgelegenen Bergregion
in Mexiko, und Heilpraktikerinnen aus Deutschland trafen sich
zum interkulturellen Erfahrungsaustausch.
Die Arbeit dieser
Heilerinnen in Mexiko ist eingebunden in ein von den Indigenas
aufgebautes Zentrum für traditionelle indianische Medizin.
Dieses Zentrum wurde von ihnen gegründet, um das Wissen über
diese Medizin zu bewahren und weiter zu entwickeln. Die Medizin
der Tzeltal- und Tzotzil-Indigenas beruht auf tausendjähriger
Erfahrung und ausgiebigem Kontakt zwischen Mensch und Natur. Es
ist ein ganzheitlicher Therapieansatz, der den Körper, die
Seele und die Regeln der Gemeinschaft mit einbezieht. Heute existieren
dort fünf verschieden Bereiche: Heiler/in, die den Puls fühlt;
Heiler/in, die in den Bergen betet; Heiler/in, die die Knochen
kennt; Heiler/in, die die Pflanzen kennt, und die Hebamme.
Neben dem interessanten
fachlichen Austausch wurde auf dem Treffen auch über das
Thema Qualitätssicherung gesprochen. An dem Beispiel der
Hebammen und der Pflanzenheilkundigen in Mexiko wurde deutlich,
wie die Globalisierung alle Gebiete der Welt trifft.
Die staatliche Gesundheitsversorgung in dieser Region ist im Allgemeinen
schlecht. Um diese zu verbessern hat die Regierung angefangen,
eine zertifizierte Hebammen-Ausbildung anzubieten. Diese Ausbildung
greift einerseits Teilaspekte aus dem ganzheitlichen Ansatz der
traditionellen Medizin auf und vermittelt andererseits schulmedizinisches
Wissen. Die schwangeren Frauen bevorzugen die zertifizierten Hebammen,
da sie das Zertifikat als Qualitätsmerkmal ansehen. Nun ist
die Zahl der Komplikationen seit Einführung des Zertifikats
gestiegen. Bei der empirischen Erhebung der Zahlen wird aber kein
Unterschied gemacht, ob die Schwangere von einer zertifizierten
oder traditionellen Hebamme begleitet worden ist. Die traditionellen
Hebammen fühlen sich zu Unrecht in Misskredit gebracht. Denn
was bedeutet die Zertifizierung: Es liegt der Verdacht nahe, dass
es nur um die Festschreibung eines Minimalstandards geht – sicher
notwendig – aber eben nur das Minimum an hygienischem und medizinischem
Wissen – wobei die westlich orientierte Schulmedizin das Minimum
festlegt. Die Erfahrung durch das praktische Lernen bei der traditionellen
Hebamme, welches viel Wissen über die Geburtshilfe hinaus
vermittelt, wird bei den Zertifikaten kaum oder nur unzureichend
berücksichtigt. Auch aus diesem Grund haben sie sich zusammen
geschlossen, um in dem Zentrum den ganzheitlichen Aspekt der traditionellen
Heilweise der Bevölkerung nahe zu bringen und die Wertschätzung
der eigenen Kultur und Tradition zu erhalten.
Ein weiteres Beispiel
für den mangelnden Respekt und die geringe Beachtung von
Zusammenhängen ist die Vereinnahmung des indigenen Pflanzenwissens
durch die westlich orientierte Medizin. Die pflanzenheilkundigen
Frauen berichteten uns, dass die zur Heilung benötigten Pflanzen
jeweils frisch geerntet werden. Die Ernte erfolgt mit Achtsamkeit
und unter Berücksichtigung des Naturschutzes. In den letzten
Jahren sind in die Bergregionen Vertreter aus europäischen
Ländern gekommen, um dort Pflanzen sammeln und in Monokulturen
anbauen zu lassen, die in Europa als Heilmittel Verwendung finden.
Diese Biopiraterie gipfelt darin, dass die Firmen für diese
Pflanzen Patente angemeldet haben. Das heißt, dass die Bevölkerung
vor Ort zwar wie bisher die Pflanzen sammeln kann, doch rechtlich
ist es ihnen nicht mehr gestattet, daraus Arzneimittel herzustellen
und in der Heilkunde einzusetzen. Den Indigenas ist dies unvorstellbar.
In ihrem Zentrum schließen sie sich auch zusammen, um dieser
Biopiraterie entgegen zu treten.
Während der Tagung drängten sich uns als Heilpraktikerinnen
und Vertreterinnen der Naturheilkunde in Europa immer wieder Parallelen
zu unserer Geschichte und derzeitigen politischen Situation auf.
Dort wie hier geht es um den Schutz traditioneller Heilweisen
und die Erhaltung der Therapiefreiheit.
Ebenfalls sind die
Parallelen zur Qualitäts- und Zertifizierungsdebatte erstaunlich,
obwohl die kulturellen und sozialen Grundlagen so unterschiedlich
sind. Unsere Fragen sind sich ähnlich: Bietet Zertifizierung
Qualität? Wer wird geschützt: Patient/innen oder bestimmte
Therapieansätze? Wer hat Zugang zu welchen Heilmitteln, welche
Beschränkungen werden auferlegt, wer hat die Definitionsmacht?
Bisher hat die Einführung von Standards in der Regel zur
Reduzierung auf nach Maßstäben der evidenzbasierten
Medizin überprüfbares Wissen geführt. Bei aller
Berechtigung, eine Diskussion zu Qualitätssicherung zu führen
und Kriterien für Qualität festzulegen, müssen
wir offen bleiben für die Ganzheitlichkeit des Heilungsprozesses
– das ist unsere Stärke.
Mehr Informationen:
Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
Mehr Infos: www.medicinamaya.org
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des Artikels (PDF-Datei, 44 KB)
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HP
& HPP bei LACHESIS e.V.
Berufsverband für Heilpraktikerinnen jetzt auch für
Heilpraktikerinnen mit der
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie
(HPP)
Grundlage für
Heilpraktikerinnen für Psychotherapie (HPP) ist ein
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.01.1993. Hiernach
müssen die Gesundheitsämter eine Überprüfungsmöglichkeit
anbieten.
Es handelt sich um eine Berufserlaubnis zur Ausübung der
Heilkunde ohne Bestallung (wie HP auch), allerdings ausschließlich
auf dem Gebiet der Psychotherapie (sog. eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis).
Seit Jahren erreichten LACHESIS immer wieder Anfragen
zur Mitgliedschaft von Heilpraktikerinnen mit der Erlaubnis zur
Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie.
Auch wenn eine Frau vorher schon als Förderin am Vereinsgeschehen
teilnehmen konnte, war ihr laut Satzung z.B. das Stimmrecht in
der Mitfrauenversammlung verwehrt.
Da bei einer Abstimmung 1998 die aktive Mitgliedschaft
dieser Frauen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wurde, war dies
bis zu der neuen Abstimmung nicht möglich.
Auf der MV im Mai 2008 wurde mit sehr großer Mehrheit beschlossen,
auch HPPs als gleichberechtigte Mitfrauen im Berufsverband willkommen
zu heißen.
Dass nun ein anderes Ergebnis erzielt wurde, liegt
sicherlich daran, dass im Jahr 1998 erst wenige Kolleginnen mit
der eingeschränkten Erlaubnis arbeiteten. In den letzten
Jahren ist die Zahl der HPPs kontinuierlich gestiegen. Außerdem
hatten die Strukturen in LACHESIS vor 10 Jahren noch nicht die
Professionalität erreicht wie heute.
Sehr hilfreich zur positiven Entscheidungsfindung
war das 2002 beschlossene WERTPAPIER, in dem LACHESIS die Werte
des Berufsverbandes zusammengetragen hat (Auszug):
Wir schätzen unsere Vielfalt als Heilpraktikerinnen.
Wir wissen um den Wert unserer Arbeit und wahren kollegiale Fairness.
Wir achten auf Transparenz und Freigebigkeit gegenüber Klientinnen
und Kolleginnen
in Bezug auf unser fachliches und persönliches Wissen und
Können.
LACHESIS hieß schon immer "Berufsverband
für Heilpraktikerinnen". Nun tragen wir der Entwicklung
Rechnung und stehen HPs und HPPs gleichermaßen offen: allen
Frauen, die eine frauenorientierte feministische Naturheilkunde
fördern und praktizieren wollen.
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Flyer
vom Bündnis für Selbstbestimmung in der Medizin
Für Therapiefreiheit und die uneingeschränkte
Verfügbarkeit komplementärmedizinischer Arzneien
Das Bündnis
für Selbstbestimmung in der Medizin fordert
für die anstehenden Wahlen:
(1) Wahlfreiheit der Therapieform
(2) Therapiefreiheit für Ärzte und Heilpraktiker
(3) uneingeschränkte Verfügbarkeit der vollen Produktviel-falt
komplementärmedizinischer Arzneimittel in hoher Qualität
(4) Erstattungsfähigkeit von Therapieformen und Arzneimit-teln
der Komplementärmedizin innerhalb der Regel-versorgung
(5) Mitwirkung von Experten der jeweiligen Therapierich-tungen
mit Entscheidungskompetenz u.a. im Gemein-samen Bundesausschuss
(G-BA)
Der Bürger hat
ein Recht auf Selbstbestimmung in der Medizin!
Wir setzen uns dafür ein. Helfen Sie mit!
Download Flyer
als PDF (128 KB)
Musterbrief für eigene Aktivitäten: Download
(Word-Datei, 23 KB)
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Informationen zu Verdachtsfällen
auf Impfkomplikationen sowie von Verdachtsfällen schwerwiegender
Nebenwirkungen im Netz
Auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts
ist eine Datenbank verfügbar, in der Informationen zu Verdachtsfällen
auf Impfkomplikationen sowie von Verdachtsfällen schwerwiegender
Nebenwirkungen für in Deutschland zugelassene Impfstoffe
abgerufen werden können.
Unter www.pei.de
kommt frau auf die Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts.
Es gibt zahlreiche Imformationen, bevor frau die Datenbank ansehen
kann, dazu bitte
hier
anklicken.
Direkt zur Datenbank gelangt frau
mit diesem
Link.
Unter "Listenansicht" (ganz
oben) findet sich die gesamte Liste der Nebenwirkungen aller Impfungen.
Unter "Suchen" lassen sich aber verschiedene Auswahlen
treffen, um dann zu speziellen Impfungen oder Impfstoffen die
Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen zu sichten.
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Pressemitteilung des Bundesverbandes der
Frauengesundheitszentren
zur HPV-Impfung
- unterzeichnet von Lachesis e.V. -
Mit Kanonen auf Spatzen schießen?
Die Ungereimtheiten der HPV-Impfung
Der Bundesverband der Frauengesundheitszentren
und zahlreiche (Frauen)Gesundheitsorganisationen sind alarmiert.
Vor einem Jahr wurde der Impfstoff Gardasil(r) zugelassen - beworben
als "Impfung gegen Krebs". Diese pauschalisierte Aussage
ist irreführend und entspricht so nicht der Wahrheit, denn
es gibt keine Impfung gegen Krebs. Richtig ist: Die Impfung wirkt
präventiv gegen die Humanen Papilloma Viren (HPV) 6, 11,
16 und 18. Von diesen sind die Virustypen 16 und 18 nach heutigem
Wissen für ca. 70 Prozent aller Gebärmutterhalskrebserkrankungen
mitverantwortlich. Es gibt mindestens elf weitere HPV-Typen, die
ebenfalls an der Entstehung dieses Krebses beteiligt sein können.
Die Impfung bietet demzufolge keinen Schutz vor Gebärmutterhalskrebs
insgesamt. Zu befürchten ist, dass aufgrund dessen die Krebsfrüherkennungsuntersuchung,
die weiterhin wichtig ist, weniger in Anspruch genommen wird.
Auch besteht die Gefahr, dass die Benutzung von Kondomen zurückgeht,
die einen großen Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen
bieten.
Doch damit nicht genug. Auch die Deutung der Zahlen
und die Verbindung zwischen HPV-Infektionen und Gebärmutterhalskrebs,
mit denen die Impfung verkauft wird, werden nicht differenziert
genug und damit nicht korrekt dargestellt. Es wird von der "zweithäufigsten
Krebserkrankung junger Frauen (15 - 44 Jahre) gesprochen - was
stimmt - doch verschwiegen, dass in dieser Altergruppe Krebserkrankungen
insgesamt höchst selten sind und von Gebärmutterhalskrebs
eher ältere Frauen ab 60 Jahren betroffen sind.
Die ImpfbefürworterInnen möchten alle
Mädchen ab dem 13. Lebensjahr impfen. Man könnte meinen,
dass es sich bei Gebärmutterhalskrebs um eine sehr häufige
Erkrankung handelt. Dem ist aber nicht so. Nur 3,16% aller Krebsneuerkrankungen
und 1,8 % aller Krebstodesfälle von Frauen in Deutschland
gehen auf ihn zurück. Und diese wären auch ohne Impfung
größtenteils vermeidbar gewesen. Zwar ist die Infektion
mit HP-Viren häufig. Circa 80 % der Menschen haben sie im
Laufe ihres Lebens - meist ohne sie zu bemerken, denn das Immunsystem
macht sie unschädlich. 10% dieser Infektionen bleiben bestehen
und können Zellveränderungen hervorrufen. Nur ca.1 bis
3% entwickeln sich über einen Zeitraum von 12 bis 15 Jahren
zu einem Gebärmutterhalskrebs. Die Zellveränderungen
(Dysplasien) sind bei der so genannten Krebsvorsorge mit dem Pap-Test
meist gut zu erkennen und zu behandeln. Oft heilen sie von selbst
aus.
Einen möglichen Schutz vor Gebärmutterhalskrebs
bietet die Impfung also nur einem kleinen Anteil betroffener junger
Frauen. Belege, dass durch die Impfung die Rate an Gebärmutterhalskrebs
wirklich gesenkt wird, gibt es bisher nicht. Wie auch - die zu
Grunde liegenden Studien laufen erst seit fünf Jahren. Und
so schnell entwickelt sich kein Krebs am Gebärmutterhals.
Ob die Impfwirkung fünf Jahre oder länger anhält,
weiß heute niemand.
Unklar ist auch, ob - wie bei Masern - andere
HPV-Typen, die dann schwieriger zu behandeln sind, die Stelle
der HPV 16 und 18 besetzen werden.
Würden sich alle Mädchen und junge Frauen
zwischen 12 und 17 Jahren, wie von der Ständigen Impfkommission
(STIKO) empfohlen, nun impfen lassen, würde das im ersten
Jahr über eine Milliarde Euro an Kosten für das deutsche
Gesundheitssystem bedeuten. In jedem weiteren Jahr kämen
ca. 200 Millionen dazu, wenn die jeweils zwölfjährigen
Mädchen dann zur Impfung gingen. Zudem werden bereits jetzt
Frauen, die älter als 17 Jahre sind, geimpft, ohne vorherigen
Test darauf, ob sie bereits Kontakt mit HP-Viren hatten. Dies
verursacht weitere Kosten. Der Nachweis eines Nutzens steht aus.
Viele Milliarden Euro werden so investiert und fehlen an anderer
Stelle. Es stellt sich die Frage, warum die Krankenkassen dies
mitmachen.
Mehr Zeit und größere Sorgfalt für
die Bewertung der neuen Impfung sowie Verhandlungen zur Preisreduktion
(Deutschland: 465 , USA 280 ) wären dringend
von Nöten gewesen. Die aggressive Propagierung einer Impfung,
deren Nutzen überschätzt wird und deren Kosten immens
sind, ist fragwürdig. Panikmache und Indoktrination, wie
zurzeit betrieben, sind sicherlich keine guten Ratgeber. Wir fordern
umfassende und unabhängige Informationen zur HPV-Impfung,
eine Überprüfung der Zulassung und eine Verringerung
der Kosten - im Interesse der Mädchen und Frauen.
Die Pressemitteilung als PDF Datei incl.
der Unterzeichnerinnen:
Download (51 KB)
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HPV - teure Impfung
mit wenig Nutzen
Informationsveranstaltungen
zur HPV-Impfung
Aus aktuellem Anlass haben wir uns als Berufsverband
entschlossen bundesweit Veranstaltungen zum Thema HPV-IMPFUNG
zu organisieren. Aufgrund der massiven Werbung für diese
Impfung, sehen wir uns veranlasst, unabhängig von finanziellen
Interessen, Kolleginnen kritische Informationen zukommen zu lassen.
Impfung "gegen" Gebärmutterhalskrebs?
In einer groß angelegten Marketingkampagne ist es dem Hersteller
des neuen Impfstoffes gegen krebsauslösende HP-Viren gelungen,
MedizinerInnen und Krankenkassen von der zwingenden Notwendigkeit
dieser Impfung zu überzeugen. Es wird die Hoffnung geschürt,
dass somit Gebärmutterhalskrebs vermieden werden kann. Etwa
80% aller Menschen infizieren sich im Laufe ihres Lebens mit HPV,
bei den meisten heilt die Infektion von alleine wieder aus. Bei
ca. 1% der Frauen kommt es in der Folge zu Gebämutterhalskrebs.
1,8 % aller Krebstodesfälle von Frauen in Deutschland ist
auf Gebärmutterhalskrebs zurückzuführen. D.h.,
Gebärmutterhalskrebs ist keine sehr häufige Erkrankung
in Deutschland und zudem meistens gut behandelbar.
Der viel beworbene Impfstoff schützt nach den neuesten Studien
in der Praxis zu 44 % gegen HP-Viren der Stämme 16 und 18.
Gegen 46 % der Viren schützt er nicht. Entsprechend der Studie
wirkt der Impfstoff nicht bei Frauen, die schon infiziert sind.
Das bedeutet, die Impfung ist nur für die Zielgruppe der
12 bis 17jährigen Mädchen vorgesehen. Genau die Personengruppe,
die in keiner Studie mit aufgenommen war. Langzeitstudien gibt
es bisher in keiner der getesteten Gruppen, die Studien liefen
höchstens über 5 Jahre. Eine Impfung ersetzt zudem nicht
den qualitätsgesicherten Abstrich zur Krebsfrüherkennung,
den sogenannten PAP-Abstrich.
Um diesem Jubelgesang über die neue Impfung
etwas entgegenzusetzen, ist es dringend notwendig, Frauen unabhängige,
umfassende und zutreffende Informationen zu bieten.
Termine: hier
Sollten Sie Interesse haben in Kooperation mit
uns eine Informationsveranstaltung zu organisieren, dann melden
Sie sich in der Geschäftsstelle.
Informationen:
Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
Internetadressen zu Gebärmutterhalskrebs, HPV und zur
Impfung:
Pressemeldung
Erste Zentrale Homöopathie-Prüfung Deutschlands
Vom 16. – 18. November 2007 fand in den Räumen des Homöopathie-Forum
e.V. in München-
Gauting die erste Zentrale Homöopathie-Prüfung Deutschlands
statt.
Es ist kein Zufall, dass die Qualitätskonferenz des BKHD
e.V. für ihre erste Zentrale Homöopathie Prüfung
die Räumlichkeiten der Akademie für Homöopathie
in München-Gauting wählte: vor 16 Jahren startete hier
das Homöopathie-Forum e.V. mit der ersten Homöopathie-Fachausbildung
Deutschlands.
Die Prüflinge – allesamt weiblichen Geschlechts und aus dem
hohen Norden angereist – hatten es nicht leicht. An drei Tagen
stellten Sie ihr gelerntes homöopathisches Fachwissen unter
Beweis. Am ersten Tag beantworteten sie 180 Multiple- Choice-Fragen
zur Theorie der Homöopathie und Materia Medica. Am zweiten
Tag stand die Bearbeitung von zwei akuten Kasuistiken auf dem
Programm. Ein langer chronischer Fall mit mehreren Folgebehandlungen
schloss die anspruchsvolle Prüfung ab.
Die Vertreterinnen der Prüfungskommission der Qualitätskonferenz
des BKHD korrigierten die geleistete Arbeit jeweils am selben
Tag, so dass den Kolleginnen, die seit Jahren als Homöopathinnen
praktizieren, gleich am Sonntag das Bestehen der Prüfung
mitgeteilt werden konnte.
Gemeinsam mit den glücklichen Prüflingen und Prüfern
freute sich Angela Baral, Vorstandssprecherin des BKHD e.V., in
dem Bewusstsein, einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Klassischen
Homöopathie in Deutschland gemacht zu haben: „Nur mit durchgehend
hoher Qualität in homöopathischer Aus- und Weiterbildung
kann man gegen die Konkurrenz bestehen“.
Die nächste zentrale Prüfung ist für Herbst 2008
geplant.
Details finden Sie unter www.homoeopathie-qualitaetssicherung.de.
Schwaig, 19.11.2007
Qualitätskonferenz des BKHD e.V.
Download der Pressemitteilung
als PDF Datei (83 KB)
nach
oben
BfArM in
Dialogue – Homeopathic Medicinal Products in Europe
Präsentation von Carl Classen
für das „Anwenderbündnis zum Erhalt homöopathischer
Arzneimittel AEHA“, bei dem der BKHD mitarbeitet, bei der Veranstaltung
des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM) mit dem Titel „BfArM in Dialogue – Homeopathic Medicinal
Products in Europe“ am 18. Juni 2007.
Download der Präsentation:
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Angst
vor Brustkrebs - informiertes Handeln in Vorsorge, Diagnose und
Therapie
Informationsveranstaltungen zu Mammographie-Reihenuntersuchungen
Aus aktuellem
Anlass haben wir uns als Berufsverband entschlossen eine bundesweite
Veranstaltungsreihe zum Thema Mammographie zu organisieren. Auch
wenn in einigen Mammographie-Referenzzentren Informationsveranstaltungen
stattfinden, sehen wir uns veranlasst, unabhängig von finanziellen
Interessen, den betroffenen Frauen kritische Informationen zukommen
zu lassen.
Ein bundesweites Mammographiescreening
gibt gesunden Frauen zwischen 50 und 65 Jahren die Möglichkeit
alle 2 Jahre die Brust röntgen zu lassen. Ziel dieser Reihenuntersuchung
ist, durch Früherkennung die Streuung durch den Brustkrebs
im Organismus zu verhindern und ihn mittels Entfernung (Operation),
Chemotherapie und Hormontherapie frühzeitig zu behandeln.
Es gibt viele Fragen in diesem
Zusammenhang:
- Welche Relevanz hat die Strahlenbelastung
im Verhältnis zu einer frühzeitigen Diagnose?
- Was bedeutet eine frühzeitige
Diagnose für die Patientin und welche Chancen hat sie?
- Gibt es eine echte Brustkrebsvorsorge?
- Welches sind die derzeitig
diskutierten Auslöser für Brustkrebs und wie können
wir unsere Brüste schützen?
- Ist Krebs ein Damoklesschwert
und welche Fragen tauchen mit diesem Begriff auf.
Thema des Vortrags werden auch
weitere Brustkrebsdiagnosemöglichkeiten sein.
Wir wollen mit diesen Vorträgen
sowohl Klientinnen als auch Therapeutinnen erreichen
Termine:
- zur Zeit keine -
Sollten Sie Interesse haben in Kooperation
mit uns eine Informationsveranstaltung zu organisieren, dann melden
Sie sich in der Geschäftsstelle.
Referentinnen:
Sigrid Schellhaas, HP, zertifizierte Mamma Care Spezialistin,
Beraterin im Frauengesundheitszentrum
Elisabeth Benzing, HP, zertifizierte Mamma Care Spezialistin
Doris Braune, HP, Mitarbeiterin FFGZ Stuttgart, Mitautorin der
Brustkrebsbroschüre
Informationen:
Berufsverband für Heilpraktikerinnen
LACHESIS e.V.
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
Email:
, www.lachesis.de
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zu der Veranstalungsreihe:
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Informationen zur Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis
für Heilpraktikerinnen
Als Heilpraktikerinnenverband
möchten wir gerne über die Möglichkeit der Kostenübernahme
durch private Krankenkassen und Zusatzversicherungen informieren.
Viele Versicherungsunternehmen versprechen werbewirksam eine Übernahme
der Heilpraktikerkosten in voller Höhe. Wie viel tatsächlich
erstattet wird, ist von zahlreichen Bedingungen abhängig.
Die Erstattungsfähigkeit ist je nach Krankenversicherung
unterschiedlich. Die Erstattungshöhe orientiert sich an dem
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH),
manchmal zusätzlich an dem Hufelandverzeichnis.
Diese Verzeichnisse sind für die Heilpraktikerin rechtlich
nicht bindend.
Sie kann ihr Honorar frei gestalten.
Eine individuelle Vereinbarung ist häufig notwendig, da die
in der GebüH aufgeführten Therapieverfahren und Gebühren
aus dem Jahre 1985 stammen. Viele Therapieverfahren sind dort
nicht aufgeführt, einige Verfahren werden nur bei bestimmten
Beschwerden erstattet und die Höhe der Vergütung entspricht
nicht den heute angemessenen Honorarsätzen.
Die Qualität der naturheilkundlichen
Behandlung liegt in der speziellen Kompetenz der Heilpraktikerin.
Ganzheitliche Diagnose- und Therapie-Verfahren, Erfahrung und
Wissen fließen in das Behandlungskonzept ein.
Diese sorgfältige, ganzheitliche Behandlungsweise lässt
sich nicht auf das isolierte Therapieren einzelner Beschwerden
reduzieren, um aus formalen Gründen den Ziffern der veralteten
Gebührenordnung und der Erstattungsfähigkeit gerecht
zu werden.
Die erforderlichen therapeutischen Maßnahmen und das Honorar
wird die Heilpraktikerin offen legen. Auf Wunsch wird sie über
eine prinzipielle Erstattungsfähigkeit im Rahmen der GebüH
informieren.
Sofern bei den besprochenen und
aus medizinisch - therapeutischer Sicht sinnvollen Behandlungsmaßnahmen
eine Erstattung im Prinzip infrage kommt, stellt die Heilpraktikerin
nach jeder Behandlungsphase eine auf die Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit
abgestimmte Rechnung. Eine Gewähr für die volle Übernahme
der Kosten durch die Versicherung kann jedoch nicht übernommen
werden, da die Erstattungsregelungen einem gewissen Wandel unterliegen
und in vielen Fällen auch die Erstattung von einer Einzelfallentscheidungen
abhängig ist.
Als Berufsverband raten wir, sich
bei Abschluss eines Versicherungsvertrags genau danach zu erkundigen,
welche Verfahren zu welchen Sätzen und bei welchen Diagnosen
erstattet werden.
Berufsverband
für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V.
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
Email:
, www.lachesis.de
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Informationen:
Link zum Gebührenverzeichnis
für HeilpraktikerInnen (GebüH):
http://www.heilpraktiker-online.com/kostenlos/gebuehrenordnung.html
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Hersteller homöopathischer Mittel
fordern bessere Gesetze
Baden-Württemberg ist deutschlandweit führend,
was die Herstellung homöopathischer und anthroposophischer
Arzneimittel betrifft: Über 50 mittelständische Unternehmen
produzieren dort und sichern somit Tausende von Arbeitsplätzen.
Vertreter der Unternehmen Deutsche Homöopathie-Union (DHU),
Biologische Heilmittel Heel GmbH, WALA sowie Weleda AG trafen
vergangene Woche in Brüssel mit Mitgliedern des EU-Parlaments
aus Baden-Württemberg zusammen. Die vier Firmen zeichnen
sich durch ihre Tradition, hohe Qualitätsstandards, wachsende
Beschäftigungszahlen und durch ihr Bekenntnis zum Standort
Baden-Württemberg aus.
Die Unternehmen, die sich im „KompetenzForum Homöopathie
und Anthroposophie", einer Initiative des BPI Landesverbandes
Baden-Württemberg (Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
e. V.), organisiert haben, erläuterten den Europapolitikern
Rainer Wieland (CDU) und Dr. med. Thomas Ulmer (CDU) die Besonderheiten
dieser Therapierichtungen vor allem hinsichtlich der Herstellung
ihrer Arzneimittel. Zudem betonten sie, wie unabdingbar angemessene
gesetzliche Rahmenbedingungen für ihre Betriebe seien.
Die Geschäftsführer Ralph Schmidt (Heel),
Patrick Sirdey (Weleda AG), Dr. Johannes Stellmann (WALA) sowie
Franz Stempfle (DHU) wiesen, unterstützt von Nand De Herdt,
dem Generalsekretär des europäischen Verbandes homöopathischer
und anthroposophischer Arzneimittelhersteller ECHAMP darauf hin,
dass manche Gesetzgebung gerade auf europäischer Ebene viel
zu wenig auf die Besonderheiten der homöopathischen und anthroposophischen
Arzneimittel eingeht und damit Wachstum überaus gefährde.
So sei es beispielsweise nicht sinnvoll, die selben Maßstäbe
„eins-zu-eins“ anzulegen wie für chemisch definierte Arzneimittel.
Ebenso sei auch der Vielfalt der Arzneimittel der Homöopathie/Anthroposophie
Rechnung zu tragen, die sich u. a. in vielen hundert notwendigen
Präparaten zeige.
Quelle
19.02.2007
Gesundheitsreform
und Zwangs-Vorsorgeuntersuchungen
Gesundheitspolitik weiterhin Lobbyarbeit für Krankenkassen.
Kostenentlastung der Krankenversicherungen auf dem Rücken
schwerstkranker Menschen.
- Presseerklärung -
Der Berufsverband für Heilpraktikerinnen
LACHESIS e.V. kritisiert den vorliegenden Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform
und sieht in dem Zwang zur Vorsorge das Grundrecht auf körperliche
Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht der Patientin/des
Patienten in Frage gestellt. In der Gesundheitsreform 2006 wird
für chronisch Kranke die Belastungsgrenze für Zuzahlungen
von den allgemein geltenden 2 % auf 1 % der Einnahmen zum Lebensunterhalt
reduziert. Die günstigere Belastungsgrenze für Zuzahlungen
soll nur dann gelten, wenn die Betroffenen sich regelmäßig
an Gesundheitsvorsorgemaßnahmen beteiligt haben. Diese Regelung
lässt vollkommen außer Acht, dass die Untersuchungen
in ihrer Wirksamkeit und Aussagekraft selbst in Fachkreisen höchst
umstritten sind. Das Bild vom "unmündigen" Patienten
und ein Medizinsystem, das nur standardisierte Untersuchungs-
und festgelegte Behandlungsmöglichkeiten zulässt, werden
gestärkt. Dies wirft die Frage auf, welche Sanktionen in
Zukunft auf Menschen zukommen, die zum Beispiel aus ethischen
oder medizinischen Gründen die pränatale Diagnostik
ablehnen oder sich weigern ihre Erbanlagen auf bestimmte Risikofaktoren
untersuchen zu lassen.
Wir warnen davor, dass durch den
vorliegenden Gesetzentwurf die Tür zu einer staatlich verordneten
Einheitsmedizin geöffnet wird, welche von der Pharmaindustrie
und anderen Lobbygruppen maßgeblich bestimmt wird und deren
Erfolg sich an Aktienkursen und nicht am Wohl der/des Einzelnen
und der Gesunderhaltung der Bevölkerung ausrichtet.
Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V.
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
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Stellungnahme
zum Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform
An
Frau Dr. Martina Bunge MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Sehr geehrte Frau Bunge,
im vorliegenden Gesetzentwurf soll die Reduzierung der Belastungsgrenze
für chronisch
Kranke auf 1% der Einnahmen zum Lebensunterhalt von der Teilnahme
an
Gesundheitsvorsorgemaßnahmen abhängig ge macht werden
Als Berufsverband für Heilpraktikerinnen sehen wir darin
einen Zwang zur Vorsorge, der das
Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht
der Patientin/ des
Patienten in Frage stellt.
Das Bild vom „unmündigen“ Patienten und ein Medizinsystem,
das nur standardisierte
Untersuchungs- und festgelegte Behandlungsmöglichkeiten zulässt,
werden gestärkt. Dabei ist
zu bedenken, dass die vorgegebenen Untersuchungen in ihrer Wirksamkeit
und Aussagekraft
selbst in Fachkreisen höchst umstritten sind.
Die Untersuchungen stellen, auch wenn sie nach neuestem Stand
der Technik durchgeführt
werden, eine Gesundheitsgefährdung dar und so ist eine Nutzen-Risiko-
Analyse im Einzelfall
erforderlich.
Wir bitten sie daher, der Gesundheitsreform in der vorliegenden
Form nicht zuzustimmen und
sich für Änderungen im oben genannten Sinne stark zu
machen.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Scheiing
Vorstand LACHESIS e.V., Berufsverband
für Heilpraktikerinnen, Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel
Begründung:
In der Gesundheitsreform 2006 wird für chronisch Kranke die
Belastungsgrenze für
Zuzahlungen von den allgemein geltenden 2 % auf 1 % der Einnahmen
zum Lebensunterhalt
reduziert. Diese günstigere Belastungsgrenze soll aber nur
dann gelten, wenn die Betroffenen
sich regelmäßig an Gesundheitsvorsorgemaßnahmen
beteiligt haben.
Zahlreiche Organisationen, Selbsthilfegruppen und auch die Patientenbeauftragte
der
Bundesregierung haben sich inzwischen zu Wort gemeldet und die
„Bestrafungsmentalität“
gegenüber schwerkranken Menschen kritisiert.
Die Krebsvorsorge bei Frauen stellt
den höchsten Anteil der durchgeführten so genannten
Vorsorgeuntersuchungen. Diese Untersuchungen sind jedoch nicht
unumstritten. Zahlreiche
Studien ziehen mittlerweile den Nutzen in Zweifel: die psychische
Belastung durch „falsch
positive“ Ergebnisse und die direkte Gesundheitsschädigung
durch Strahlenbelastungen am
Beispiel der Mammographie sollten als risikoverstärkend in
Betracht gezogen werden.
Diese Vorsorgeuntersuchungen verhindern keine Erkrankung. Es sind
Verdachtsuntersuchungen zur Früherkennung – doch es gibt
keinen deutlichen
wissenschaftlichen Nachweis, dass sie einen Einfluss auf die Senkung
der
Sterblichkeitsrate haben. Die massive Verschlechterung der Lebensqualität
nach der
Diagnose „Krebsverdacht“ lässt uns ein „Recht auf Nichtwissen“
in die Diskussion bringen,
zumal es in vielen Fällen vollkommen unklar ist, ob sich
aus einzelnen auffälligen Zellen eine
„Krebserkrankung“ entwickelt.
Wir wenden uns gegen einen „Untersuchungszwang“
bei gesunden und symptomfreien
Frauen und fordern die Verpflichtung zu einer ausgewogenen Information
durch die Politik
und in den Arztpraxen, damit die Betroffenen in ihrer Entscheidungskompetenz
und
Selbstbestimmung gestärkt werden.
Selbstverständlich befürworten wir alle Bemühungen
zur Qualitätssicherung in der
Mammographie. Wenn Verdachtsmomente bestehen, sollte jede Frau
eine Diagnose erhalten,
die nach strengen Qualitätskriterien erstellt wurde.
Betrachten wir Gesundheit als einen ganzheitlichen Prozess, ist
auch die Krebserkrankung als
ein multifaktorielles Geschehen anzusehen. Die Lebensqualität
zu verbessern und durch eine
selbstbestimmte Lebensweise die Gesundheit zu stärken und
zu erhalten, ist die wirksamste
mögliche Krebsprävention. Dabei ist es wichtig, die
Menschen in ihrer Selbstwahrnehmung
zu stärken. Die Selbstuntersuchung der Brust ist nachweislich
mit die effektivste Form der
Früherkennung des Brustkrebses. Kein Apparat kann so kontinuierlich,
individuell und
sensibel Veränderungen unseres Körpers wahrnehmen. Leider
vertrauen viele Menschen
zunehmend eher dem Ergebnis der „Maschine“ und es besteht die
Gefahr, dass nach einem
negativen Befund die Aufmerksamkeit nachlässt und so erste
Krankheitszeichen übersehen
werden.
Es ist ein unhaltbarer Zustand,
dass eine Patientin, welche aufgrund von geübter
Selbstbeobachtung ein „ungutes Gefühl“ hat, die notwendige
und sinnvolle Untersuchung per
Ultraschall selbst bezahlen muss, da diese nicht dem Standard
entspricht. Kommt sie aber der
Aufforderung zum „Mammographie-Screening“ nicht nach, weil sie
ihre Brust regelmäßig
selbst untersucht und aus guten Gründen die Strahlenbelastung
ablehnt, wird sie, falls sie
Jahre später an Brustkrebs erkranken sollte, mit einem verdoppelten
Eigenanteil bestraft.
Als Berufsverband für Heilpraktikerinnen warnen wir davor,
ein Medizinsystem zu
etablieren, das nur standardisierte Untersuchungs- und festgelegte
Behandlungsmöglichkeiten zulässt. Dabei wird vollkommen
ignoriert, dass eine Vielzahl
von Diagnosemöglichkeiten, Therapien und Heilmitteln zur
Verfügung stehen, die für
die Patientin/ den Patienten individuell ausgesucht werden müssen.
Gerade in den
Praxen der HeilpraktikerInnen sammeln sich vermehrt chronisch
Kranke, denen die
Standards der Schulmedizin nicht mehr helfen und für die
die Naturheilkunde eine
Alternative zum oft jahrelangen Leidensweg und zur teuren Dauermedikation
mit nicht
unerheblichen Nebenwirkungen ist.
Das oberste Prinzip einer fortschrittlichen
Gesundheitspolitik ist, wie schon am 21. November
1986 in der Ottawa-Charta der WHO festgeschrieben, die Selbstbestimmung
des einzelnen zu
stärken und so für alle Menschen ein umfassendes körperliches,
seelisches und soziales
Wohlbefinden zu erlangen. Diese Selbstbestimmung ist durch die
anstehende
Gesundheitsreform gefährdet.
Der finanzielle und moralische Druck, welcher so ausgeübt
wird, lässt uns die Frage stellen,
welche Sanktionen in Zukunft auf Menschen zukommen, die zum Beispiel
aus ethischen oder
medizinischen Gründen die pränatale Diagnostik ablehnen
oder sich weigern ihre Erbanlagen
auf bestimmte Risikofaktoren untersuchen zu lassen.
Wir warnen davor, dass durch den
vorliegenden Gesetzentwurf die Tür zu einer staatlich
verordneten Einheitsmedizin geöffnet wird, welche von der
Pharmaindustrie und anderen
Lobbygruppen maßgeblich bestimmt wird und deren Erfolg sich
an Aktienkursen und nicht
am Wohl der/ des Einzelnen und der Gesunderhaltung der Bevölkerung
ausrichtet.
27.11.2006
Sie finden diese Stellungnahme
auch auf der Webseite des Deutsche Bundestages:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/029-034/stllg_nicht_eingel/Lachesis.pdf
Oder hier zum Download als PDF-Dokument
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Gesundheitsreform: Gefahr für das
Selbstbestimmungsrecht der Frauen
- Presseerklärung -
Die Krebsvorsorge bei Frauen stellt
den höchsten Anteil der durchgeführten "Vorsorgeuntersuchungen"
dar.
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform sieht vor,
dass die günstigere Belastungsgrenze für Zuzahlungen
nur dann gelten soll, wenn die Betroffenen sich regelmäßig
an den Gesundheitsvorsorgemaßnahmen beteiligt haben.
Diese Untersuchungen sind jedoch nicht unumstritten. Zahlreiche
Studien ziehen mittlerweile den Nutzen in Zweifel. Die psychische
Belastung durch "falsch positive" Ergebnisse und die
direkte Gesundheitsschädigung durch Strahlenbelastungen am
Beispiel der Mammographie sollten als risikoverstärkend in
Betracht gezogen werden. Eine Nutzen-Risiko-Analyse im Einzelfall
ist unumgänglich.
Diese Vorsorgeuntersuchungen verhindern keine Erkrankung. Es sind
Verdachtsuntersuchungen zur Früherkennung - doch es gibt
keinen deutlichen wissenschaftlichen Nachweis, dass sie einen
Einfluss auf die Senkung der Sterblichkeitsrate haben. Die massive
Verschlechterung der Lebensqualität nach der Diagnose "Krebsverdacht"
lässt uns ein "Recht auf Nichtwissen" in die Diskussion
bringen.
Der Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V. kritisiert
den vorliegenden Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform und sieht
in dem Zwang zur Vorsorge das Grundrecht auf körperliche
Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht der Patientin/des
Patienten in Frage gestellt.
November 2006
Berufsverband für Heilpraktikerinnen LACHESIS e.V.
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
Email:
, www.lachesis.de
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Chancengleichheit
für die Komplementärmedizin
Pressemitteilung vom Bündnis Selbstbestimmung in der Medizin
Berlin, 6. November 2006. In seinem Positionspapier zur anstehenden
Gesundheitsreform
fordert das 2006 gegründete BÜNDNIS FÜR SELBSTBESTIMMUNG
IN DER MEDIZIN
ein gleichberechtigtes Miteinander von Schulmedizin und gesicherten
komplementärmedizinischen
Methoden, wie etwa die anthroposophische Medizin und die Homöopathie.
Grundlage ist dabei die Anerkennung der Grundrechte des Bürgers
auf Freiheit, Selbstbestimmung
und soziale Gerechtigkeit. „Alle Akteure in unserem Gesundheitswesen
müssen
den individuellen therapeutischen Bedürfnissen der Versicherten/Patienten
gerecht werden.
Im Sinne des Pluralismus in der Medizin und der Therapiefreiheit
der Ärzte muss die
Komplementärmedizin in den Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenkassen aufgenommen
werden“, so die Sprecher des Bündnisses. Weitere Forderungen
sind u.a. die
Rücknahme der Nichterstattung von nicht-verschreibungspflichtigen
Medikamenten,
Mitbestimmung der Versicherten/Patienten im Gemeinsamen Bundesausschuss
(G-BA) und
im Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG), Transparenz
bei den Angebots- und Vergütungsstrukturen der Krankenkassen
für alternative Therapieformen,
die ausgewogene Finanzierung eines patientenorientierten Gesundheitswesens
und
die Einrichtung von Lehrstühlen an deutschen Universitäten.
Ansprechpartner:
Christoph Trapp (DZVhÄ) 0228-2425332, 0170-9917 649
Peter Meister (E.F.N.M.U) 02330-623329
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20
Jahre Ottawa Charta der WHO - eklatanter Widerspruch zur Gesundheitsreform.
- Presseerklärung -
"Gesundheitsförderung
zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß
an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen
und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen."
(WHO, Ottawa Charta zur Gesundheitsförderung, 21. November
1986)
In der Gesundheitsreform 2006
wird für chronisch Kranke die Belastungsgrenze für Zuzahlungen
von den allgemein geltenden 2 % auf 1 % der Einnahmen zum Lebensunterhalt
reduziert. Diese günstigere Belastungsgrenze soll aber nur
dann gelten, wenn die Betroffenen sich regelmäßig an
Gesundheitsvorsorgemaßnahmen beteiligt haben.
Zahlreiche Organisationen, Selbsthilfegruppen und auch die Patientenbeauftragte
der Bundesregierung haben sich inzwischen zu Wort gemeldet und
die "Bestrafungsmentalität" gegenüber schwerkranken
Menschen kritisiert.
Die Krebsvorsorge bei Frauen stellt
den höchsten Anteil der durchgeführten so genannten
Vorsorgeuntersuchungen. Diese Untersuchungen sind jedoch nicht
unumstritten. Zahlreiche Studien ziehen mittlerweile den Nutzen
in Zweifel: die psychische Belastung durch "falsch positive"
Ergebnisse und die direkte Gesundheitsschädigung durch Strahlenbelastungen
am Beispiel der Mammographie sollten als risikoverstärkend
in Betracht gezogen werden.
Diese Vorsorgeuntersuchungen verhindern keine Erkrankung. Es sind
Verdachtsuntersuchungen zur Früherkennung - doch es gibt
keinen deutlichen wissenschaftlichen Nachweis, dass sie einen
Einfluss auf die Senkung der Sterblichkeitsrate haben. Die massive
Verschlechterung der Lebensqualität nach der Diagnose "Krebsverdacht"
lässt uns ein "Recht auf Nichtwissen" in die Diskussion
bringen, zumal es in vielen Fällen vollkommen unklar ist,
ob sich aus einzelnen auffälligen Zellen eine "Krebserkrankung"
entwickelt.
Wir wenden uns gegen einen "Untersuchungszwang"
bei gesunden und symptomfreien Frauen und fordern die Verpflichtung
zu einer ausgewogenen Information durch die Politik und in den
Arztpraxen, damit die Betroffenen in ihrer Entscheidungskompetenz
und Selbstbestimmung gestärkt werden.
Selbstverständlich befürworten wir alle Bemühungen
zur Qualitätssicherung in der Mammographie. Wenn Verdachtsmomente
bestehen, sollte jede Frau eine Diagnose erhalten, die nach strengen
Qualitätskriterien erstellt wurde.
Betrachten wir Gesundheit als
einen ganzheitlichen Prozess, ist auch die Krebserkrankung als
ein multifaktorielles Geschehen anzusehen. Die Lebensqualität
zu verbessern und durch eine selbstbestimmte Lebensweise die Gesundheit
zu stärken und zu erhalten, ist die wirksamste mögliche
Krebsprävention. Dabei ist es wichtig, die Menschen in ihrer
Selbstwahrnehmung zu stärken. Die Selbstuntersuchung der
Brust ist nachweislich mit die effektivste Form der Früherkennung
des Brustkrebses. Kein Apparat kann so kontinuierlich, individuell
und sensibel Veränderungen unseres Körpers wahrnehmen.
Leider vertrauen viele Menschen zunehmend eher dem Ergebnis der
"Maschine" und es besteht die Gefahr, dass nach einem
negativen Befund die Aufmerksamkeit nachlässt und so erste
Krankheitszeichen übersehen werden.
Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass eine Patientin, welche aufgrund
von geübter Selbstbeobachtung ein "ungutes Gefühl"
hat, die notwendige und sinnvolle Untersuchung per Ultraschall
selbst bezahlen muss, da diese nicht dem Standard entspricht.
Kommt sie aber der Aufforderung zum "Mammographie-Screening"
nicht nach, weil sie ihre Brust regelmäßig selbst untersucht
und aus guten Gründen die Strahlenbelastung ablehnt, wird
sie, falls sie Jahre später an Brustkrebs erkranken sollte,
mit einem verdoppelten Eigenanteil bestraft.
Als Berufsverband für Heilpraktikerinnen
warnen wir davor, ein Medizinsystem zu etablieren, das nur standardisierte
Untersuchungs- und festgelegte Behandlungsmöglichkeiten zulässt.
Dabei wird vollkommen ignoriert, dass eine Vielzahl von Diagnosemöglichkeiten,
Therapien und Heilmitteln zur Verfügung steht, die für
die Patientin/den Patienten individuell ausgesucht werden müssen.
Gerade in den Praxen der HeilpraktikerInnen sammeln sich vermehrt
chronisch Kranke, denen die Standards der Schulmedizin nicht mehr
helfen und für die die Naturheilkunde eine Alternative zum
oft jahrelangen Leidensweg und zur teuren Dauermedikation mit
nicht unerheblichen Nebenwirkungen ist.
Das oberste Prinzip einer fortschrittlichen Gesundheitspolitik
ist, wie schon am 21. November 1986 in der Ottawa-Charta der WHO
festgeschrieben, die Selbstbestimmung der/des Einzelnen zu stärken
und so für alle Menschen ein umfassendes körperliches,
seelisches und soziales Wohlbefinden zu erlangen. Diese Selbstbestimmung
ist durch die anstehende Gesundheitsreform gefährdet.
Der finanzielle und moralische Druck, welcher so ausgeübt
wird, lässt uns die Frage stellen, welche Sanktionen in Zukunft
auf Menschen zukommen, die zum Beispiel aus ethischen oder medizinischen
Gründen die pränatale Diagnostik ablehnen oder sich
weigern ihre Erbanlagen auf bestimmte Risikofaktoren untersuchen
zu lassen.
Wir warnen davor, dass durch den vorliegenden Gesetzentwurf die
Tür zu einer staatlich verordneten Einheitsmedizin geöffnet
wird, welche von der Pharmaindustrie und anderen Lobbygruppen
maßgeblich bestimmt wird und deren Erfolg sich an Aktienkursen
und nicht am Wohl der/des Einzelnen und der Gesunderhaltung der
Bevölkerung ausrichtet.
November 2006
Berufsverband für Heilpraktikerinnen
LACHESIS e.V.
Geschäftsstelle
Forellensteig 4, 14542 Werder/Havel, Tel: 03327-668480
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Resumé
ANME-Symposium 2006:
Pressemitteilung November 2006
- Evidenzbasierte Medizin ist ein Auslaufmodell und dient nicht
dem Verbraucherschutz -
2. Europäisches
Symposium zur Naturheilkunde fordert mehr Verständnis und
Augenmaß ein für eine verbraucherorientierte EU-Gesundheitspolitik
Dass es weiterhin wichtig ist,
deutsche Gesundheitspolitiker und EU-Parlamentarier mit Informationen
zur Naturheilkunde - im Europäischen Rahmen offziell Complementary
Alternative Medicine, kurz CAM, genannt - zu versorgen, das hat
das 2. ANME-Symposium wiederholt und eindeutig aufgezeigt. Erst
vor wenigen Monaten war der Versuch des European Forum of Complementary
and Alternative Medicine (EFCAM), die Naturmedizin zu einem festen
Bestandteil in einem Programm zur öffentlichen Gesundheit
(„Public Health“) in der EU zu machen, wegen radikaler Budgetkürzungen
in Höhe von rund 60 Prozent des europäischen Gesundheitshaushalts
durch die EU-Kommission gescheitert - trotz parlamentarischer
Unterstützung.
Unter dem Motto „Naturmedizin
im vereinten Europa - quo vadis?“ hatte die Association of Natural
Medicine in Europe (ANME) am vergangenen Samstag namhafte Repräsentanten
der nationalen wie europäischen Naturheilkunde aus Forschung,
Industrie und Praxis in Frankfurt zusammengebracht. Finanziell
unterstützt wurde das Symposium von der European Public Health
Alliance (EPHA), die finanzielle Mittel der EU-Kommission im Rahmen
ihres Projektes zum Aufbau einer europäischen Gemeinschaft
im Bereich Öffentliche Gesundheit (Public Health) bereitstellte.
Im Laufe des Symposiums, das den
Informationsaustausch und neue Partnerschaften innerhalb der europäischen
Naturheilkunde fördern soll, wurde den rund 60 anwesenden
Symposiumsteilnehmern schnell klar, dass noch viele Fragen zum
Patienten- und Verbraucherschutz, zur naturmedizinischen Forschung
und zur Therapie- und Gesundheitsqualität im freien Dienstleistungsverkehrs
der EU noch offen und ungeklärt sind. „Die Naturheilkunde
bzw. Komplementärmedizin stellt eine hochkomplexe Materie
dar, die sehr individuell angelegt ist und es gibt für sie
keine Patentlösungen – auch und gerade nicht im europäischen
Rahmen“, konstatierte zu Beginn der Veranstaltung die Vorsitzende
der ANME, Monika Gerhardus. Dem offenkundigen Forschungsbedarf
für Naturheilverfahren und -mittel stehen weiterhin nur beschränkte
Forschungsaufwendungen gegenüber, was dem Argument der wiederholt
betonten mangelnden wissenschaftlichen Absicherung der Komplementärmedizin
offen entgegengehalten werden muss. Es bleibt deshalb ein erklärtes
Ziel aller in diesem Gesundheitsbereich in Europa tätigen
Gruppierungen, mehr Forschungsförderung zu erreichen, damit
die Naturheilkunde unter wissenschaftlichem Aspekt nicht weiter
als beliebig interpretierbar gelte. „Das Vertrauen der europäischen
Bevölkerung in „ihre“ Naturmedizin zeigt evident die Akzeptanz
und Wirksamkeit der Complementary and Alternative Medicine (CAM)
auf und macht eine vermehrte, auch internationaler angelegte Forschungsaktivität
unbedingt erforderlich“, so Gerhardus abschließend.
Verschiedene Umfragen und wissenschaftliche
Analysen aus den vergangenen 15 Jahren kommen zu dem Ergebnis,
dass die absolute Mehrheit der Deutschen und im etwa gleichen
Verhältnis viele Patienten aus den europäischen Nachbarländern
mit Mitteln und Methoden der CAM regelmäßig oder nach
Bedarf ihrer Gesundheit nachhelfen. Maßnahmen zur Selbstmedikation
rücken schon aus Kostengründen europaweit immer mehr
in den Vordergrund. Die CAM stellt sich, gerade in Zeiten knapper
Finanzen, als eine kostengünstige und effektive Alternative
für ein europäisches Gesundheitswesen dar.
Arzneipflanzen haben gegenüber
chemischen Substanzen den Vorteil der langen Anwendungserfahrung
aus der Volksmedizin. Zimt ist zum Beispiel seit 5000 Jahren als
Arzneipflanze bekannt und wurde im späten Mittelalter in
unvorstellbaren Mengen verzehrt. Heute wird in der Öffentlichkeit
ernsthaft vor dem Verzehr von Zimtsternen gewarnt, weil das Gebäck
Coumarine enthält, die theoretisch (in Reinform und in bestimmten
Modellen) toxische Effekte auslösen können. Dass dies
für Zimt noch nie beobachtet wurde und sich auch in toxikologischen
Untersuchungen nicht widerspiegelt, spielt bei dieser Aktion keine
Rolle. Hauptsache, der Verbraucher ist geschützt – aber nicht
nur vor Zimtsternen.
Evidence Based Medicine, kurz
EBM genannt, war das Stichwort der Veranstaltung. Gemeint ist
damit die wissenschaftliche Überprüfbarkeit auf die
Wirksamkeit von Methoden und Heilmitteln der Medizin, auch der
Komplementärmedizin. Dr. Mathias Schmidt; Wissenschaftler
und Vertreter des European Forum of Complementary and Alternative
Medicine (EFCAM), konnte anhand mehrerer Beispiele aufzeigen,
dass die übertriebene Auslegung von EU-Vorgaben durch nationale
Behörden deshalb nicht weiter akzeptierbar ist. „Die evidenz-basierte
Medizin wurde geschaffen, um der Phytotherapie und der komplementären
und alternativen Medizin die Möglichkeit zu geben, die teilweise
über Jahrzehnte tradierten Therapieerfahrungen zu würdigen.
Diese Bemühungen werden durch rigide und formalistische Anwendung
von Betrachtungen zur Anwendungssicherheit konterkariert.“ Gut
kontrollierte Phytopharmaka dürften, so sein Fazit, nicht
durch überzogene Anforderungen vom Markt gedrängt werden,
insbesondere nicht mit dem Hinweis auf die Verbrauchersicherheit.
Die Alternative wären dann schlecht kontrollierte Präparate
über Internetversand und damit eine Verschlechterung der
Verbrauchersicherheit.
Dem stimmte auch Dr. Konstantin
Keller zu, der als Vertreter der europäischen Arzneimittelbehörde
EMEA (European Medicines Agency) zum Thema „Chancen der komplementären
Medizin in Europa“ vortrug. „Das Arzneimittelgesetz der EU stellt
in erster Linie ein Verbraucherschutzgesetz dar, die EBM ist dabei
für den Patienten von relativ wenig Interesse“, lautete sein
Kommentar. Die Erstellung von Pflanzenmonographien, die die Zulassung
naturmedizinischer Produkte auf EU-Ebene beschleunigen sollen,
wird sich nach seinen Angaben wegen fehlender finanzieller Mittel
und entscheidender Probleme mit dem EU-Copyright auf unvorhersehbare
Zeit verzögern. Damit verzögert sich auch die Zulassung
vieler naturmedizinischer Produkte, was allerdings nicht im Sinne
des EU-Verbraucherschutzes sein kann.
Unter öffentlichem Druck
wegen angeblich fehlender wissenschaftlicher Wirksamkeitsnachweise
steht seit einigen Jahren auch die Homöopathie in Großbritannien,
wie Kate Chatfield von der University of Central Lancashire berichtete.
„Herkömmliche Untersuchungsmethoden sind nicht auf diese
ganzheitliche Methode anwendbar“, so Chatfield, „aber die Homöopathie
sollte auch nicht länger versuchen, ihre Wirksamkeit zu beweisen
sondern sie sollte zeigen, wie sie funktioniert.“ Rund 25 Prozent
der EU-Bürger nutzen und schätzen die Homöopathie
und sie ist damit eine der meist angewendeten CAM-Methoden, die
es gilt, in der Praxis weiter zu verbessern.
Wie profitiert nun der EU-Verbraucher
von Evidence Based Medicine (EBM)? Diese Frage stellte der griechische
Arzt für Homöopathie, Naturheilverfahren und Psychotherapie,
Georg Ivanovas: „Patienten sind für mich keine Verbraucher
sondern Partner in einem Gesundungsprozess. Ich kann mir jedoch
vorstellen, dass Ärzte und Wissenschaftler, die Patienten
als Verbraucher betrachten, ein anderes Verständnis von evidenzbasierter
Medizin haben. Es geht dabei also um viel grundlegendere Themen
als den EU-Verbraucherschutz.“ Oft kommen Patienten mit einer
ganzen Palette evidenzgeprüfter Medikamente in seine Praxis,
die sie jahrelang nahmen, ohne dass sich an ihrer Erkrankung irgendetwas
Grundlegendes geändert hätte. Wenn nun solche Patienten
nach einem Jahr naturheilkundlicher Therapie keine Medikamente
mehr nehmen und gesund sind, so ist das zwar kein Beweis für
die Wirksamkeit der Naturheilverfahren. „Es ist zumindest aber
ein Beweis dafür, dass es wohl ein Problem mit der Wirksamkeitskontrolle
gibt. Das Konzept der EBM wird in sich zusammenbrechen, wir müssen
andere Formen und Systeme der Wirksamkeitsforschung suchen und
finden“, lautete denn auch das Fazit Ivanovas.
Obwohl Regelungen der allgemeinen
Gesundheitsversorgung in den Händen der einzelnen Eu-Staaten
liegt, die Auswirkungen der EU-Gesetzgebung auf die nationale
Gesundheitspolitik nehmen stetig zu. Gemeinsam entwickeln die
nationalen Gesundheitsbehörden eine integrierte Gesundheitsstrategie
für Europa. Ein vereinfachter Austausch von Informationen
und kompetentes Networking von Nichtregierungsorganisationen,
so genannten NGO`s wie die ANME oder EPHA, und Verbrauchervertretungen
auf EU-Ebene wird deshalb immer wichtiger. Das unterstrich auch
die Vertreterin der European Public Health Alliance, Lara Garrido-Herrero,
als Mitveranstalterin des Symposiums: „Die Ergebnisse dieser Interessenwahrnehmung
ist allerdings bis heute oder kurzfristig noch nicht messbar,
da die Gesetzgebung im EU-Rahmen bis zu 15 Jahre dauert.“
Bildunterschrift: Referenten (von links nach rechts: Kate Chatfield,
Thomas Eberle, Alexandra Hodgson, Monika Gerhardus, Dr. Konstantin
Keller, Lara Garrido-Herrero)
Über ANME:
Der Association of Natural Medicine
in Europe e.V. (ANME) sind mehr als 40.000 Menschen über
ihre Organisationen oder als Einzelpersonen angeschlossen. Sie
unterstützen die ANME, die sich seit 2001 für einen
dauerhaften Erhalt der Naturheilkunde im europaweiten Markt einsetzt.
Dabei stehen die Koordinierung und gemeinsame Interessenwahrnehmung
der europäischen Naturheilkunde (CAM) im Mittelpunkt aller
politischen und initiativen Aktivitäten. ANME ist aktives
Mitglied in der European Coalition on Homeopathic and Anthroposophic
Medicinal Products (ECHAMP), der European Public Health Alliance
(EPHA) und dem European Forum of Complementary and Alternative
Medicine (EFCAM).
Weitere Informationen unter www.anme.info
Pressekontakt: Monika Gerhardus
Association of Natural Medicine in Europe e.V.
Waldstr. 21 D-61137 Schöneck Tel. 0049(0) 6187- 9928121
Fax: 0049(0) 6187-9928074
Download der Pressemitteilung
als PDF-Dokument (137 KB)
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Bericht
über den BKHD Bund klassischer Homöopathen Deutschlands
e.V.
und Fachgesellschaft Homöopathie Lachesis im BKHD
Im Jahr 2006 sind insgesamt 75
Lachesis-Frauen gleichzeitig Mitfrauen in der "Fachgesellschaft
Homöopathie - Lachesis im BKHD". Mit den jährlichen
Beitrag von 10.00 Euro unterstützen diese Frauen so die Arbeit
des BKHD. Der BKHD (Bund klassischer Homöopathen Deutschlands
e.V.) ist ein Zusammenschluss von "Mitglieder-Vereinen".
Das sind:
Die Clemens von Bönninghaus Gesellschaft. Die Deutsche Gesellschaft
für Klassische Homöopathie.
Das Homöopathie Forum. Die Samuel Hahnemann Stifung
Kooperationspartner sind: Similila und Lachesis e.V.
Von Lachesis sind im BKHD tätig:
- Annette Kresse in der "Qualitätskonferenz"
- Gerlinde Albath in der "Azneimittelkommision
des BKHD"
- Birgit Baltscheit in der Prüfungsgruppe
der "Qualitätskonferenz"
- Beate Marcin als Vorstand von
Lachesis
Der BKHD ist mit seiner Öffentlichkeitsarbeit
und der Berichterstattung über Wissenschaft/Forschung immer
auf dem Laufenden. Wertvolle Informationen zu Berufspolitischen
Themen erreichen regelmäßig unsere Lachesis Geschäftstelle,
die wir größtenteils an die Lachesismitfrauen übers
Internet weiterleiten. Die Frauen, die nicht übers Internet
zu erreichen sind, versuchen wir regelmäßig in den
Geschäftsstellenbriefen zu informieren und bieten an, wichtige
Infos per Post weiterzuleiten.
Für alle Mitfrauen die sich der "Fachgruppe Homöopathie"
angeschlossen haben und jährlich den BKHD Beitrag von 10
Euro bezahlen, ist es auch ratsam, eigenständig auf der Webseite
des BKHD nachzuschauen um wirklich auf dem neusten Stand zu sein.
www.BKHD.de. Damit diese Arbeit gut weitergeführt werden
kann, hat der BKHD Vorstand eine langfristige Beitragserhöhung
für alle Mitgliedsvereine und Kooperationspartner beschlossen.
Für die Lachesismitfrauen aus der "Fachgruppe Homöopathie"
bedeutet dies eine Erhöhung von derzeit 10,00 auf 15,00 Euro
im Jahr ab 2008
Neues aus der "Qualitätskonferenz
des BKHD"
Bis jetzt haben sich über 400 klassische Homöopathinnen
qualifizieren lassen
Im November 2006 findet die erste zentrale Prüfung statt
und die Übergangsregelung für schon praktizierende Homöopathinnen
ist dann zuende.
"Eckpunkte zur Gesundheitsreform
2006"
In den Papieren des Gesundheitsministeriums ("Eckpunkte zur
Gesundheitsreform 2006" und "Die wesentlichen Veränderungen
durch die Gesundheitsreform 2006") zeichnet sich eine Entwicklung
ab, die unser Berufsfeld eingrenzt. Beide Dokumente sind in der
BKHD Geschäftsstelle erhältlich.
Brisant ist z.B., dass die Krankenversicherungen (lt. Modell "evident
base medicin") bei einigen Krankheiten nur noch bestimmte
Therapieformen, eine festgelegte Anzahl von Behandlungen und Höhe
der Kosten zulassen will. D.h. es werden Rechnungen von Ärzten
und Heilpraktikern kontrolliert und gekürzt, evtl. fallen
einige Therapieformen ganz weg. Nicht ganz auszuschließen
ist auch, dass die GÖÄ Summen gekürzt werden und
dies auch eine Kürzung der GebüH nach sich zieht.
Die BKHD Vorstände halten es für notwendig, das der
BKHD hier auf fachlicher Ebene gegensteuert und plant dazu:
1. Mitarbeit im "Bündnis:
Selbstbestimmung in der Medizin"
2. Treffen mit Arzneimittelherstellern
3. Zusammenarbeit mit der Anwendervereinigung homöopathischer
Arzneimittel
4. Arzneimittelkommission des BKHD
5. Hearing zur Gesundheitsreform
6. Treffen mit den Berufsverbänden zur Erörterung der
gesundheitspolitischen Situation
7. Treffen mit den Schweizer Kollegen von SHP
8. Arbeitsgruppe Supervision
9. Woffelsberger Gespräche (jährliches Treffen von ausgewählten
Vertretern der klassischen Homöopathie).
September 20006
Bea Marcin
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Mammografie-Screening:
Frauen brauchen mehr Aufklärung
Pressemitteilung des Bundesverbandes der Frauengesundheitszentren
(FGZ)
Ansprechpartnerin: Rita Götze,
Tel: 0551/ 48 70 25
Bis 2007 soll die Röntgenreihenuntersuchung
zur Brustkrebsfrüherkennung für Frauen zwischen 50 und
69 Jahren in allen Bundesländern eingeführt sein. Mit
ihrem im Jahre 2002 beschlossenen Gesetz hofft die Bundesregierung,
dem grauen Screening ein Ende zu setzen und eine gesicherte Qualität
der Früherkennungs-Mammografie einzuführen.
Der Bundesverband der Frauengesundheitszentren
(FGZ) hat auf seiner Tagung "Die Einführung des Mammografie-Screenings
und der Beitrag der Frauengesundheitseinrichtungen zwischen Kritik
und Unterstützung" vom 12.-14.5.06 in Dresden die neuesten
Ergebnisse zum Screening diskutiert und sieht folgende Probleme:
· Die Aufklärung im
Screening-Programm gibt kaum Aufschluss über die Verbesserung
der persönlichen Überlebenschancen einer einzelnen Frau
durch die Früherkennungsmammografie. Die verbreitete Aussage,
das die Sterblichkeitsrate um 25% gesenkt werden könne, ist
irreführend. Sie bedeutet in absoluten Zahlen ausgedrückt,
dass nicht sechs, sondern acht von 1000 Frauen in zehn Jahren
einen Überlebensvorteil haben. 992 Frauen haben jedoch keinen
persönlichen Nutzen.
· Bei der Aufklärung mangelt es an Informationen über
die Probleme mit der Mammografie. Falsch-negative Befunde führen
zu einer falschen Beruhigung, während falsch-positive Befunde
Fehlalarm und Folgetherapien nach sich ziehen. Die sozialen und
finanziellen Folgen für Frauen bei einem abzuklärenden
Befund sind nicht zu unterschätzen, werden allerdings nicht
thematisiert. Darüber hinaus erhöht das Screening aus
Sicht einer einzelnen Frau das Risiko einer Brustkrebsdiagnose.
Bereits in der Bremer Modellphase wie auch in Studien hat sich
herausgestellt, dass die Zahl der diagnostizierten Brustkrebserkrankungen
um die Hälfte angestiegen ist. Dieser Trend zur Überdiagnose
ist darauf zurückzuführen, dass durch die verbesserte
Technik auch verstärkt Krebsvorstufen und Brusttumore entdeckt
werden, die das Leben der Frau vermutlich nie bedroht hätten.
· Ein Programm, das sich an vornehmlich gesunde Frauen
richtet, muss diese mit ihren Fragen ernst nehmen und nicht allein
ihre Brüste im Blick haben.
Die FGZ kommen zu dem Schluss,
dass das Screening-Programm die Bedürfnisse der Frauen nicht
genügend berücksichtigt. Es bedarf ausführlicher
und unabhängiger Informationen, aufgrund derer die einzelne
Frau ihren persönlichen Nutzen abschätzen und eine informierte
Entscheidung über die Frage der Teilnahme am Screening treffen
kann. Die FGZ halten es für notwendig, in den Kommunen einen
sachlichen öffentlichen Diskurs und Runde Tische aufzubauen,
um diesen Prozess im Sinne der Frauen und mit breiter Beteiligung
zu begleiten.
Veröffentlichung:
18.05.2006
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Übergangsregelung
zur Erlangung des Homöopathie-Qualitätssiegels endet
Ende
Oktober 2006 endet die Übergangsregelung für das Homöopathie-Qualitätssiegel.
Ab der ersten zentralen Prüfung ist es dann in der Zukunft
nur noch über eine solche Prüfung möglich, das
Qualitätssiegel zu erlangen.
Nähere
Informationen finden sie hier.
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Das
Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) im Dialog
Homöopathische Arzneimittel-Perspektiven in Europa
30.März
2006 Bonn
So
war es- ein Dialog- zwischen Gesetzgebern(BfArM Mitarbeitern)
und Pharmafirmen.
Anwender wie ÄrztInnen, HeilpraktikerInnen und PatientInnen
waren rar vertreten
( Anwesend: 2Ärzte, 5Hp´s, 250 Vertreter von Pharmafirmen
und BfArM-Mitarbeiter).
Punkte
aus unserem " Gemeinsamen Positionspapier zur Verfügbarkeit,
Qualität und Sicherheit homöopathischer Arzneimittel"
wurden belächelt.
Hauptthemen
waren:
- 14.AMG
Novelle
z.B. Packungsbeilage und Registrierung
- Arzneibuch
z.B. Lagerungsdauer
- Homöopathische
Arzneimittel aus Sicht der Verbände
Hier waren nur Apothekerverbände gefragt
- Dokumentation-
Wege zur Harmonisierung
Wissenschaftberichte
- Registrierung
in Europa
Gegenseitiges Anerkennungsverfahren in Europa
Feststellung:
Es bleibt unabdingbar sich als "Anwender" zusammenzuschließen
und gemeinsam an die Öffentlichkeit und in die Gremien zu
gehen.
Durch
die Mitgliedschaft von Lachesis e.V. im BKHD sind wir schon daran
beteiligt.
Für
weitere Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:
BKHD:
Andreas Zenner
Lachesis
e.V.: Bea Marcin
Bea
Marcin
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Gemeinsames
Positionspapier zu Verfügbarkeit, Qualität und Sicherheit
homöopathischer Arzneimittel von DZVhÄ, BKHD und VKHD
Download
als PDF-Dokument (131 KB)
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Procain
und Lidocain und alle anderen Lokalanaesthetica
eine aktuelle Information von LACHESIS e.V.
Berufsverband für Heilpraktikerinnen
Verein von Frauen zur Förderung der Naturheilkunde
PRAXISINFO
Januar 2006
Procain
und Lidocain und alle anderen Lokalanaesthetica:
Verschreibungspflicht
ab 01.04.2006 !!!
ausgenommen
Lidocain und Procain ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer
Bestandteile in Konzentrationen bis zu 2% zur intracutanen Anwendung
an der gesunden Haut.
Für
die Heilpraktikerin bedeutet dies, dass sie ab dem 1.4.2006 Procain
und Lidocain nur bis zu einer Konzentration von 2 % verwenden
darf und nur in Form der intracutanen Anwendung.
Eine subcutane, intramuskuläre oder andere Anwendung von
Procain und Lidocain ist demnach verschreibungspflichtig und darf
nur durch den Arzt durchgeführt werden.
Alle anderen Lokalanästhetika außer Procain und Lidocain
sind in allen Anwendungsarten verschreibungspflichtig.
Dies
ist in einer Bundesratsitzung am 21.12.2005, trotz mehrer Eingaben
von Seiten der Großen Heilpraktikerverbände, beschlossen
worden
Download
der Information (Word-Datei, 33 KB)
Lissy
Schonauer-Schütz
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Homöopathie
in der Presse
im Herbst 2005
- eine Information des BKHD -
Stellenwert
der Homöopathie
Homöopathie gehört zu den beliebtesten alternativen
Heilmethoden der Bundesbürger. Die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) veröffentlichte den Entwurf eines Berichts in dem die
Homöopathie bei der Behandlung von Mensch und Tier der konventionellen
Medizin gleichgestellt wird.
Gegensätzliche
Auffassungen
Gleichzeitig erscheinen Pressemeldungen über eine Metastudie
mit dem Titel "Das Ende der Homöopathie". Diese
Studie reduziert die Wirkung der Homöopathie auf Placebo-Effekte.
Seriöse Stellungnahmen zu dieser Publikation benennen deutliche
methodische Mängel der Studie. Zuletzt erschien eine Analyse
von "Alternativen Therapiemethoden" durch die Stiftung
Warentest bei der die Homöopathie mit "schlechten Noten"
abgeschnitten hat. Der BKHD hat diese Meldungen in Presse und
Fernsehen jeweils kommentiert; diese Schreiben können auf
seiner Internet-Seite nachgelesen werden.
Für Therapeuten und Patienten, die eigene Erfahrungen mit
der Homöopathie machen, steht die Wirksamkeit dieser Therapiemethode
außer Frage. Wie kann es zu solch gegensätzlichen Auffassungen
kommen?
Erkenntnisse
der modernen Physik
Wesentlicher Kritikpunkt ist der Umstand, dass in der Klassischen
Homöopathie mit Mitteln gearbeitet wird, in denen aus biochemischer
Sicht keine Wirksamkeit vorhanden sein kann. Diese "fehlende"
Plausibilität reicht vielen aus, um die Wirkungen solcher
Mittel auf Placeboniveau zu reduzieren oder gänzlich abzulehnen.
Im Wesentlichen beziehen sich diese Meinungen auf ein biochemisches
Weltbild, das sich um 1910 als Modellvorstellung gebildet hat:
"nur Chemie kann Chemie beeinflussen". Die moderne Physik
liefert dagegen Befunde, die diese Vorstellung erheblich erweitert.
Erkenntnisse aus der Elementarteilchen- und der Quantenphysik
belegen, dass für eine Veränderung in der Chemie unterschiedliche
Kräfte relevant sein können. Der deutsche Physiker und
Nobvelpreisträger Werner Heisenberg beklagt, dass es in der
Biologie, Chemie und Medizin große Probleme gibt, die Bedeutung
dieser Umwälzenden Erkenntnisse in die Praxis umzusetzen.
Prinzip
der Individualität
Das "auf Tatsachen beruhende" (evidance based) Studiendesign
zur Untersuchung von Arzneimitteln in der Hochschulmedizin wird
der Homöopathie nicht gerecht. Die Individualität des
Patienten, die sich auch in seinem Kranksein zeigt und bei gleicher
Diagnose zur Verordnung verschiedener Arzneisubstanzen führt,
benötigt eigene Herangehensweisen, um eine Wirkung wissenschaftlich
zu belegen. Als Beispiel können hier die Studien der Charité
in Berlin unter der Leitung von Frau Dr. Becker-Witt angeführt
werden.
Wohl
des Patienten
Die Homöopathie ist als begleitende (komplementäre)
Behandlungsmethode zu notwendigen Behandlungskonzepten der konventionellen
Medizin anwendbar; sei es um weitere Verbesserungen im Befinden
des Kranken zu bewirken, um Nebenwirkungen zu reduzieren, einen
Gesundungsprozess in Gang zu bringen oder Dauermedikation zu vermeiden.
Die Homöopathie kann auch als alleinige Behandlungsmethode
eingesetzt werden, wenn im Rahmen der Sorgfalt nicht andere Behandlungsmethoden
notwendig werden. Zum Wohl der Patienten sowie aus ethischer Sicht
ist dies selbstverständlich.
Qualitätssicherung
Um diese Qualitäten der Homöopathie zu sichern kommt
der Ausbildung von Homöopathen eine entscheidende Bedeutung
zu. In Qualitätskonferenzen wurden als Grundlage für
Ausbildung und Arbeitsweise jedes Homöopathen die Schriften
von Samuel Hahnemann beschlossen. Eine Verpflichtung zur konsequenten
Weiterbildung ist selbstverständlich, um die notwendige Sicherheit
für den Patienten zu gewährleisten.
Dialog
Philosophische, anthropologische oder esoterische Vorstellungen
und Umformungen der Homöopathie sind ungeeignet für
eine sachliche Auseinandersetzung über die Wirksamkeit der
Homöopathie, ebenso politisch motivierte Medienkampagnen.
Zentrale Aufgaben des BKHD sind die Erarbeitung von Grundlagen
und Strategien zum Erhalt der homöopathischen Arzneimittel
und Qualitätssicherung der Klassischen Homöopathie.
In diesem Sinne bietet der BKHD Institutionen und Medien einen
kompetenten sachlichen Dialog über die Homöopathie an.
Klassisch
homöopathisch arbeitende Therapeuten sind auf den Internet
Seiten des BKHD zu finden oder können in der Geschäftsstelle
des BKHD erfragt werden.
Download
dieses Faltblattes (PDF-Datei, 110 KB)
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Briefe
des BKHD und der Samuel-Hahnemann-Stiftung bzgl. der negativen
Bewertungen der Homöopathie durch die Stiftung Warentest:
Download
Brief BKHD (PFD-Datei, 56 KB)
Download
Brief Samuel-Hahnemann-Stiftung (PDF-Datei, 14 KB)
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Bericht
über das 1.Europäische Symposium der ANME
(Association of Natural Medicine in Europe e.V.)
Thema: Naturmedizin in Vereinten Europa - quo vadis?
Mit der ANME trafen sich am 13.November 2004 in Frankfurt VertreterInnen
von HeilpraktikerInnen Verbänden, Fachverbände Homöopathie und
TCM, Apothekerverband und viele Naturmedizin Firmen.
Themen waren:
-
Rückblick
auf die Gesundheitsreform und Ausblick auf die Entwicklung
der EU
(Rechtsanwalt Hr.Talib )
-
Forschung
in der Homöopathie- ihre speziellen Probleme, ihre Erfolge
(Dr. Wilfried Stock ECHAMP)
-
Forschung
in der Naturmedizin: Anforderung und Förderung
(Prof.Dr.Karin Kraft, Lehrstuhl Naturheilkunde Universität
Rostock)
-
Naturmedizin-
für jeden verfügbar?
(Dr.Uwe Peters Vorstandsmitglied Hufelandgesellschaft )
Referate
nachzulesen unter www.anme.info
Wohin der Weg uns führen wird?
Das Ziel ist der Erhalt der Naturheilverfahren, der Naturmedizin
und des Berufs der HeilpraktikerIn in der EU
Erschwert wird dieser Weg durch:
-
Mangelnde
Kenntnis über die Naturheilverfahren (Zeitaufwand, Einsatz
von speziellen Medikamenten, Behandlungsindikation) bei Behörden
und Politikern (obwohl fast jeder schon in naturheilkundlicher
Behandlung war).
-
Frustrierte
und tief enttäuschte Einzelkämpfer (für seine Firma, für seine
Therapieform, für seine Medikamente).
-
Geringe
bis völlig fehlende Kompetenz in Sachen Zusammenarbeit und
Vernetzung.
-
Fehlendes
aktiv-demokratisches Bewusstsein und Handeln
-
Mangelnde
Kontaktpflege zu Entscheidungsträgern in Politik, Industrie
und Berufs- und Standesvertretern
Klar
zu ersehen war, das der Weg nur durch ein konstruktives Miteinander
aller dieser Berufsgruppen und Erarbeitung einer gemeinsamen Vorgehensweise,
mit Erfolg gegangen werden kann.
Die ersten Schritte dazu sind gegangen............
Beate
Marcin, Vorstand Lachesis e.V.
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BKHD-Infos
zum Download
Wir
bieten Ihnen hier den Download von folgenden BKHD-Infos an:
BKHD-Info
Ausgabe 1/2004
enthält Infos aus dem BKHD, eine Selbstdarstellung von Lachesis
e.V., zur verleihung der Samuel-Hahnemann-Ehrennadel, Infos zur
Qualifikation in der Homöopathie, Aktuelles zur Homöopathischen
Arzneimttelherstellung und zum Symposium zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz
Download
(PDF-Datei, 616 KB)
BKHD-Info
Nachtrag zu Ausgabe 1/2004
enthält
Informationen zu den neuesten Entwicklungen zur 12.Novelle des
Arzneimittelgesetzes
Download
(PDF-Datei, 44KB)
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Fachgesellschaft
Homöopathie bei Lachesis e.V.
Ende
März 2004 haben wir mit interessierten Mitfrauen eine "Fachgesellschaft
Homöopathie" in Lachesis e.V. gegründet, die mit
dem 1995 gegründeten "Bund klassischer Homöopathen
Deutschlands e.V." (BKHD) kooperiert. Der BKHD ist eine Dachorganisation
verschiedener Homöopathie-Fachgesellschaften, die sich in
gemeinsamen Aktionen für den Erhalt und die Stärkung
der klassischen Homöopathie einsetzen. Die angeschlossenen
Vereine sind die Deutsche Gesellschaft für Klassische Homöopathie
e.V. (DGKH), die Samuel Hahnemann Stiftung (SHS), das Homöopathie-Forum
e.V. (HF), sowie hinzugekommen Similila e.V., die Clemens von
Bönninghausen Gesellschaft e.V. (CvB), und nun auch Lachesis.
Durch
den BKHD initiiert traf sich im Januar 1998 anlässlich der
geplanten Novellierung des Deutschen Homöopathischen Arzneibuches
die "Aktionsgemeinschaft HAB" und schaffte es erstmals
fast alle Homöopathie-Vereine und Organisationen (auch ärztliche)
an einen Tisch zu bekommen.
Die
Idee die Homöopathie weiterzuverbreiten, sowohl in der Öffentlichkeit
wie auch in politisch verantwortlichen Gremien, ist ein weiterer
Baustein, der helfen soll den HomöopathInnen den ihnen gebührenden
Platz im Gesundheitswesen zu sichern und zu erhalten. Aufgrund
dieser Zielvorgabe hat sich seit 1998 die Qualitätskonferenz
für homöopathische Aus- und Weiterbildung in Frankfurt
getroffen, um Kriterien für eine "qualifizierte"
homöopathische Ausbildung zu entwickeln. Lachesis hat hier
maßgeblich an den Inhalten mitgearbeitet.
Die
intensive und sehr produktive gemeinsame inhaltliche Arbeit hat
uns dazu geführt, den BKHD als Dachorganisation durch unsere
Kooperation unterstützen zu wollen, zumal der BKHD durch
seine, die Homöopathie fördernde Arbeit, eine wichtige
übergreifende Aufgabe übernimmt, die von Berufsverbänden,
die ja in erster Linie ihre Mitfrauen unterstützen, so nicht
geleistet werden kann. In diesem Sinne sind alle Lachesis-Mitfrauen
einlgeaden, der Fachgesellschaft Homöopathie in Lachesis
beizutreten. Der Jahresbeitrag hierfür beläuft sich
auf 10,- /Jahr. Die Mitfrauen erhalten dann zusätzlich
zur "Verbandspost" wichtige, die Homöopathie betreffende
Informationen, sofern diese nicht für alle Heilpraktikerinnen
von Interesse sind.
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Der
BKHD lädt die Vorstände der Mitgliedsverbände zu
einem Symposium über das Gesundheitsmodernisierungsgesetz
ein:
Das
Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
hält eine Fülle von Neuerungen für die Ärzteschaft
bereit. Viele von uns Heilpraktikern glaubten sich davon nicht
betroffen. Bei genauerem Hinsehen mussten wir vom BKHD jedoch
feststellen, dass einige der beschlossenen Gesetzesänderungen
unseren Berufsstand bis ins Mark treffen können. Wir haben
deshalb einen Katalog der wichtigsten Fragen zusammengestellt.
Dieser ist bei weitem nicht vollständig. Schon beim ersten
Durchsehen werden Sie erkennen, welche Brisanz das Gesetzeswerk
auch für uns Heilpraktiker enthält. Als gemeinnütziger
Dachverband haben wir lange gezögert, in dieser Sache aktiv
zu werden. Andererseits drängt die Zeit und über andere
Aktivitäten auf diesem Gebiet ist uns nichts bekannt geworden.
Wir möchten Sie deshalb heute zu einem Symposium über
das Gesundheitsmodernisierungsgesetz einladen und bitten dringend
um Ihr Kommen.
Am
Samstag, den 3.7.04, von 10 bis 16 Uhr,
Im Intercity Hotel, 80335 München, Bayerstraße 10,
Tel. 089/44 44 4 - 0
Bitte
merken Sie sich den Termin auf jeden Fall vor.
Von 10 bis 12 Uhr steht uns Herr Dr. Dieter Thomae, Mitglied des
Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, für Fragen
zur Verfügung. Danach sollten wir nach einer kleinen Pause
ein gemeinsames Vorgehen verabreden. Bitte teilen Sie uns Ihre
Teilnahme kurz per Mail an andreas.zenner@gmx.net, Fax oder Brief
mit.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören und auf eine fruchtbare
Zusammenarbeit.
Mit
freundlichen Grüßen
Andreas
Zenner
Vorstand BKHD
Fragenkatalog
zum Symposium zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
am 3.7.04
-
Zu § 231a Gesundheitskarte
Dürfen wir diese Patientenkarte lesen? Alle Diagnosen und
Befunde oder nur mit Einschränkungen? In welcher Form dürfen
wir Einsicht nehmen zu welchen Kosten? Müssen wir unsere
Befunde und verordnete Arzneimittel auf der Karte abspeichern?
-
Heilberufsausweis (health care professional card)
Ist diese auch für die Heilpraktiker vorgesehen? Zu welchen
Kosten?
-
Elektronisches Rezept
Was passiert mit den Bonusnetzen beim Besuch eines Heilpraktikers?
-
Zu § 81a und § 197a Fehlverhalten
Wird dieser Paragraph auch auf die Heilpraktiker bezogen, die
ja durch die Bundesbeihilfeverordnung in das System einbezogen
sind?
-
Zu § 294a Mitteilung von Krankheitsursachen (Drittverursacher)
Könnte sich diese Verordnung nicht als faktisches Berufsverbot
für die Heilpraktiker auswirken? Wer versichert in diesem
Fall unsere Risiken? Müssen wir Heilpraktiker die Krankenkassen
unterrichten?
-
Chronische Erkrankungen
Wie weit ist bei chronischen Erkrankungen noch eine Mitbehandlung
möglich (Disease-Management Programm, Präventionsprogramme)
-
Zu § 95d Fortbildungspflicht
Ist an eine Ausweitung für andere medizinische Berufe gedacht?
-
Zu § 13 Abs. 2 Inanspruchnahme von nicht zugelassenen Leistungserbringern
Bezieht sich diese Regelung auch auf die Heilpraktiker?
-
Zu § 13 Abs. 2 Kostenerstattung pflichtversicherter GKV
Mitglieder
Durch sogenannte Kombipolicen entsteht möglicherweise eine
Eingriffsmöglichkeit auf unsere zivilrechtlich verankerte
Dienstleistung.
-
Zu § 139a Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit
Welche Auswirkungen sind auf unsere Therapien und Medikamente
zu erwarten? Welche Einflussmöglichkeiten bestehen von
unserer Seite auf die Empfehlungen korrigierend einzuwirken?
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Zertifizierung
von HomöopathInnen im Zweckbetrieb des BKHD
Im
September 2002 haben sich die Wege der gemeinsamen Qualitätskonferenz
für Aus- und Weiterbildung in der Homöopathie getrennt.
Nach sorgfältiger Abwägung u.a. auch in Diskussion mit
der Mitfrauenversammlung und Teilnehmerinnen des Facharbeitskreis
Homöopathie haben wir uns für die Teilnahme an der Zertifizierung
im Zweckbetrieb des BKHD entschieden, als dessen Vorsitzende unsere
Vorstandsfrau Bea Marcin fungiert.
Ab
sofort können die Bewerbungsunterlagen für die Zertifizierung
bei
Annette Kresse, Kirchberger Str. 9, 55469 Simmern (bitte mit frankiertem
DIN A4 Rückumschlag) angefordert werden oder hier heruntergeladen
werden:
Annette Kresse sammelt die Bewerbungen von Lachesis und leitet
sie weiter an die Zertifizierungsstelle, wo diese zur Überprüfung
anonymisiert werden. Wie die Qualitätskonferenz und der angeschlossene
Zweckbetrieb organisiert sind, erklärt das untenstehende
Organigramm.
Parallel
zur beginnenden Zertifizierung bemühen wir uns weiterhin,
doch noch eine Zertifizierung gemeinsam mit den Verbänden
und Schulen zu erreichen, die sich bisher für eine Zertifizierung
über eine noch zu gründende Stiftung (SHZ) entschieden
hatten.
Nachdem im Mai 2003 eine gemeinsame Konferenz zur Einigung stattgefunden
hatte und sich die Pläne der Stiftungsgründung zerschlagen
haben, hat die Qualitätskonferenz des BKHD eine Verhandlungskommission
gebildet, die 2 neue Vorschläge für eine gemeinsame
Zertifizierung erarbeitet hat. Über den Stand der Verhandlungen
werden wir weiter berichten.
Zum
Anschauen des Organigramms bitte hier
klicken (extra Fenster).
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